Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellte in ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht für
die Beitragsperiode 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von 1.525,4 Mio. Euro fest.
Angemeldet hatten die Öffentlichen-Rechtlichen Medienberichten zufolge
einen ungedeckten Finanzbedarf von etwa drei Milliarden Euro. Die KEF
empfiehlt auf Grundlage ihrer Prognose ab Januar 2021 eine Anhebung des
monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro.
In dem Bericht heißt es, die Kommission erwarte »dass die Anstalten größte Anstrengungen unternehmen, um die erkennbaren Wirtschaftlichkeitspotenziale zu realisieren«.
Am 12. März steht die nächste Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin an. Dort könnte das Thema aufgegriffen und ein Beschluss gefasst werden. Notwendig ist nicht nur die Zustimmung aller 16 Länderchefs, sondern auch aller 16 Landtage.
In dem Bericht heißt es, die Kommission erwarte »dass die Anstalten größte Anstrengungen unternehmen, um die erkennbaren Wirtschaftlichkeitspotenziale zu realisieren«.
Am 12. März steht die nächste Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin an. Dort könnte das Thema aufgegriffen und ein Beschluss gefasst werden. Notwendig ist nicht nur die Zustimmung aller 16 Länderchefs, sondern auch aller 16 Landtage.
Dokumente:
- Pressemitteilung der KEF vom 20. Februar 2020
- Meldung bei Tagesschau.de vom 20. Februar 2020
- Meldung bei Focus Online vom 20. Februar 2020
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