Der Kulturbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland,
Claussen, hält eine moderate Erhaltungsgebühr für Kirchengebäude für
vertretbar. Im internationalen Vergleich habe man das große Glück, dass
Eintrittsgelder in Kirchen relativ selten vorkämen, und wenn dann seien
sie vergleichsweise günstig, sagte er dem Evangelischen Pressedienst.
Die Kirchen würden sich außerdem nicht darauf beschränken,
Eintrittsgelder zu erheben, sondern auch ein spirituelles und
kulturelles Programm anbieten. Man könne diese Kirchen im Rahmen eines
Gottesdienstes kostenfrei besuchen. Wer die Schlosskirche Wittenberg und
das angrenzende Besucherzentrum als Tourist besuchen möchte, muss vom
01.12.2019 an zwei Euro Eintritt bezahlen. Auch in anderen
evangelischen Kirchengebäuden in Deutschland wie etwa dem Berliner Dom
müssen Besucher für den Eintritt zahlen. Das stößt auch auf Kritik.
epd
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Samstag, 30. November 2019
Zukunft des Frankfurter Bibelhaus-Museums offen
Die Zukunft des Bibelhaus-Erlebnis-Museums in Frankfurt am Main bleibt
offen. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verwarf
den Vorschlag eines Neubaus in der Frankfurter Innenstadt als nicht
finanzierbar. Neu geprüft werden soll, ob das Museum in ein vorrangig
pädagogisches Haus umgewandelt werden kann. Zudem soll untersucht
werden, ob eine Verlegung des Bibelhauses nach Mainz realisierbar ist.
Im Herbst 2018 hatte die Synode ein umfassendes Konzept mit Szenarien
für die Zukunft des Hauses gefordert. Experten hatten sich schließlich
für einen kompletten Neubau in der Innenstadt ausgesprochen. Das
Bibelhaus wurde 2003 in einer ehemaligen Kirche am Frankfurter
Museumsufer eröffnet. Heute besuchen jährlich mehr als 25.000 Menschen
jedes Jahr das 500 Quadratmeter große Erlebnismuseum. Es gilt damit in
Deutschland als das am besten besuchte Haus dieser Art.
dpa
dpa
Bibliophase: Dreharbeiten!
Bibliotheken sind beliebte Drehorte, und Forscher aller Disziplinen werden immer noch gerne vor gefüllten Bücherregalen inszeniert. Die Bibliothek strahlt in digitalen Zeiten einen gewissen Nimbus aus, der besonders für Fotografen eine unwiderstehliche Anziehungskraft hat: Wie Motten ans Licht streben sie in die Bibliothek, altehrwürdige Paläste des Wissens sollen dem geneigten Zuseher vermitteln, dass es hier um seriöse Wissenschaft geht! …Siehe weiter https://bibliophase.blog/2019/11/28/dreharbeiten/
via https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=50486
"Respektrente" ist das Wort das Jahres
"Respektrente" ist das Wort des Jahres 2019. Das gab die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) am 29.11.2019 bekannt. Auf Platz zwei landete das Wort "Rollerchaos", auf Platz drei "Fridays for Future."
"Respektrente", das Wort bezeichnet die Einführung einer Grundrente für Personen, die 35 Jahre erwerbstätig waren und dennoch eine Rente unterhalb des Existenzminimums beziehen. "Aus sprachlicher Sicht handelt es sich um die Neubildung eines Hochwertwortes in der politischen Debatte, die der Selbstaufwertung durch Fremdaufwertung dient", hieß es in der Begründung der GfdS. Der Begriff "Respektrente" wurde von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verbreitet, es gehe es bei ihr nicht ausschließlich um einen Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut, sondern um die "Anerkennung der Lebensleistung". In der Großen Koalition wurde 2019 lange debattiert, ob Heils Pläne diesen Anspruch tatsächlich erfüllen.
"Respektrente", das Wort bezeichnet die Einführung einer Grundrente für Personen, die 35 Jahre erwerbstätig waren und dennoch eine Rente unterhalb des Existenzminimums beziehen. "Aus sprachlicher Sicht handelt es sich um die Neubildung eines Hochwertwortes in der politischen Debatte, die der Selbstaufwertung durch Fremdaufwertung dient", hieß es in der Begründung der GfdS. Der Begriff "Respektrente" wurde von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verbreitet, es gehe es bei ihr nicht ausschließlich um einen Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut, sondern um die "Anerkennung der Lebensleistung". In der Großen Koalition wurde 2019 lange debattiert, ob Heils Pläne diesen Anspruch tatsächlich erfüllen.
Platz 2, das "Rollerchaos", ist eine Beschreibung der
angeblichen Zustände in vielen deutschen Großstädten, in denen 2019
zahlreiche Unternehmen mietbare E-Roller aufgestellt haben. Die Roller -
zunächst angekündigt als Beitrag zur Verkehrswende - führten in ihrer
ausufernden Masse, ihrer geringen Robustheit und im unsachgemäßen
Gebrauch durch ihre Nutzer zu zahlreichen Problemen. Fraglich bleibt
auch, ob sie überhaupt einen Beitrag zu einer umweltfreundlicheren Stadt leisten.
Platz
3, der Anglizismus "Fridays for Future", laut GfdS ein "Wort im
weiteren Sinne", steht laut Jury-Begründung "wie kein anderer Ausdruck
für eine junge Generation, die bereit ist, für ihre Zukunft auf die
Straße zu gehen". Die wöchentlichen, weltweiten Schulstreiks hatten 2019
das Thema Klimakrise erfolgreich in den Fokus gerückt.
Auf
den weiteren Plätzen landeten: "Schaulästige", "Donut-Effekt",
"brexitmüde", "gegengoogeln", "Bienensterben", "Oligarchennichte"
und "Geordnete-Rückkehr-Gesetz".
Mit der Aktion "Wort des Jahres"
kürt die Gesellschaft für deutsche Sprache seit 1977 regelmäßig Wörter
und Wendungen, die das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Leben eines Jahres sprachlich in besonderer Weise bestimmt haben.
dpa
Über die Genese der Gospel-Musik und ihre mitreißende Kraft im Kino-Dokumentarfilm / Patrick Holzapfel 25.11.2019 / FILMDIENST NEWSLETTER Nr. 48
Lange schon sitzt keiner
mehr. Alle springen, drehen sich, stehen Schulter an Schulter, manche knien
enthusiastisch mit Blick zum Himmel und singen aus ihren Seelen. Die Tränen
stehen den Sängerinnen vor dem Altar in den Augen, sie müssen schwer schlucken,
brechen ab und verlassen die Bühne. Der Raum fängt ihr emotionales Schweigen
auf und trägt es aus der Kirche hinein in eine hoffnungslose Welt der
Unterdrückung. Ein mögliches Idealbild einer Gospelerfahrung. Vom Gefühl
davonfliegen zu können, spricht Willie Mae Ford Smith (meist kurz: Mother
Smith), eine der großen Gospelsängerinnen des vergangenen Jahrhunderts im lange
übersehenen Direct-Cinema-Glanzstück „Say Amen, Somebody“ (1982) von George T. Nierenberg (Kamera: Ed Lachman und Don Lenzer). In dieser Musik könne man die Welt verlassen.
„Say Amen, Somebody“ wurde vor kurzem digital restauriert und in New York wiederaufgeführt. Zusammen mit „Aretha Franklin: Amazing Grace“, den Alan Elliott aus 1972 gedrehtem Material von Sydney Pollack herstellte, markiert er ein starkes Wiederaufleben dieser Musik im Kino. Sonst kennt man den Gospel vor allem aus Hollywoodfilmen über die Sklaverei oder im weitesten Sinne Dramen rund um Rassismus. Dabei greifen die Filmemacher wiederholt auf die gleichen Lieder zurück. Insbesondere das unter anderem von Elvis gecoverte „Take My Hand, Precious Lord“, das ursprünglich Thomas Dorsey zugeschrieben wird, findet häufig Verwendung. Als Filmbeispiele kann man „Detroit“ von Kathryn Bigelow, „Selma“ von Ava DuVernay, „Die Jury“ von Joel Schumacher oder „Mississippi Burning – Die Wurzel des Hasses“ von Alan Parker nennen. Aus anderen Filmen kennt man die Szenen, in denen Sklavenarbeiter auf den Feldern singen, um sich Mut zu machen. In der gemeinsamen Musik stellt sich für die unterdrückten Menschen ein Ausweg dar, eine Hoffnung, die neben der von den genannten Filmen aufgegriffenen identitätsstiftenden Wirkung für den Gospel ganz entscheidend ist.
Erst innerhalb des "Great Awakening", einer großen protestantischen Erweckungsbewegung seit den 1730er-Jahren, und mit Aufkommen der Spirituals kam eine neue Richtung in die Musik, die sich nicht mehr an kirchliche Autoritäten halten wollte. Statt strenger Vorgaben herrschten größere Emotionalität und Spontaneität. Der Rhythmus allerdings blieb der gleiche, genau wie die Dominanz von Text über Musik. Das änderte sich erst mit Afroamerikanern, die mit dieser Musik in Berührung kamen und eigene musikalische Formen mit ihr kombinierten. Sklaverei, die 1641 in Massachusetts legalisiert wurde, trug einen nicht leicht zu lösenden Konflikt für die dominanten Weißen mit sich. Denn manche Prediger verkündeten, dass auch die Schwarzen eine Seele hätten. Eine Taufe stand für viele Sklavenhalter aber außer Frage, da dies den Getauften einige Rechte geben würde, die man lieber für sich selbst behalten wollte.
So entstand die Idee einer „White Man’s Burden“. Es wäre die Pflicht der gläubigen Weißen, ihre Sklaven zu guten Christen zu machen. Sie nahmen sie mit zu den improvisierten Gottesdiensten, und so hörten die Schwarzen die Musik. Eines der eindrücklichsten Bilder solcher Gottesdienste und Revivals bekommt man (wenn auch zeitlich später angesiedelt, zur Zeit des „Third Awakenings“, der dritten großen protestantischen Erweckungsbewegung) in Paul Thomas Andersons „There Will Be Blood“ zu sehen. Aus der Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts stammt auch das Konzept des Social Gospels, also der Anwendung christlicher Prinzipien auf weltliche Themen wie Alkoholismus oder Bildungsmangel.
Aus der in die Filme übertragenen Direktheit nehmen Arbeiten wie „Say Amen, Somebody“ oder „Aretha Franklin: Amazing Grace“ ihre mitreißende Kraft. Ed Lachman äußerte, dass es ihm bei der Kameraarbeit vor allem darum ging, im Moment zu sein. Die Nähe herzustellen, um das Ausbrechende filmisch einzufangen, ist äußerst schwer. Sydney Pollack ließ sich so sehr mitnehmen, dass er am Ende auch aufgrund limitierter technischer Möglichkeiten nicht mehr wusste, wie er das Material schneiden solle. Synchronität zwischen Bild und Ton war unmöglich herzustellen. Die immense Nähe seiner Bilder, der Schweiß auf dem Gesicht von Aretha Franklin, die rohe Direktheit des Gefilmten tragen zum Gefühl des Wegfliegens bei, weil es bereits in die Musik eingeschrieben ist.
Mit der entscheidenden Figur Thomas Dorsey samt seiner „Dorsey’s Gospel Singers Convention“ etablierte sich „black gospel“ in den 1930er-Jahren mehr und mehr im Mainstream. Es war die Zeit der Weltwirtschaftskrise, und die Musik bot einen aufmunternden, ja erlösenden Ausweg. Sängerinnen wie Sallie Martin, Mahalia Jackson oder Rosetta Tharpe (wie viele Gospelsängerinnen in den Kirchen und auf der Straße ausgebildet) verhalfen dem Genre zu einer goldenen Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Mitverantwortlich für den Erfolg war auch die zunehmende Präsenz von „black gospel“ im Fernsehen. Eigens übertragene Gottesdienste und Shows für die größten Stars der Szene machten die Musik national bekannt.
Wie stark die Musik mit dem Leben der Schwarzen in den USA verknüpft war, zeigt James Clevelands „Gospel Music Workshop of America“. Mit dem emphatischen Slogan „Where Everybody Is Somebody“ richtete er sich gezielt an Arbeiter und an den Rand der Gesellschaft gedrängte Menschen. Dass es dabei um eine Gemeinschaftserfahrung ging, die weit über die „black communities“ Menschen verband, war ein wundervoller Nebeneffekt. Welch Charisma und welch Feuer von Cleveland ausging, kann man in „Aretha Franklin: Amazing Grace“ beobachten. Seine Einleitungen zu den Songs geben Film und Musik etwas zugleich Dialogisches und Erhabenes.
Das emanzipatorische Potenzial der Musik verbindet sich auch eindrücklich mit Blaxploitation-Filmen. Von „Zehn Stunden Zeit für Virgil Tibbs“ (1970), in dem Sidney Poitier in einer entscheidenden Szene an der Orgel einer Kirche sitzt, über „Sweet Sweetbacks Lied“ (1971), in dem nicht nur Gospel-Songs zu hören sind, sondern der von „Earth, Wind and Fire“ eingespielte Score mit Gospelanspielungen gespickt ist, bis zum berühmten Curtis-Mayfield-Soundtrack von „Superfly“ (1972), in dem sich der Einfluss von Gospel auf Soul nachempfinden lässt, ließe sich eine eigene Geschichte von Gospel und Blaxploitation schreiben.
Bei Vorführungen von „Say Amen, Somebody“ in Kirchen oder Gemeinschaftszentren kommt es bis heute zu Zwischenrufen, Menschen singen mit, beten und weinen. Die Präsenz von Musik und Kino breitet sich so von der Leinwand in den Saal aus. In Zeiten, in denen die Legenden des Gospels verschwunden sind und jene des Kinos zur Debatte stehen, können Filme wie „Say Amen, Somebody“ oder„Aretha Franklin: Amazing Grace“ bewusst machen, was man verliert, wenn man nicht teilnimmt an dem, was man sieht und hört und fühlt.
„Say Amen, Somebody“ wurde vor kurzem digital restauriert und in New York wiederaufgeführt. Zusammen mit „Aretha Franklin: Amazing Grace“, den Alan Elliott aus 1972 gedrehtem Material von Sydney Pollack herstellte, markiert er ein starkes Wiederaufleben dieser Musik im Kino. Sonst kennt man den Gospel vor allem aus Hollywoodfilmen über die Sklaverei oder im weitesten Sinne Dramen rund um Rassismus. Dabei greifen die Filmemacher wiederholt auf die gleichen Lieder zurück. Insbesondere das unter anderem von Elvis gecoverte „Take My Hand, Precious Lord“, das ursprünglich Thomas Dorsey zugeschrieben wird, findet häufig Verwendung. Als Filmbeispiele kann man „Detroit“ von Kathryn Bigelow, „Selma“ von Ava DuVernay, „Die Jury“ von Joel Schumacher oder „Mississippi Burning – Die Wurzel des Hasses“ von Alan Parker nennen. Aus anderen Filmen kennt man die Szenen, in denen Sklavenarbeiter auf den Feldern singen, um sich Mut zu machen. In der gemeinsamen Musik stellt sich für die unterdrückten Menschen ein Ausweg dar, eine Hoffnung, die neben der von den genannten Filmen aufgegriffenen identitätsstiftenden Wirkung für den Gospel ganz entscheidend ist.
Die Wurzeln des Gospels in der Sklaverei
Tatsächlich hängt die Geschichte des Gospels eng an jener der Sklaverei in den Vereinigten Staaten. Allerdings muss man unterscheiden zwischen verschiedenen Strömungen des Gospels. Der von Aretha Franklin aufgegriffene und von Mother Smith oder der unerreichten Mahalia Jackson (die eben jenes „Take My Hand, Precious Lord“ bei der Beerdigung von Martin Luther King sang) perfektionierte Musikstil lässt sich am breitesten und besten mit „black gospel“ umschreiben. Kirchliche Musik kam mit den Europäern in die heutigen USA. Als erstes wohl über die Spanier, die bereits 1556 Gesangsbücher über Mexiko in den Süden der späteren Staaten brachten. Mit anderen europäischen Immigranten und Religionsgruppen kamen diverse Musikschulen in die Kirchen. Calvinistische und protestantische Vereinigungen hatten unterschiedliche Vorstellungen über Kirchengesang. Gemein hatten sie jedoch eine relative Strenge in Bezug zur Umsetzung dieser Lieder. Sie mussten auf eine bestimmte Art gesungen werden, in bestimmten stimmlichen Hierarchien. Das alles wurde niedergeschrieben in Büchern wie „The Bay Psalm Book“ aus dem Jahr 1640.Erst innerhalb des "Great Awakening", einer großen protestantischen Erweckungsbewegung seit den 1730er-Jahren, und mit Aufkommen der Spirituals kam eine neue Richtung in die Musik, die sich nicht mehr an kirchliche Autoritäten halten wollte. Statt strenger Vorgaben herrschten größere Emotionalität und Spontaneität. Der Rhythmus allerdings blieb der gleiche, genau wie die Dominanz von Text über Musik. Das änderte sich erst mit Afroamerikanern, die mit dieser Musik in Berührung kamen und eigene musikalische Formen mit ihr kombinierten. Sklaverei, die 1641 in Massachusetts legalisiert wurde, trug einen nicht leicht zu lösenden Konflikt für die dominanten Weißen mit sich. Denn manche Prediger verkündeten, dass auch die Schwarzen eine Seele hätten. Eine Taufe stand für viele Sklavenhalter aber außer Frage, da dies den Getauften einige Rechte geben würde, die man lieber für sich selbst behalten wollte.
So entstand die Idee einer „White Man’s Burden“. Es wäre die Pflicht der gläubigen Weißen, ihre Sklaven zu guten Christen zu machen. Sie nahmen sie mit zu den improvisierten Gottesdiensten, und so hörten die Schwarzen die Musik. Eines der eindrücklichsten Bilder solcher Gottesdienste und Revivals bekommt man (wenn auch zeitlich später angesiedelt, zur Zeit des „Third Awakenings“, der dritten großen protestantischen Erweckungsbewegung) in Paul Thomas Andersons „There Will Be Blood“ zu sehen. Aus der Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts stammt auch das Konzept des Social Gospels, also der Anwendung christlicher Prinzipien auf weltliche Themen wie Alkoholismus oder Bildungsmangel.
Der Aufstieg des „black gospel“
Die Schwarzen vermischten die europäischen Einflüsse mit jener emotionalen, fiebrigen Variante der „Holiness Songs“. Der oftmals langsam aufbauende Kirchengesang mit plötzlichen Zwischenrufen, tranceartigen Beschwörungen und Ausbrüchen hat seinen Ursprung in Afrika. Erst nach dem Bürgerkrieg wurde 1867 mit „Slave Songs of the United States“ die erste Aufzeichnung von „black gospel“ publiziert. Das lag unter anderem daran, dass „black gospel“ viel weniger als andere Formen der Kirchenmusik an feste Texte oder wiederholte Formen gebunden war. Im Zentrum der Musik stand und steht bis heute Improvisation und Variation. Ein Lied kann in tausend verschiedenen Facetten gesungen werden, die Performance ist essentieller Teil des Liedes. Gerade deshalb war es entscheidend für Reverend James Cleveland und Aretha Franklin, ihre Aufnahme von „Amazing Grace“ als Live-Performance in einer Kirche zu inszenieren. Zwischenrufe, Tränen, sich überschlagende Stimmen und Interaktion mit der Menge gehören zu einer Gospelperformance dazu.Aus der in die Filme übertragenen Direktheit nehmen Arbeiten wie „Say Amen, Somebody“ oder „Aretha Franklin: Amazing Grace“ ihre mitreißende Kraft. Ed Lachman äußerte, dass es ihm bei der Kameraarbeit vor allem darum ging, im Moment zu sein. Die Nähe herzustellen, um das Ausbrechende filmisch einzufangen, ist äußerst schwer. Sydney Pollack ließ sich so sehr mitnehmen, dass er am Ende auch aufgrund limitierter technischer Möglichkeiten nicht mehr wusste, wie er das Material schneiden solle. Synchronität zwischen Bild und Ton war unmöglich herzustellen. Die immense Nähe seiner Bilder, der Schweiß auf dem Gesicht von Aretha Franklin, die rohe Direktheit des Gefilmten tragen zum Gefühl des Wegfliegens bei, weil es bereits in die Musik eingeschrieben ist.
Mit der entscheidenden Figur Thomas Dorsey samt seiner „Dorsey’s Gospel Singers Convention“ etablierte sich „black gospel“ in den 1930er-Jahren mehr und mehr im Mainstream. Es war die Zeit der Weltwirtschaftskrise, und die Musik bot einen aufmunternden, ja erlösenden Ausweg. Sängerinnen wie Sallie Martin, Mahalia Jackson oder Rosetta Tharpe (wie viele Gospelsängerinnen in den Kirchen und auf der Straße ausgebildet) verhalfen dem Genre zu einer goldenen Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Mitverantwortlich für den Erfolg war auch die zunehmende Präsenz von „black gospel“ im Fernsehen. Eigens übertragene Gottesdienste und Shows für die größten Stars der Szene machten die Musik national bekannt.
Gemeinsame Teilhabe an der Kunst
Inzwischen lag im „black gospel“ weit mehr als geistliche Musik. Das Konzept des Social Gospels war keine Frage religiöser Überzeugung für eine unterdrückte Klasse. Gospel war eine Überlebensform. Das Performative des Gospels ist eine Frage der Überzeugung, des Glaubens, der Hingabe und nicht des Schauspiels. Die Musik vermittelt eine Freude am Leben, ein spirituelles oder ekstatisches Momentum gegen den Zynismus der Zeit. Womöglich wirken die séanceartigen Aufnahmen in „Aretha Franklin: Amazing Grace“ auch deshalb so berührend. Die gemeinsame Teilhabe an der Kunst, das Mitgerissenwerden stellt Fragen an die immersive, aber doch distanzierte Erfahrung im Kino.Wie stark die Musik mit dem Leben der Schwarzen in den USA verknüpft war, zeigt James Clevelands „Gospel Music Workshop of America“. Mit dem emphatischen Slogan „Where Everybody Is Somebody“ richtete er sich gezielt an Arbeiter und an den Rand der Gesellschaft gedrängte Menschen. Dass es dabei um eine Gemeinschaftserfahrung ging, die weit über die „black communities“ Menschen verband, war ein wundervoller Nebeneffekt. Welch Charisma und welch Feuer von Cleveland ausging, kann man in „Aretha Franklin: Amazing Grace“ beobachten. Seine Einleitungen zu den Songs geben Film und Musik etwas zugleich Dialogisches und Erhabenes.
Das emanzipatorische Potenzial der Musik verbindet sich auch eindrücklich mit Blaxploitation-Filmen. Von „Zehn Stunden Zeit für Virgil Tibbs“ (1970), in dem Sidney Poitier in einer entscheidenden Szene an der Orgel einer Kirche sitzt, über „Sweet Sweetbacks Lied“ (1971), in dem nicht nur Gospel-Songs zu hören sind, sondern der von „Earth, Wind and Fire“ eingespielte Score mit Gospelanspielungen gespickt ist, bis zum berühmten Curtis-Mayfield-Soundtrack von „Superfly“ (1972), in dem sich der Einfluss von Gospel auf Soul nachempfinden lässt, ließe sich eine eigene Geschichte von Gospel und Blaxploitation schreiben.
Bei Vorführungen von „Say Amen, Somebody“ in Kirchen oder Gemeinschaftszentren kommt es bis heute zu Zwischenrufen, Menschen singen mit, beten und weinen. Die Präsenz von Musik und Kino breitet sich so von der Leinwand in den Saal aus. In Zeiten, in denen die Legenden des Gospels verschwunden sind und jene des Kinos zur Debatte stehen, können Filme wie „Say Amen, Somebody“ oder„Aretha Franklin: Amazing Grace“ bewusst machen, was man verliert, wenn man nicht teilnimmt an dem, was man sieht und hört und fühlt.
Volkszählungen ab 1850: Visualisierung historischer Daten
(via infoclio.ch)
„Die animierte Website «Die Schweiz (er)zählen» stellt die historischen Volkszählungsdaten ab 1850 dar und beleuchtet vier Themenbereiche: Geschlecht und Alter, ausländische Bevölkerung, Religionslandschaft und Sprache.
Neu verfügbar ist auch der Historische Atlas der Eidgenössischen Volkszählungen. Dieser Atlas umfasst sämtliche statistischen Karten, die im Rahmen dieses Projekts produziert wurden. Die Karten sind interaktiv und bilden die kompletten Zeitreihen ab.
Diese Webpublikation entstand im Rahmen einer Zusammenarbeit des Bundesamtes für Statistik mit dem Landesmuseum Zürich und der Forschungsstelle sotomo.“
Podcast-Verzeichnis Panoptikum
Panoptikum ist ein Podcast-Verzeichnis von Stefan Haslinger (via wissenschaftspodcasts.de/blog):
„Wer ganz viele Podcasts finden will, kann sich ja mein Podcast-Verzeichnis Panoptikum ansehen. Da gibt es zur Zeit um die 50 Tausend Podcasts mit gut 5 Millionen Episoden. Über die Suchmaschine oben auf der Webseite findet sich sicher etwas Neues.“via https://blog.digithek.ch/podcast-verzeichnis-panoptikum/
Freitag, 29. November 2019
Neuer Präsident für Berliner Wissenschaftsakademie
Der evangelische Theologe Christoph Markschies ist zum neuen Präsidenten
der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gewählt
worden. Er folgt auf den Mathematiker Martin Grötschel, dessen
fünfjährige Amtszeit 2020 endet. Markschies soll das Amt am 04.07.2020 übernehmen. Der ehemalige Präsident der Humboldt-Universität hatte auch
an den Universitäten Jena und Heidelberg gelehrt. Für sein Engagement im
ökumenischen und im jüdisch-christlichen Dialog wurde Markschies 2017
mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.
dpa
dpa
Fernleih-Anwendertreffen der Wissenschaftlichen Bibliotheken Nordrhein-Westfalens am 26.11.2019 im hbz Köln
- Tagesordnung
- Elmar Schackmann, hbz Köln:
Aktuelles aus dem hbz und Bericht aus der AG Leihverkehr der AG Verbundsysteme
AG Leihverkehr: Tantiemepapier - Fachlich-technisches Konzept
AG Leihverkehr: Tantiemepapier - Strategisches Konzept - Christiane Hansel, UB Duisburg-Essen:
Die EG Fernleihe - Wer wir sind und was wir tun - Marita Polednik, hbz Köln:
7. Erfahrungsaustausch Überregionaler Leihverkehr, 2019 in Frankfurt - Sabine Zylka, hbz Köln:
Stand und Weiterentwicklung der hbz-Online-Fernleihe - Jörg Prante, hbz Köln:
Entwicklungen in der Aufsatzfernleihe
Filmbulletin online
Ab sofort sind sämtliche Ausgaben von Filmbulletin über e-periodica zugänglich. Es gilt eine Sperrfrist von zwei Jahren (via Archivalia).
100 beste Filme von Frauen
Was sind die besten Filme von Frauen? Das hat die BBC in diesem Jahr
368 Filmkritiker aus 84 Ländern gefragt. Herausgekommen ist eine Liste mit den 100 besten Filmen von Regisseurinnen. Die Top 25 sind (via spiegel.de):
25. The House is Black (Forugh Farrokhzad, 1963)
24. Lady Bird (Greta Gerwig, 2017)
23. The Hitch-Hiker (Ida Lupino, 1953)
23. We Need to Talk About Kevin (Lynne Ramsay, 2011)
21. Winter’s Bone (Debra Granik, 2010)
20. Clueless (Amy Heckerling, 1995)
19. Orlando (Sally Potter, 1992)
18. American Psycho (Mary Harron, 2000)
17. Seven Beauties (Lina Wertmüller, 1975)
16. Wanda (Barbara Loden, 1970)
15. The Swamp (Lucrecia Martel, 2001)
14. Point Break (Kathryn Bigelow, 1991)
13. Vagabond (Agnès Varda, 1985)
12. Zero Dark Thirty (Kathryn Bigelow, 2012)
11. The Ascent (Larisa Shepitko, 1977)
10. Daughters of the Dust (Julie Dash, 1991)
9. Fish Tank (Andrea Arnold, 2009)
8. Toni Erdmann (Maren Ade, 2016)
7. The Hurt Locker (Kathryn Bigelow, 2008)
6. Daisies (Věra Chytilová, 1966)
5. Lost in Translation (Sofia Coppola, 2003)
4. Beau Travail (Claire Denis, 1999)
3. Jeanne Dielman, 23 Quai du Commerce, 1080 Bruxelles (Chantal Akerman, 1975)
2. Cléo from 5 to 7 (Agnès Varda, 1962)
1. The Piano (Jane Campion, 1993)
via https://blog.digithek.ch/100-beste-filme-von-frauen/
25. The House is Black (Forugh Farrokhzad, 1963)
24. Lady Bird (Greta Gerwig, 2017)
23. The Hitch-Hiker (Ida Lupino, 1953)
23. We Need to Talk About Kevin (Lynne Ramsay, 2011)
21. Winter’s Bone (Debra Granik, 2010)
20. Clueless (Amy Heckerling, 1995)
19. Orlando (Sally Potter, 1992)
18. American Psycho (Mary Harron, 2000)
17. Seven Beauties (Lina Wertmüller, 1975)
16. Wanda (Barbara Loden, 1970)
15. The Swamp (Lucrecia Martel, 2001)
14. Point Break (Kathryn Bigelow, 1991)
13. Vagabond (Agnès Varda, 1985)
12. Zero Dark Thirty (Kathryn Bigelow, 2012)
11. The Ascent (Larisa Shepitko, 1977)
10. Daughters of the Dust (Julie Dash, 1991)
9. Fish Tank (Andrea Arnold, 2009)
8. Toni Erdmann (Maren Ade, 2016)
7. The Hurt Locker (Kathryn Bigelow, 2008)
6. Daisies (Věra Chytilová, 1966)
5. Lost in Translation (Sofia Coppola, 2003)
4. Beau Travail (Claire Denis, 1999)
3. Jeanne Dielman, 23 Quai du Commerce, 1080 Bruxelles (Chantal Akerman, 1975)
2. Cléo from 5 to 7 (Agnès Varda, 1962)
1. The Piano (Jane Campion, 1993)
via https://blog.digithek.ch/100-beste-filme-von-frauen/
Poesi-App jetzt auch mit englischer Lyrik
Die Gedichte-App Poesi wurde am 20.8.2019 im digithek blog
vorgestellt. Neu ist die App um über tausend Gedichte in englischer
Sprache erweitert und ist nun international ausgerichtet (via derhotlistblog.net):
„Richtig, neben einer Datenbank von über 1000 deutschen Gedichten gibt es jetzt nahezu ebensoviele in englischer Sprache. Damit soll natürlich deutlich gemacht werden, dass das Schreiben von Gedichten ein weltweiter und vielsprachiger Brauch ist, der viele verschiedene Weltsichten transportfähig macht.via https://blog.digithek.ch/poesi-app-jetzt-auch-mit-englischer-lyrik/
Auch etwas Eigennutz steckt dahinter: Denn weil ich alle Gedichte vor der Aufnahme in die Datenbanken selbst lese und mit wissenschaftlichen Ausgaben abgleiche, lerne ich sowohl sprachlich als auch inhaltlich täglich dazu.“
American Indian Digital History Project
http://aidhp.com/
Researchers and students of indigenous studies, American history, and political ecology may be particularly interested in the American Indian Digital History Project (AIDHP). This ongoing initiative was "founded to recover and preserve rare Indigenous newspapers, photographs, and archival materials from all across Native North America." At this time of writing, visitors to this project can browse digitized copies of the influential twentieth-century Mohawk newspaper Akwesasne Notes as well as Honga: The Leader, a newsletter from the American Indian Center, and the project plans to expand its holdings. The goals of AIDHP are to partner with Tribal communities and organizations and to "encourage responsible American Indian research methods and the increased use of Native source materials" in order to "raise the bar on academic and public research on or about Indigenous peoples." AIDHP is led by Kent Blansett, Assistant Professor of History, and Jason Heppler, Digital Engagement Librarian, both at the University of Nebraska at Omaha.
via https://scout.wisc.edu/archives/r50280/american_indian_digital_history_project
Researchers and students of indigenous studies, American history, and political ecology may be particularly interested in the American Indian Digital History Project (AIDHP). This ongoing initiative was "founded to recover and preserve rare Indigenous newspapers, photographs, and archival materials from all across Native North America." At this time of writing, visitors to this project can browse digitized copies of the influential twentieth-century Mohawk newspaper Akwesasne Notes as well as Honga: The Leader, a newsletter from the American Indian Center, and the project plans to expand its holdings. The goals of AIDHP are to partner with Tribal communities and organizations and to "encourage responsible American Indian research methods and the increased use of Native source materials" in order to "raise the bar on academic and public research on or about Indigenous peoples." AIDHP is led by Kent Blansett, Assistant Professor of History, and Jason Heppler, Digital Engagement Librarian, both at the University of Nebraska at Omaha.
via https://scout.wisc.edu/archives/r50280/american_indian_digital_history_project
Teaching Decolonization Resource Collection
https://nationalhistorycenter.org/teaching-decolonization-resource-collection/
History educators, scholars, and students who are interested in postcolonialism and decolonization may want to check out the Teaching Decolonization Resource Collection, a project of the National History Center in Washington, DC. Officially launched in March 2018, this project "is, in part, an outgrowth of the National History Center's decade-long International Decolonization Seminar." Here, visitors will find "a range of materials to support the study of decolonization in the classroom." This includes numerous bibliographies of primary and secondary sources that can be browsed by theme (e.g. culture, nationalism, politics) or by region (e.g. Africa, Americas, Pacific). Each well-organized bibliography includes a brief annotation and a link to the resource, some of which are available for free. On the project's main page under Educational Materials, readers will find a collection of downloadable Sample Syllabi contributed by college-level educators on topics such as "Comparative Colonialisms: Asia and Africa" and "Gender, Sexuality, and Decolonization in the Global South." Those seeking an overview of this field of study will find links to three introductory publications under What Is Decolonization?, while those looking for supplementary materials will find an annotated list of relevant articles and books under Further Reading.
via https://scout.wisc.edu/archives/r51794/teaching_decolonization_resource_collection
History educators, scholars, and students who are interested in postcolonialism and decolonization may want to check out the Teaching Decolonization Resource Collection, a project of the National History Center in Washington, DC. Officially launched in March 2018, this project "is, in part, an outgrowth of the National History Center's decade-long International Decolonization Seminar." Here, visitors will find "a range of materials to support the study of decolonization in the classroom." This includes numerous bibliographies of primary and secondary sources that can be browsed by theme (e.g. culture, nationalism, politics) or by region (e.g. Africa, Americas, Pacific). Each well-organized bibliography includes a brief annotation and a link to the resource, some of which are available for free. On the project's main page under Educational Materials, readers will find a collection of downloadable Sample Syllabi contributed by college-level educators on topics such as "Comparative Colonialisms: Asia and Africa" and "Gender, Sexuality, and Decolonization in the Global South." Those seeking an overview of this field of study will find links to three introductory publications under What Is Decolonization?, while those looking for supplementary materials will find an annotated list of relevant articles and books under Further Reading.
via https://scout.wisc.edu/archives/r51794/teaching_decolonization_resource_collection
Postcolonial Space
https://postcolonial.net/
Students and scholars of postcolonialism, as well as the generally curious, may be interested in Postcolonial Space, a site that aims "to offer free and open information on all aspects of postcolonial studies." Begun in 2002 as its founder Dr. Masood Raja's personal website, Postcolonial Space launched in its current incarnation in 2007 and has continued evolving since then. Here, visitors will find an array of resources on postcolonial studies with a particular emphasis on literature. Those new to this subject may like to begin by reading "What is Postcolonial Studies?" (found on the Postcolonial Space Blog). In the Postcolonial Resources section, visitors will find numerous items of interest, such as an extensive list of authors from postcolonial cultures (organized by geographic region), a PhD reading list for graduate students, and links to other websites and organizations that focus on postcolonial studies. The Digital Library section also has much to offer, including a glossary and webinars discussing topics such as Terry Eagleton's book Literary Theory. In addition to running Postcolonial Space, Raja is the editor of Pakistaniaat: A Journal of Pakistan Studies and an associate professor of English at the University of North Texas. His course syllabi are available under Postcolonial Courses.
via https://scout.wisc.edu/archives/r51797/postcolonial_space
Students and scholars of postcolonialism, as well as the generally curious, may be interested in Postcolonial Space, a site that aims "to offer free and open information on all aspects of postcolonial studies." Begun in 2002 as its founder Dr. Masood Raja's personal website, Postcolonial Space launched in its current incarnation in 2007 and has continued evolving since then. Here, visitors will find an array of resources on postcolonial studies with a particular emphasis on literature. Those new to this subject may like to begin by reading "What is Postcolonial Studies?" (found on the Postcolonial Space Blog). In the Postcolonial Resources section, visitors will find numerous items of interest, such as an extensive list of authors from postcolonial cultures (organized by geographic region), a PhD reading list for graduate students, and links to other websites and organizations that focus on postcolonial studies. The Digital Library section also has much to offer, including a glossary and webinars discussing topics such as Terry Eagleton's book Literary Theory. In addition to running Postcolonial Space, Raja is the editor of Pakistaniaat: A Journal of Pakistan Studies and an associate professor of English at the University of North Texas. His course syllabi are available under Postcolonial Courses.
via https://scout.wisc.edu/archives/r51797/postcolonial_space
The Fashion and Race Database Project
https://www.fashionandrace.com/
Fashion is one of the most visible ways that identity, culture, and cultural memory can be expressed on an everyday basis, both in contemporary and historical times. The Fashion and Race Database Project examines the intersections between fashion, race, and the legacies of colonialism. Describing itself as "an online platform filled with open-source tools that expand the narrative of fashion history and challenge mis-representation within the fashion system," this project was initiated by its director, Kimberly M. Jenkins, who is also a lecturer at Parsons School of Design and a visiting assistant professor at the Pratt Institute. Visitors to the project should begin by reading its Vision Statement & Purpose (under About) for an overview. In the Articles & Studies section, readers will find written pieces on topics such as representation, the politics of clothing and appearance, and reviews of relevant exhibitions and runway shows. The project also has a Resource Library, where readers will find links to a selection of scholarly books, more than 30 videos of lectures and panel discussions, and a directory of other organizations, projects, and blogs whose work is relevant to this project. For readers interested in postcolonial cultural studies, the Fashion and Race Database Project may be a helpful resource.
via https://scout.wisc.edu/archives/r51793/the_fashion_and_race_database_project
Fashion is one of the most visible ways that identity, culture, and cultural memory can be expressed on an everyday basis, both in contemporary and historical times. The Fashion and Race Database Project examines the intersections between fashion, race, and the legacies of colonialism. Describing itself as "an online platform filled with open-source tools that expand the narrative of fashion history and challenge mis-representation within the fashion system," this project was initiated by its director, Kimberly M. Jenkins, who is also a lecturer at Parsons School of Design and a visiting assistant professor at the Pratt Institute. Visitors to the project should begin by reading its Vision Statement & Purpose (under About) for an overview. In the Articles & Studies section, readers will find written pieces on topics such as representation, the politics of clothing and appearance, and reviews of relevant exhibitions and runway shows. The project also has a Resource Library, where readers will find links to a selection of scholarly books, more than 30 videos of lectures and panel discussions, and a directory of other organizations, projects, and blogs whose work is relevant to this project. For readers interested in postcolonial cultural studies, the Fashion and Race Database Project may be a helpful resource.
via https://scout.wisc.edu/archives/r51793/the_fashion_and_race_database_project
Postcolonial Studies @ Emory
https://scholarblogs.emory.edu/postcolonialstudies
Postcolonial Studies @ Emory defines postcolonialism as "the study of the interactions between European nations and the societies they colonized in the modern period," which "allows for a wide-ranging investigation into power relations in various contexts." Those wishing to learn more about the discipline may enjoy this academic blog founded in 1996 by Deepika Bahri, a professor of English at Emory University. Readers unfamiliar with this field should begin by reading About Postcolonial Studies (accessible from the About dropdown menu). The site offers a variety of resources profiling Authors & Artists, Critics & Theorists, and accessible overviews of key postcolonial studies Terms & Issues (e.g. Apartheid Literature and Magical Realism). Entries include biographical information, overviews of important writings or theories by postcolonialist creatives and academics, and bibliographical lists of related works and resources. These databases are available under the Resources tab. Academics should check out the You Can Contribute section, which offers two opportunities for publication (Calls for Papers and Book Reviews) and the Digital Bookshelf where published work is compiled in "an archive of important scholarship in the field, searchable by tag words, and accessible to readers around the world without a subscription or fees." Students looking to cite information published on the website will want to access the How to Cite Our Pages section (under About) for clear instructions.
via https://scout.wisc.edu/archives/r51792/postcolonial_studies__emory
Postcolonial Studies @ Emory defines postcolonialism as "the study of the interactions between European nations and the societies they colonized in the modern period," which "allows for a wide-ranging investigation into power relations in various contexts." Those wishing to learn more about the discipline may enjoy this academic blog founded in 1996 by Deepika Bahri, a professor of English at Emory University. Readers unfamiliar with this field should begin by reading About Postcolonial Studies (accessible from the About dropdown menu). The site offers a variety of resources profiling Authors & Artists, Critics & Theorists, and accessible overviews of key postcolonial studies Terms & Issues (e.g. Apartheid Literature and Magical Realism). Entries include biographical information, overviews of important writings or theories by postcolonialist creatives and academics, and bibliographical lists of related works and resources. These databases are available under the Resources tab. Academics should check out the You Can Contribute section, which offers two opportunities for publication (Calls for Papers and Book Reviews) and the Digital Bookshelf where published work is compiled in "an archive of important scholarship in the field, searchable by tag words, and accessible to readers around the world without a subscription or fees." Students looking to cite information published on the website will want to access the How to Cite Our Pages section (under About) for clear instructions.
via https://scout.wisc.edu/archives/r51792/postcolonial_studies__emory
Entscheidungen zum Förderprogramm Filmerbe: 2,1 Millionen Euro für die Restaurierung und Digitalisierung von 64 Filmen
Die beiden mit einem
Auslands-Oscar ausgezeichneten Filme „Der Garten der Finzi Contini“
(Regie: Vittorio de Sica) und „Die Blechtrommel“ (Regie: Volker Schlöndorff), der frühe
Experimentalfilm „Symphonie Diagonale“ (Regie: Viking Eggeling) und das
DEFA-Frauendrama „Christine“ (Regie: Slatan Dudow) gehören zu den
insgesamt 64 Filmen, die durch das Förderprogramm Filmerbe für die
Zukunft gesichert werden.
Bei den November-Sitzungen der Gremien Konservatorisches Interesse und Kuratorisches Interesse und durch die Entscheidungen des FFA-Vorstands nach Auswertungsinteresse wurden für die Restaurierung und Digitalisierung von 27 Spielfilmen, 20 Dokumentationen, drei Experimentalfilmen, drei Kinderfilmen, sieben Animationsfilmen und vier Kompilationsfilmen bis zu 2.101.287,58 Euro zugesagt.
Das Förderprogramm Filmerbe ist Anfang 2019 gestartet und stellt für zehn Jahre bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, die zu gleichen Teilen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, den Ländern und der Filmförderungsanstalt FFA aufgebracht werden.
Bei den November-Sitzungen der Gremien Konservatorisches Interesse und Kuratorisches Interesse und durch die Entscheidungen des FFA-Vorstands nach Auswertungsinteresse wurden für die Restaurierung und Digitalisierung von 27 Spielfilmen, 20 Dokumentationen, drei Experimentalfilmen, drei Kinderfilmen, sieben Animationsfilmen und vier Kompilationsfilmen bis zu 2.101.287,58 Euro zugesagt.
Das Förderprogramm Filmerbe ist Anfang 2019 gestartet und stellt für zehn Jahre bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, die zu gleichen Teilen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, den Ländern und der Filmförderungsanstalt FFA aufgebracht werden.
Berlin benennt Platz nach Rio Reiser
Berlin ehrt seinen Rockmusiker Rio Reiser mit einem nach ihm benannten
Platz in Kreuzberg. Im September 2020 werde der Heinrichplatz nach dem
„König von Deutschland“ umbenannt, erklärte das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg. An den Musiker zu erinnern, sei im Sinne der
Diversität. Im kommenden Jahr wäre Reiser 70 Jahre alt geworden, und die
Gründung seiner Band „Ton Steine Scherben“ liegt dann 50 Jahre zurück.
dpa 29.11.2019
dpa 29.11.2019
Archiv von Julia Franck wird an Marbach übergeben
Die Berliner Schriftstellerin Julia Franck ist zwar erst 49 Jahre alt,
ihre Aufzeichnungen und Unterlagen gibt sie dennoch bereits ans Deutsche
Literaturarchiv in Marbach. Nach Angaben des Hauses sind
darin Manuskripte ihrer Romane und Erzählungen wie „Liebediener“ und
„Die Mittagsfrau“ zu sehen. Außerdem enthält die Übergabe Essays und
Übersetzungen, Briefe von Weggefährten und die Korrespondenz mit ihrem
Verlag. Das Archiv in Marbach am Neckar
wächst nach Angaben seiner Direktorin Sandra Richter Jahr für Jahr um
1300 Regalmeter. Gesammelt werden unter anderem Nachlässe, Sammlungen,
Archive, auch Büsten und Möbel. Im Fokus stehen Literatur und
Philosophie seit 1750 bis in die Gegenwart. Offiziellen Angaben zufolge
ruhen in rund 44.000 Archivkästen mehr als 1000 Nachlässe, Sammlungen
von Schriftstellern oder Übersetzern, dazu Archive von Verlagen und
Redaktionen.
dpa 29.11.2019
dpa 29.11.2019
Bund will möglichst gütliche Einigung mit Hohenzollern
Die Bundesregierung will vom Land Brandenburg wissen, wie es um den
Streit mit den Hohenzollern über mögliche Rückgaben und Entschädigungen
steht. Dabei geht es um Immobilien und Kunstschätze aus den Beständen
der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz und des Deutschen Historischen Museums.
Kulturstaatsministerin Grütters wünsche sich „eine gütliche Einigung, um
das Risiko eines Klageverfahrens mit einem für die öffentliche Hand
nachteiligen Ausgang zu vermeiden“, heißt es laut dpa in einem Brief an
die Ministerien für Finanzen und Kultur in Potsdam. Die Behörden
verhandeln seit 2014 mit der Familie Hohenzollern. Die Gespräche wurden
im Sommer unterbrochen, nachdem Brandenburg einen Prozess mit dem
Adelshaus um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat.
dpa 29.11.2019
dpa 29.11.2019
Jeremy Corbyn vows to protect libraries from forces of doom / Dan Sheehan. LitHub November 27, 2019
In a press conference in London earlier today, embattled-but-unbowed leader of the British Labour Party, lifelong democratic socialist, and absolute boy Jeremy Corbyn revealed a dossier
proving that the US is demanding that Britain’s National Health Service
(a remarkable civic institution born in 1948 out of the ideal that good
healthcare should be available to all, regardless of wealth) will be
“on the table” in talks on a post-Brexit trade deal—undermining Prime
Minister/dangerous buffoon Boris Johnson’s claims that the NHS would not
be part of any trade talks.
Explosive as this development is, it threatens to overshadow Wednesday’s other significant piece of Corbyn-related news, which is that Jezza has guaranteed that Britain’s libraries will be protected under a Labour government.
As the Guardian reported:
via https://lithub.com/jeremy-corbyn-vows-to-protect-libraries-from-forces-of-doom/
Explosive as this development is, it threatens to overshadow Wednesday’s other significant piece of Corbyn-related news, which is that Jezza has guaranteed that Britain’s libraries will be protected under a Labour government.
As the Guardian reported:
…the Labour leader attacked the
Conservatives’ policy on libraries, saying that the party knows “the
price of everything and the value of nothing.”
“They’ve closed hundreds of libraries
because they don’t recognise, and don’t want to recognise, the lifeline
that libraries provide as a free service open to all regardless of
wealth,” said Corbyn in an interview with Penguin Books published on Wednesday.
…
He said that libraries gave him “a fantastic start in life and I want that for everybody.”
“I grew up in a small town in Shropshire.
My mum and dad loved books. I became a volunteer librarian at school. I
learned the Dewey Decimal system, which I still remember,” he said. “We
also had a branch library across the road and I’d go there after school
and look at the great big atlases and it was my way of looking at the
world, understanding it.”
Whether Corbyn and Labour’s one-two punch of (i) more libraries and
(ii) a fair and compassionate society freed from the rapacious tentacles
of a particularly cruel and venal Tory cabal will be enough to fell
Johnson and Co. remains to be seen, but here’s hoping.via https://lithub.com/jeremy-corbyn-vows-to-protect-libraries-from-forces-of-doom/
Minutentarif für E-Books: Gefängnisbetreiber in West Virginia in der Kritik
Eine Behörde des US-Bundesstaats West Virginia, die dort staatliche
Gefängnisse betreibt, ist wegen eines fragwürdigen Deals mit einem
privaten Anbieter von Multimedia-Tablets in die Kritik geraten.
Bürgerrechtsorganisationen werfen der West Virginia Division of
Corrections and Rehabilitation (WVDCR) Abzocke vor, weil sie für die
Benutzung der Tablets Preise pro Minute verlangt. Die Geräte werden
dabei zunächst gratis an die Insassen von zehn staatlichen Gefängnissen
verteilt.
Besonderen Anstoß nehmen sowohl das Appalachian Prison Book Project als auch die amerikanische Autorenvereinigung PEN daran, dass das Lesen von E-Books 5 Cent pro Minute kostet. Der Preis ist zur Einführung zwar vorübergehend auf drei Cent reduziert, doch die Bücher, die über das System des Anbieters Global Tel Link (GTL) angeboten werden, stammen alle von der Webseite des Project Gutenberg und sind damit eigentlich kostenlos. Das Projekt stellt E-Books von Werken online, die in den USA gemeinfrei sind. ... [mehr] https://heise.de/-4598559
Besonderen Anstoß nehmen sowohl das Appalachian Prison Book Project als auch die amerikanische Autorenvereinigung PEN daran, dass das Lesen von E-Books 5 Cent pro Minute kostet. Der Preis ist zur Einführung zwar vorübergehend auf drei Cent reduziert, doch die Bücher, die über das System des Anbieters Global Tel Link (GTL) angeboten werden, stammen alle von der Webseite des Project Gutenberg und sind damit eigentlich kostenlos. Das Projekt stellt E-Books von Werken online, die in den USA gemeinfrei sind. ... [mehr] https://heise.de/-4598559
Artikel zu DEAL in der FAZ und Replik
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist am 20.11.2019 von Thomas Thiel der Artikel “Macht der Großverlage: Die HRK verkauft die Wissenschaft” erschienen.
Am 27.11.2019 haben der Präsident und der Generalsekretär der HRK, Prof. Peter-André Alt und Jens-Peter Gaul, eine Antwort auf die vorgebrachte Kritik in der FAZ veröffentlicht.
Der Volltext der Replik “Neue Publikationsmodelle und ‘kein Verkauf der Wissenschaft'”
aus der FAZ vom 27. November 2019 ist im Folgenden zu lesen: https://www.projekt-deal.de/artikel-zu-deal-in-der-faz-und-replik/
Am 27.11.2019 haben der Präsident und der Generalsekretär der HRK, Prof. Peter-André Alt und Jens-Peter Gaul, eine Antwort auf die vorgebrachte Kritik in der FAZ veröffentlicht.
Der Volltext der Replik “Neue Publikationsmodelle und ‘kein Verkauf der Wissenschaft'”
aus der FAZ vom 27. November 2019 ist im Folgenden zu lesen: https://www.projekt-deal.de/artikel-zu-deal-in-der-faz-und-replik/
Donnerstag, 28. November 2019
Ihre Rechte als Autor – die zehn wichtigsten Fragen zum Urheberrecht / Die Self-Publisher-Bibel
„Copyright 2016 by Heinz Mustermann“, „Alle Rechte vorbehalten“ … oft
finden sich in der Titelei von Büchern oder eBooks deutscher Autorinnen
und Autoren solche Bemerkungen. Einen rechtlichen Sinn haben diese
nicht – meist übernimmt man sie unüberlegt, weil man sie bei anderen so
gesehen hat. Welche Rechte hat ein Autor tatsächlich – und wie nimmt man
diese Rechte wahr?
Aus dem Urheberrecht leiten sich drei „Unterrechte“ ab:
Eine gewisse Ausnahme ist hier das Kopierrecht: In Deutschland gilt das Recht auf eine Privatkopie, also das Herstellen einer Kopie zu privaten Zwecken, ohne dass dafür Ihre Genehmigung nötig ist. Dafür haben Sie als Urheber einen Ausgleichsanspruch, für den die Hersteller der Kopiergeräte zur Kasse gebeten werden. Im Fall von Büchern oder Artikeln sammelt die VG Wort die entsprechenden Beträge in Ihrem Namen ein.
Eine weitere Ausnahme bildet das Zitatrecht, das die Übernahme einzelner Stellen in andere Werke unter bestimmten Umständen erlaubt – ein Thema für sich.
Sprachwerke (Texte) müssen allerdings eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, ein Maß an Originalität und Individualität. Der Text auf dem Formular Ihrer Einkommenssteuererklärung ist in diesem Sinn vom Urheberrecht nicht erfasst.
Beim Lektorat ist die Frage schwerer zu beantworten. Ein simples Korrektorat erfüllt die Voraussetzungen sicher nicht. Wenn der Lektor jedoch tiefgreifende Änderungen am Buch vornimmt, vielleicht sogar ganze Absätze oder Kapitel neu schreibt, dann erwirbt er dadurch ebenfalls den Schutz des Urheberrechts. Auch bei der Dramatisierung (für das Theater) oder der Verfilmung entstehen neue Urheberrechte.
via http://www.selfpublisherbibel.de/ihre-rechte-als-autor-die-zehn-wichtigsten-fragen-zum-urheberrecht/
1. Welche Rechte habe ich als Autor?
Die deutsche Rechtsordnung geht hier einen Sonderweg. Sie unterscheidet das Urheberrecht von den Nutzungsrechten. Das Urheberrecht ist direkt mit Ihrer Person verbunden. Sie können es weder verkaufen noch kostenlos abtreten. Der einzige Weg, es loszuwerden, besteht darin, dass Sie das Zeitliche segnen – dann geht es auf Ihre Erben über.Aus dem Urheberrecht leiten sich drei „Unterrechte“ ab:
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht (oder Urheberrecht im engeren Sinn) bestimmt Ihre Ansprüche darauf, ob und wann Ihr Werk veröffentlicht wird (Veröffentlichungsrecht), bei einer Verbreitung Ihres Werks genannt zu werden und Ihr Werk zu ändern.
- Das Verwertungsrecht tritt bei Vervielfältigungen Ihres Werks ein.
- Das Nutzungsrecht legt fest, wer Ihre Werke wie verwenden darf.
Eine gewisse Ausnahme ist hier das Kopierrecht: In Deutschland gilt das Recht auf eine Privatkopie, also das Herstellen einer Kopie zu privaten Zwecken, ohne dass dafür Ihre Genehmigung nötig ist. Dafür haben Sie als Urheber einen Ausgleichsanspruch, für den die Hersteller der Kopiergeräte zur Kasse gebeten werden. Im Fall von Büchern oder Artikeln sammelt die VG Wort die entsprechenden Beträge in Ihrem Namen ein.
Eine weitere Ausnahme bildet das Zitatrecht, das die Übernahme einzelner Stellen in andere Werke unter bestimmten Umständen erlaubt – ein Thema für sich.
2. Wie entsteht mein Urheberrecht?
Ihr Urheberrecht entsteht, indem Sie etwas schöpfen. Für Schreibende reicht es also aus, einen Text zu schreiben. Er muss nicht einmal veröffentlicht sein (anderenfalls wäre es ja legal, einen unveröffentlichten Text zu klauen). Es ist nicht nötig, einen Vermerk im Buch anzubringen – ein solcher Hinweis schadet aber auch nicht.Sprachwerke (Texte) müssen allerdings eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, ein Maß an Originalität und Individualität. Der Text auf dem Formular Ihrer Einkommenssteuererklärung ist in diesem Sinn vom Urheberrecht nicht erfasst.
3. Wir haben den Roman zusammen geschrieben…
Dann sind alle Autoren gemeinsam Urheber. Alle Entscheidungen müssen dann gemeinsam getroffen werden. Voraussetzung ist, dass sich die Einzelbeiträge nicht trennen lassen. Wenn etwa jeder Autor exakt ein Kapitel oder eine Geschichte einer Anthologie verfasst hat, bleibt er Einzel-Urheber.4. Ich habe mein Buch von einer Software schreiben lassen
Das ist zwar noch Zukunftsmusik – könnte aber in ein paar Jahren eine wichtige Frage sein. Ein so verfasster Text würde vom Urheberrecht nicht geschützt, denn Urheber können nur natürliche Personen sein. Auch Ihr Haustier können Sie demnach nicht als Urheber einsetzen.5. Sind schon meine Ideen geschützt?
Nein, nur Werke genießen den Schutz des Urheberrechts. Allerdings können bereits eine Skizze, ein Entwurf, ein Exposé als Werk gelten. Wenn Sie jedoch Ihrem besten Freund den spannenden Plot erzählen, der Ihnen gestern Nacht eingefallen ist, und der macht daraus einen Bestseller – dann haben Sie wohl einen Freund und eine Idee verloren.6. Habe ich auch als Angestellter das Urheberrecht?
Ja, selbst wenn Sie ein Werk im Auftrag eines anderen schaffen, steht Ihnen das Urheberrecht daran zu. Allerdings sind die Nutzungsrechte dann meist mit Ihrem Arbeitslohn abgegolten. Sie haben aber zum Beispiel das Recht auf Namensnennung (wenn Sie nicht schriftlich darauf verzichten).7. Wie kann ich mein Urheberrecht nachweisen?
Am besten in Form einer datierten Veröffentlichung. Bei einem unveröffentlichten Manuskript können Sie Indizien sammeln, die im Streitfall für Sie sprechen, z.B. den Text zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung fotografieren, Entwürfe aufbewahren, sich das Manuskript per Einschreiben mit der Post zuschicken (Poststempel) und ähnliches. Schließlich könnten Sie Ihren Text auch bei einem Anwalt oder Notar hinterlegen (kostenpflichtig).8. Wie lange gilt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei unter Pseudonym oder anonym veröffentlichten Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Veröffentlichung – es sei denn, Sie lassen es im Register anonymer und pseudonymer Werke eintragen.9. Welche Nutzungsrechte kann ich vergeben?
Wenn Sie Ihr Werk nicht selbst ausdrucken und auf dem Flohmarkt verkaufen wollen, müssen Sie anderen gewisse Nutzungsrechte erteilen. Dazu gehören bei E-Book-Händlern etwa das Recht, Ihr Werk auf deren Server zu speichern. Verlage werden das Verbreitungsrecht für bestimmte Verwertungsarten von Ihnen fordern. Dafür steht Ihnen jeweils ein angemessenes Honorar zu. Was „angemessen“ heißt, steht allerdings nicht konkret im Gesetz, sondern wird in der Regel branchenüblich bestimmt, etwa durch gemeinsame Vergütungsregeln der Branchenbeteiligten (weitere Details dazu). Wichtig: vergeben Sie Nutzungsrechte immer zeitlich begrenzt.10. Erwerben Übersetzer oder Lektoren ebenfalls Urheberrechte?
Eine Bearbeitung Ihres Werkes, die selbst eine geistige Schöpfung darstellt, genießt ebenfalls den Schutz des Urheberrechts. Das deutsche UrhG nennt Übersetzungen ausdrücklich als Beispiel. Die Bearbeitung selbst kann zwar auch ohne die Genehmigung des Urhebers erfolgen, aber nicht die Veröffentlichung dieser Bearbeitung.Beim Lektorat ist die Frage schwerer zu beantworten. Ein simples Korrektorat erfüllt die Voraussetzungen sicher nicht. Wenn der Lektor jedoch tiefgreifende Änderungen am Buch vornimmt, vielleicht sogar ganze Absätze oder Kapitel neu schreibt, dann erwirbt er dadurch ebenfalls den Schutz des Urheberrechts. Auch bei der Dramatisierung (für das Theater) oder der Verfilmung entstehen neue Urheberrechte.
via http://www.selfpublisherbibel.de/ihre-rechte-als-autor-die-zehn-wichtigsten-fragen-zum-urheberrecht/
Elsevier unterstützt Open Access in Frankreich
Nach dem Abschluss von Nationallizenzen in Norwegen, Polen und Ungarn
hat Elsevier nun mit dem französischen Hochschul- und
Forschungskonsortium Couperin einen nationalen Lizenzvertrag
unterzeichnet. Im Rahmen der Vereinbarung sollen die
Open-Access-Bestrebungen in Frankreich unterstützt werden.
Die Vereinbarung zwischen Elsevier und Couperin läuft laut Pressemitteilung über einen Zeitraum von vier Jahren (2019-2022) und wird Forschern an Universitäten und Forschungseinrichtungen in ganz Frankreich über ScienceDirect Zugang zu den Inhalten von Elsevier ermöglichen. Außerdem beinhaltet sie Publikationsmöglichkeiten, die auf Abonnement- und Open Access-Modellen basieren.
Darüber hinaus werden Couperin und Elsevier zusammenarbeiten, um den Open Science- Bemühungen der französischen Regierung Rechnung zu tragen, indem sie die Entwicklung des nationalen Repositoriums Hyper Articles en Ligne (HAL) unterstützen. HAL ist ein von der Regierung unterstütztes offenes Archiv, das französischen Autoren die Ablage wissenschaftlicher Dokumente aus allen Forschungsbereichen ermöglicht. HAL bietet Zugang zu französischen Forschungsergebnissen, die Open Access veröffentlicht werden und nach einer Embargofrist frei zugänglich werden.
Zukauf von 3D4Medical
Gestern hatte Elsevier bekannt gegeben, das irische Anatomie-Bildungsunternehmen 3D4Medical erworben zu haben. Das in Dublin beheimatete Unternehmen hat "Complete Anatomy", nach eigener Einschätzung die weltweit fortgeschrittenste dreidimensionale Anatomie-Plattform, entwickelt. Diese revolutioniere die Art und Weise, in der sich Studenten, Ausbilder, Mediziner und Patienten mit der menschlichen Anatomie auseinandersetzen.
via https://www.boersenblatt.net/2019-11-28-artikel-elsevier_unterstuetzt_open_access_in_frankreich-irland__kauf_des_bildungsunternehmens_3d4medical.1769003.html
Die Vereinbarung zwischen Elsevier und Couperin läuft laut Pressemitteilung über einen Zeitraum von vier Jahren (2019-2022) und wird Forschern an Universitäten und Forschungseinrichtungen in ganz Frankreich über ScienceDirect Zugang zu den Inhalten von Elsevier ermöglichen. Außerdem beinhaltet sie Publikationsmöglichkeiten, die auf Abonnement- und Open Access-Modellen basieren.
Darüber hinaus werden Couperin und Elsevier zusammenarbeiten, um den Open Science- Bemühungen der französischen Regierung Rechnung zu tragen, indem sie die Entwicklung des nationalen Repositoriums Hyper Articles en Ligne (HAL) unterstützen. HAL ist ein von der Regierung unterstütztes offenes Archiv, das französischen Autoren die Ablage wissenschaftlicher Dokumente aus allen Forschungsbereichen ermöglicht. HAL bietet Zugang zu französischen Forschungsergebnissen, die Open Access veröffentlicht werden und nach einer Embargofrist frei zugänglich werden.
Zukauf von 3D4Medical
Gestern hatte Elsevier bekannt gegeben, das irische Anatomie-Bildungsunternehmen 3D4Medical erworben zu haben. Das in Dublin beheimatete Unternehmen hat "Complete Anatomy", nach eigener Einschätzung die weltweit fortgeschrittenste dreidimensionale Anatomie-Plattform, entwickelt. Diese revolutioniere die Art und Weise, in der sich Studenten, Ausbilder, Mediziner und Patienten mit der menschlichen Anatomie auseinandersetzen.
via https://www.boersenblatt.net/2019-11-28-artikel-elsevier_unterstuetzt_open_access_in_frankreich-irland__kauf_des_bildungsunternehmens_3d4medical.1769003.html
Dialog zum Thema „Kultur und Demokratie“: Kunststaatssekretärin Petra Olschowski im Gespräch mit Kulturschaffenden
Im Rahmen des großen Dialogprozesses „Kulturpolitik für die Zukunft“ fand in Mannheim die Abschlussveranstaltung zum Thema „Kultur
und Demokratie“ statt. Kunst und Kultur sind zentrale Pfeiler einer
demokratischen Gesellschaft, denn sie fordern Austausch und fördern
Begegnung.
Welchen Beitrag leisten Kunst und Kultur zur Demokratie und zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt? Welche gelungenen Beispiele für
kulturelle Teilhabe, bürgerschaftliches Engagement und sogenannte Dritte
Orte gibt es im Land? Wie befördern Kunst und Kultur die Vorstellung
und Ideen von Identität und Heimat der Bürgerinnen und Bürger? Darüber
diskutierte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski mit Expertinnen und Experten in Mannheim bei der letzten großen öffentlichen Veranstaltung des Themenforums „Neue gesellschaftliche Bündnisse“ im Rahmen des im Juni 2018 gestarteten Dialogprozesses „Kulturpolitik für die Zukunft“. Im Fokus steht die Rolle der Kunst in der Demokratie.
Die Veranstaltung begann mit einem Impulsvortrag
zum Thema „Überlegungen zum Verhältnis von Kunst und Demokratie“ von
Thea Dorn, Autorin, Philosophin und TV-Moderatorin. Davon ausgehend
diskutieren Thea Dorn, Kunststaatssekretärin Petra Olschowski,
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und Christian Holtzhauer, Intendant
Schauspiel des Nationaltheaters Mannheim, über die daraus erwachsenden
Aufgaben für die Kulturpolitik.
In Arbeitsgruppen werden danach Best
Practice-Beispiele zu den Themen Partizipation in der Kunst,
bürgerschaftliches Engagement, Identität und Heimat in der Kunst sowie
Dritte Orte in der Kunst vorgestellt und diskutiert.
Kunstministerin Theresia Bauer und
Kunststaatssekretärin Petra Olschowski haben einen umfangreichen,
partizipativen Dialog zur „Kulturpolitik für die Zukunft“ gestartet und
gehen damit ein zentrales kulturpolitisches Vorhaben der Landesregierung
an. Seit dem Auftakt des Dialogprozesses im Juni 2018 haben bereits
eine Vielzahl von Arbeitsgesprächen und Formaten in den vier Themenforen
„Digitale Welten“, „Neue gesellschaftliche Bündnisse“, „Strategien der
Transformation – Neue Wege der Öffnung, Vermittlung und Verortung von
Kultur“ sowie „Kunst und Kultur in ländlichen Räumen“ mit mehr als 1.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden. Aus den Ergebnissen der
Diskussionen mit Künstlerinnen und Künstlern, den Kunsteinrichtungen und
dem Publikum wird das Kunstministerium die Grundlagen einer
Kulturpolitik für das nächste Jahrzehnt entwickeln.
Baden-Württemberg Stiftung: 33 Millionen Euro für Forschung, Bildung, Gesellschaft und Kultur
Der Aufsichtsrat der Baden-Württemberg Stiftung
hat unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Programme für das Wirtschaftsjahr 2020 beschlossen. Zunächst fließen in
einer ersten Tranche rund 33 Millionen Euro sowohl in neue Projekte als
auch in bestehende Programme aus den drei Bereichen Forschung, Bildung
sowie Gesellschaft und Kultur. Insgesamt stehen für das Jahr 2020 41,4
Millionen. Euro zur Verfügung, inklusive des Budgets der Stiftung
Kinderland. Über weitere Projektmittel wird im Frühjahr 2020
entschieden.
Die Baden-Württemberg Stiftung verwaltet ein Vermögen von 2,3 Milliarden Euro und zählt damit zu den größten Stiftungen in Deutschland. Mit rund 1,5 Milliarden Euro ist ein großer Anteil des Vermögens an den internationalen Finanzmärkten angelegt, der durch die erfreuliche Entwicklung an den Kapitalmärkten im Jahr 2019 einen wesentlichen Anteil zur Rendite des Vermögens beitrug. Aufgrund der Erhöhung des Immobilienanteils in den letzten Jahren wurden in diesem weiteren wichtigen Vermögensbereich die Renditen erhöht.
Die Baden-Württemberg Stiftung verwaltet ein Vermögen von 2,3 Milliarden Euro und zählt damit zu den größten Stiftungen in Deutschland. Mit rund 1,5 Milliarden Euro ist ein großer Anteil des Vermögens an den internationalen Finanzmärkten angelegt, der durch die erfreuliche Entwicklung an den Kapitalmärkten im Jahr 2019 einen wesentlichen Anteil zur Rendite des Vermögens beitrug. Aufgrund der Erhöhung des Immobilienanteils in den letzten Jahren wurden in diesem weiteren wichtigen Vermögensbereich die Renditen erhöht.
Forschung
In einem neuen Forschungsprogramm sollen Strategien
für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels entwickelt werden. Das
Programm nimmt damit den Schutz betroffener Menschen und mögliche
Anpassungsstrategien in den Fokus. Dies ist notwendig, da durch die
Verweildauer der Treibhausgase in der Atmosphäre deutliche klimatische
Veränderungen nicht mehr aufzuhalten sind. Betroffene sollen unterstützt
werden, adäquat auf Extremwetterlagen zu reagieren. Denkbar sind
Projekte zur Anpassung des Agrarsektors und der Forstwirtschaft. Zur
Abkühlung überhitzter städtischer Zentren könnten neue Technologien wie
Sensorik und KI zur Anwendung kommen. Das Programm wird transdisziplinär
angelegt und soll konkrete Anwendungen hervorbringen, dazu bezieht es
betroffene Gruppen und Einrichtungen mit ein. Dafür werden 5
Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Quantentechnologien bergen enorme Potenziale für die
Informationsübertragung und -verarbeitung, für hochpräzise Mess- und
Abbildungsverfahren oder die Simulation komplexer Systeme. In diesem
stark interdisziplinär arbeitenden Gebiet forscht eine große Zahl an
Wissenschaftlern in Baden-Württemberg auf international höchstem Niveau.
Mit dem neuen Forschungsprogramm „Quantentechnologien" will die
Baden-Württemberg Stiftung gezielt exzellente Forschung im Land stärken,
bestehende Forschergruppen unterstützen und deren Forschungsergebnisse
weiter in die Anwendung bringen. Dabei sollen vor allem der
Vernetzungsgedanke im Vordergrund stehen und ausschließlich
standortübergreifende Kooperationsprojekte gefördert werden. Das
Programm wird mit 5 Millionen Euro dotiert.
Bildung
Der internationale Austausch junger Menschen durch
das Baden-Württemberg-STIPENDIUM wird fortgeführt. Das Programm wird für
das nächste Studienjahr erneut mit 8 Millionen Euro ausgestattet, wovon
6,5 Millionen in der Sitzung beschlossen wurden. Weitere 1,5 Millionen
Euro sollen in der Frühjahrssitzung beschlossen werden. Die Mittel
werden verwendet für die allgemeine Studierendenlinie, für das
Walter-Hallstein-Programm für den Austausch unter europäischen
Verwaltungen, für Studierende der Filmakademie Ludwigsburg mit der
Sonderlinie für Filmproduktion sowie für Berufstätige. Der regionalen
entwicklungspolitische Komponente zur Stärkung des Austauschs mit
AKP/LDC-Ländern werden davon 1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Das BW Stipendium wird jährlich an rund 1.500 Stipendiaten vergeben, die
nach Baden-Württemberg kommen oder von hier aus ins Ausland gehen. Das
Stipendienprogramm ist eines der größten Austauschprogramme in
Deutschland.
Gesellschaftlicher Wandel & Kultur, Soziale Verantwortung
Neben dem neuen Programm „Gesellschaft und Natur“
wird das erfolgreiche Demokratiebildungsprogramm „Läuft bei dir“
fortgeführt. Das 2018 gestartete Programm besteht aus vier Modulen: dem
Demokratietraining, einem Lerntagebuch, dem mobilen Escape-Room „Hacker
Attack“ und einem Fortbildungsangebot für Fachkräfte. Das
Demokratietraining richtet sich an außerschulische Träger, während der
Escape Room vorwiegend von beruflichen Schulen gebucht wird. Der
Aufsichtsrat bewilligte dafür 3 Millionen Euro.
Der Kunstfonds der Baden-Württemberg Stiftung, mit
dem kleinere und mittlere innovative Kulturprojekte unterstützt werden,
wird für 2020 mit 2 Millionen Euro ausgestattet.
EuGH verhandelt über Haftung von Youtube für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte
Seit dem 26. November 2019 verhandelt der EuGH über die mögliche Haftung von YouTube für illegale Musik-Uploads. Es geht darum, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß Youtube für
Urheberrechtsverletzungen durch Tonaufnahmen und Darbietungen
Verantwortung übernehmen muss, die von Nutzern der Plattform hochgeladen
werden. Seine Fragen dazu hatte der BGH im Wege des
Vorabentscheidungsersuchens dem EuGH vorgelegt (Az.: I ZR 140/15).
Der Kläger ist Musikprozent und verklagte neben der Youtube LLC als Plattformbetreiberin auch die Google, Inc. als deren Muttergesellschaft. Er stützt sein Klagebegehren in erster Linie darauf, dass Youtube und Google für die geltend gemachten Rechtsverletzungen als Täter einzustehen hätten. Youtube veröffentliche nicht lediglich fremde Inhalte, sondern trete als eigenverantwortlich handelnder Anbieter auf, mache sich die fremden Inhalte zu eigen und nehme selbst urheberrechtliche Nutzungshandlungen vor. Auf dieser Grundlage verlangt der Kläger u.a. die Feststellung, dass Youtube und Google zu Ausgleichzahlungen verpflichtet sind.
Diese Sichtweise zu einer täterschaftlichen Verantwortung haben sich die Vorinstanzen nicht angeschlossen und eine Haftung aus diesem Gesichtspunkt verneint. Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlnie (Richtlinie 2001/29/EG), der E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2001/31/EG) und der Durchsetzungsrichtlinie (Richtlinie 2004/48/EG) vorgelegt.
Der Kläger ist Musikprozent und verklagte neben der Youtube LLC als Plattformbetreiberin auch die Google, Inc. als deren Muttergesellschaft. Er stützt sein Klagebegehren in erster Linie darauf, dass Youtube und Google für die geltend gemachten Rechtsverletzungen als Täter einzustehen hätten. Youtube veröffentliche nicht lediglich fremde Inhalte, sondern trete als eigenverantwortlich handelnder Anbieter auf, mache sich die fremden Inhalte zu eigen und nehme selbst urheberrechtliche Nutzungshandlungen vor. Auf dieser Grundlage verlangt der Kläger u.a. die Feststellung, dass Youtube und Google zu Ausgleichzahlungen verpflichtet sind.
Diese Sichtweise zu einer täterschaftlichen Verantwortung haben sich die Vorinstanzen nicht angeschlossen und eine Haftung aus diesem Gesichtspunkt verneint. Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlnie (Richtlinie 2001/29/EG), der E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2001/31/EG) und der Durchsetzungsrichtlinie (Richtlinie 2004/48/EG) vorgelegt.
Dokumente:
Institutionen:
via http://www.urheberrecht.org/news/6281/BVerfG stärkt Recht auf Vergessen im Netz
Mit zwei sich ergänzenden Beschlüssen vom 6. November 2019 hat das
BVerfG das sog. »Recht auf Vergessen« im Internet gestärkt. Gleichzeitig
hat das BVerfG klargestellt, dass es zu seinen Aufgaben gehöre,
Grundrechtsschutz am Maßstab der europäischen Grundrechte zu
gewährleisten, wenn bestimmte Regeln europarechtlich vollständig
vereinheitlicht sind und in allen EU-Staaten einheitlich gelten.
Eröffnet das Europarecht den Mitgliedstaaten jedoch
Gestaltungsspielräume prüft das BVerfG weiterhin primär die deutschen
Grundrechte.
Mit dem Beschluss »Recht auf Vergessen I« hat das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BGH stattgegeben (Az.: 1 BvR 16/13 - Recht auf Vergessen I; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Der BGH hat eine Klage des Beschwerdeführers abgewiesen, mit der dieser von der damaligen Spiegel Online GmbH Unterlassung forderte, weil über das Online-Archiv der Website sowie vor allem über Suchmaschinen mehr als 30 Jahre zurückliegenden Presseberichten auffindbar waren, in denen unter namentlicher Nennung über seine Verurteilung wegen Mordes berichtet wurde. Laut BVerfG wären zumutbare Vorkehrungen gegen die Auffindbarkeit der Artikel in Betracht zu ziehen gewesen. Die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit seien gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Das berechtigte Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung nehme mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Tat ab. In diesem Fall, so das BVerfG, seien trotz gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte primär die deutschen Grundrechte zu prüfen, das das Fachrecht unionsrechtlich nicht vollständig vereinheitlicht und in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet sei.
In seiner zweiten Entscheidung »Recht auf Vergessen II« hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Celle zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 276/17 - Recht auf Vergessen II; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Das OLG Celle hatte eine Klage der Beschwerdeführerin gegen den Suchmaschinenbetreiber Google abgewiesen, mit der sie sich dagegen wandte, dass auf Suchabfragen zu ihrem Namen der Link zu einem 2010 in ein Onlinearchiv eingestellten Beitrag des Norddeutschen Rundfunks (NDR) angegeben wurde, in dem ihr unter dem Titel »Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber« mit namentlicher Nennung ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Arbeitnehmer vorgeworfen wurde. Hier sind nach Auffassung des BVerfG grundsätzlich nicht die deutschen, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich. Dabei seien die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der Schutz der personenbezogenen Daten gegen das Recht auf unternehmerische Freiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abzuwägen. Ein wichtiger Faktor sei auch in diesem Fall die Zeit. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so das BVerfG, dass das OLG Celle einen Anspruch auf Auslistung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht als gegeben angesehen hat.
Mit dem Beschluss »Recht auf Vergessen I« hat das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BGH stattgegeben (Az.: 1 BvR 16/13 - Recht auf Vergessen I; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Der BGH hat eine Klage des Beschwerdeführers abgewiesen, mit der dieser von der damaligen Spiegel Online GmbH Unterlassung forderte, weil über das Online-Archiv der Website sowie vor allem über Suchmaschinen mehr als 30 Jahre zurückliegenden Presseberichten auffindbar waren, in denen unter namentlicher Nennung über seine Verurteilung wegen Mordes berichtet wurde. Laut BVerfG wären zumutbare Vorkehrungen gegen die Auffindbarkeit der Artikel in Betracht zu ziehen gewesen. Die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit seien gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Das berechtigte Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung nehme mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Tat ab. In diesem Fall, so das BVerfG, seien trotz gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte primär die deutschen Grundrechte zu prüfen, das das Fachrecht unionsrechtlich nicht vollständig vereinheitlicht und in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet sei.
In seiner zweiten Entscheidung »Recht auf Vergessen II« hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Celle zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 276/17 - Recht auf Vergessen II; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Das OLG Celle hatte eine Klage der Beschwerdeführerin gegen den Suchmaschinenbetreiber Google abgewiesen, mit der sie sich dagegen wandte, dass auf Suchabfragen zu ihrem Namen der Link zu einem 2010 in ein Onlinearchiv eingestellten Beitrag des Norddeutschen Rundfunks (NDR) angegeben wurde, in dem ihr unter dem Titel »Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber« mit namentlicher Nennung ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Arbeitnehmer vorgeworfen wurde. Hier sind nach Auffassung des BVerfG grundsätzlich nicht die deutschen, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich. Dabei seien die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der Schutz der personenbezogenen Daten gegen das Recht auf unternehmerische Freiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abzuwägen. Ein wichtiger Faktor sei auch in diesem Fall die Zeit. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so das BVerfG, dass das OLG Celle einen Anspruch auf Auslistung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht als gegeben angesehen hat.
Dokumente:
- Pressemitteilung des BVerfG vom 27. November 2019 - »Recht auf Vergessen I«
- Pressemitteilung des BVerfG vom 27. November 2019 - »Recht auf Vergessen II«
- Meldung bei Legal Tribune Online vom 27. November 2019
- Meldung bei Tagesschau Online vom 27. November 2019
- Meldung bei Spiegel Online vom 27. November 2019
Institutionen:
via http://www.urheberrecht.org/news/6282/Momente 4|2019
Mit genügend zeitlichem Abstand entfalten auch verheerende Ereignisse ihren Reiz. Momente 4|2019
nimmt daher mit einem eigenen Themenschwerpunkt die
Katastrophengeschichte des Südwestens in den Blick: Überschwemmungen am
Bodensee und Hochwasser am Neckar, Erdbeben am Kaiserstuhl oder
Brandkatastrophen in Stuttgart wurden oft gut dokumentiert. Die im Heft
vorgestellten Unglücksfälle reichen vom Mittelalter bis ins 20.
Jahrhundert. Die Beiträge präsentieren aktuelle Ausstellungen (wie in
Konstanz) und gerade abgeschlossene Forschungen (wie im Fall der
Erdbeben), außerdem stellt die Rubrik Wirtschaftsschätze wieder
unbekanntes Quellenmaterial vor.
Inhalt der Ausgabe
Beiträge
- "Wie ein lebendiges Gebirge aufgetürmt ..."
Entstehung und Verlauf des katastrophalen Eishochwassers auf Neckar und Rhein im Februar 1784 - Das trügerische Bild von der Bodensee-Idylle
Als Bodensee und Alpenrhein noch wild und für den Menschen gefährlich waren - Sicherheit für Fabriken und Pausenhöfe
Seit 1884 ist die Unfallversicherung ein anpassungsfähiges Instrument der deutschen Sozialversicherung
Land und Leute
- Marianne Kirchgessner (1769 bis 1808)
- Gertrud Bindernagel (1894 bis 1932)
Auf Spurensuche
- Wenn der Südwesten bebt
Der Erdbebenkatalog des Landeserdbebendienstes Baden-Württemberg erfasst historische Erdbeben seit dem Jahr 1000
Wirtschaftsschätze
- Verluste gemeinsam tragen
Im Archiv der Württembergischen Feuerversicherung AG Stuttgart sind Tausende Versicherungsfälle dokumentiert
Säurefrei
- Ein Fotonachlass der Extraklasse
Das Fotoarchiv von Franz Lazi befindet sich seit 2015 im Staatsarchiv Sigmaringen
Museumsland
- Wie Heimatstuben zukunftsfähig werden
Die Csávolyer Heimatstube in Waiblingen wurde neu eingerichtet
Service
- Buchtipps, Ausstellungen & Aktuelles, Ausflug in die Geschichte, Verlosung
Jugend und Medien in Japan
Die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik
Deutschland berichtet über eine Studie zu Jugend und Medien in Japan.
Sie untersucht „das mediale Umfeld junger Menschen: Herausforderungen und Lösungsansätze“ (via ijab.de):
„Japan und Deutschland haben das Thema des digitalen Umfelds junger Menschen zu einem Schwerpunkt in der Zusammenarbeit ab 2019 gemacht. Im Frühjahr war eine deutsche Delegation in Japan. Im Rahmen des Studienprogramms haben die beteiligten Fachkräfte einen Einblick in die aktuellen Diskussionen erhalten und Ansätze medienpädagogischer Arbeit in Japan kennengelernt. Im Fokus standen dabei verschiedene Fragen: Wodurch kennzeichnet sich das mediale Umfeld junger Menschen in Japan und welche Herausforderungen stellt es an Jugendliche? Wie wird diesen Herausforderungen insbesondere in der außerschulischen Jugendbildung begegnet? Welche innovativen Ansätze im Bereich der Mediennutzung und zur Förderung von Medienkompetenz gibt es? Welche Angebote existieren im Bereich der Elternarbeit?“via https://blog.digithek.ch/jugend-und-medien-in-japan/
Internetmythen
„Stimmt’s? 50 Mythen des Internets auf dem Prüfstand„,
herausgegeben von Matthias C. Kettemann und Stephan Dreyer für das
Bredowinstitut versammelt Meinungen und Mythen über das Internet, seine
Nutzung und seine Auswirkungen. Einige Beispiele (via ARDZDFmedienakademie auf Twitter):
- Mythos #17: Das Darknet ist ein verborgener Ort des Bösen.
- Mythos #19: Suchmaschinen liefern objektive Ergebnisse.
- Mythos #25: Fake News sind ein ernstes Problem.
- Mythos #27: Millenials sind sämtlich internetaffine „Digital Natives“.
- Mythos #42: Algorithmen sind immer neutral.
- Mythos #49: Die Peer-to-Peer-Technologie dient der illegalen Weitergabe von Dateien.
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