Der Kulturbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland,
Claussen, hält eine moderate Erhaltungsgebühr für Kirchengebäude für
vertretbar. Im internationalen Vergleich habe man das große Glück, dass
Eintrittsgelder in Kirchen relativ selten vorkämen, und wenn dann seien
sie vergleichsweise günstig, sagte er dem Evangelischen Pressedienst.
Die Kirchen würden sich außerdem nicht darauf beschränken,
Eintrittsgelder zu erheben, sondern auch ein spirituelles und
kulturelles Programm anbieten. Man könne diese Kirchen im Rahmen eines
Gottesdienstes kostenfrei besuchen. Wer die Schlosskirche Wittenberg und
das angrenzende Besucherzentrum als Tourist besuchen möchte, muss vom
01.12.2019 an zwei Euro Eintritt bezahlen. Auch in anderen
evangelischen Kirchengebäuden in Deutschland wie etwa dem Berliner Dom
müssen Besucher für den Eintritt zahlen. Das stößt auch auf Kritik.
Die Zukunft des Bibelhaus-Erlebnis-Museums in Frankfurt am Main bleibt
offen. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verwarf
den Vorschlag eines Neubaus in der Frankfurter Innenstadt als nicht
finanzierbar. Neu geprüft werden soll, ob das Museum in ein vorrangig
pädagogisches Haus umgewandelt werden kann. Zudem soll untersucht
werden, ob eine Verlegung des Bibelhauses nach Mainz realisierbar ist.
Im Herbst 2018 hatte die Synode ein umfassendes Konzept mit Szenarien
für die Zukunft des Hauses gefordert. Experten hatten sich schließlich
für einen kompletten Neubau in der Innenstadt ausgesprochen. Das
Bibelhaus wurde 2003 in einer ehemaligen Kirche am Frankfurter
Museumsufer eröffnet. Heute besuchen jährlich mehr als 25.000 Menschen
jedes Jahr das 500 Quadratmeter große Erlebnismuseum. Es gilt damit in
Deutschland als das am besten besuchte Haus dieser Art.
Bibliotheken sind beliebte Drehorte, und Forscher aller
Disziplinen werden immer noch gerne vor gefüllten Bücherregalen
inszeniert. Die Bibliothek strahlt in digitalen Zeiten einen gewissen
Nimbus aus, der besonders für Fotografen eine unwiderstehliche
Anziehungskraft hat: Wie Motten ans Licht streben sie in die Bibliothek,
altehrwürdige Paläste des Wissens sollen dem geneigten Zuseher
vermitteln, dass es hier um seriöse Wissenschaft geht! …
"Respektrente" ist das Wort des Jahres 2019. Das gab die Gesellschaft für deutsche Sprache(GfdS) am 29.11.2019 bekannt. Auf Platz zwei landete das Wort "Rollerchaos", auf Platz drei "Fridays for Future." "Respektrente", das Wort bezeichnet die Einführung einer Grundrente für
Personen, die 35 Jahre erwerbstätig waren und dennoch eine Rente
unterhalb des Existenzminimums beziehen. "Aus sprachlicher Sicht handelt
es sich um die Neubildung eines Hochwertwortes in der politischen
Debatte, die der Selbstaufwertung durch Fremdaufwertung dient", hieß es
in der Begründung der GfdS. Der Begriff "Respektrente" wurde von
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verbreitet, es gehe es bei ihr nicht
ausschließlich um einen Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut, sondern
um die "Anerkennung der Lebensleistung". In der Großen Koalition wurde
2019 lange debattiert, ob Heils Pläne diesen Anspruch
tatsächlich erfüllen.
Platz 2, das "Rollerchaos", ist eine Beschreibung der
angeblichen Zustände in vielen deutschen Großstädten, in denen 2019
zahlreiche Unternehmen mietbare E-Roller aufgestellt haben. Die Roller -
zunächst angekündigt als Beitrag zur Verkehrswende - führten in ihrer
ausufernden Masse, ihrer geringen Robustheit und im unsachgemäßen
Gebrauch durch ihre Nutzer zu zahlreichen Problemen. Fraglich bleibt
auch, ob sie überhaupt einen Beitrag zu einer umweltfreundlicheren Stadt leisten.
Platz
3, der Anglizismus "Fridays for Future", laut GfdS ein "Wort im
weiteren Sinne", steht laut Jury-Begründung "wie kein anderer Ausdruck
für eine junge Generation, die bereit ist, für ihre Zukunft auf die
Straße zu gehen". Die wöchentlichen, weltweiten Schulstreiks hatten 2019
das Thema Klimakrise erfolgreich in den Fokus gerückt.
Auf
den weiteren Plätzen landeten: "Schaulästige", "Donut-Effekt",
"brexitmüde", "gegengoogeln", "Bienensterben", "Oligarchennichte"
und "Geordnete-Rückkehr-Gesetz".
Mit der Aktion "Wort des Jahres"
kürt die Gesellschaft für deutsche Sprache seit 1977 regelmäßig Wörter
und Wendungen, die das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Leben eines Jahres sprachlich in besonderer Weise bestimmt haben.
Lange schon sitzt keiner
mehr. Alle springen, drehen sich, stehen Schulter an Schulter, manche knien
enthusiastisch mit Blick zum Himmel und singen aus ihren Seelen. Die Tränen
stehen den Sängerinnen vor dem Altar in den Augen, sie müssen schwer schlucken,
brechen ab und verlassen die Bühne. Der Raum fängt ihr emotionales Schweigen
auf und trägt es aus der Kirche hinein in eine hoffnungslose Welt der
Unterdrückung. Ein mögliches Idealbild einer Gospelerfahrung. Vom Gefühl
davonfliegen zu können, spricht Willie Mae Ford Smith (meist kurz: Mother
Smith), eine der großen Gospelsängerinnen des vergangenen Jahrhunderts im lange
übersehenen Direct-Cinema-Glanzstück „Say Amen, Somebody“ (1982) von George T. Nierenberg (Kamera: Ed Lachman und Don Lenzer). In dieser Musik könne man die Welt verlassen.
"Say Amen, Somebody" (1982) wurde vor kurzem restauriert und neu aufgeführt„Say Amen, Somebody“
wurde vor kurzem digital restauriert und in New York wiederaufgeführt. Zusammen
mit „Aretha Franklin: Amazing Grace“, den Alan Elliott aus 1972 gedrehtem Material von Sydney Pollack herstellte,
markiert er ein starkes Wiederaufleben dieser Musik im Kino. Sonst kennt man
den Gospel vor allem aus Hollywoodfilmen über die Sklaverei oder im weitesten
Sinne Dramen rund um Rassismus. Dabei greifen die Filmemacher wiederholt auf
die gleichen Lieder zurück. Insbesondere das unter anderem von Elvis gecoverte „Take My Hand, Precious Lord“, das
ursprünglich Thomas Dorsey zugeschrieben wird, findet häufig Verwendung. Als
Filmbeispiele kann man „Detroit“ von Kathryn Bigelow, „Selma“ von Ava DuVernay, „Die Jury“ von Joel Schumacher oder „Mississippi Burning – Die Wurzel des Hasses“
von Alan Parker nennen. Aus anderen Filmen kennt man die Szenen, in denen
Sklavenarbeiter auf den Feldern singen, um sich Mut zu machen. In der
gemeinsamen Musik stellt sich für die unterdrückten Menschen ein Ausweg dar,
eine Hoffnung, die neben der von den genannten Filmen aufgegriffenen
identitätsstiftenden Wirkung für den Gospel ganz entscheidend ist.
Die
Wurzeln des Gospels in der Sklaverei
Tatsächlich hängt die
Geschichte des Gospels eng an jener der Sklaverei in den Vereinigten Staaten.
Allerdings muss man unterscheiden zwischen verschiedenen Strömungen des
Gospels. Der von Aretha Franklin aufgegriffene und von Mother Smith oder der unerreichten Mahalia
Jackson (die eben jenes „Take My Hand,
Precious Lord“ bei der Beerdigung von Martin Luther King sang) perfektionierte
Musikstil lässt sich am breitesten und besten mit „black gospel“ umschreiben. Kirchliche Musik kam mit den
Europäern in die heutigen USA. Als erstes wohl über die Spanier, die bereits
1556 Gesangsbücher über Mexiko in den Süden der späteren Staaten brachten. Mit
anderen europäischen Immigranten und Religionsgruppen kamen diverse
Musikschulen in die Kirchen. Calvinistische und protestantische Vereinigungen
hatten unterschiedliche Vorstellungen über Kirchengesang. Gemein hatten sie
jedoch eine relative Strenge in Bezug zur Umsetzung dieser Lieder. Sie mussten
auf eine bestimmte Art gesungen werden, in bestimmten stimmlichen Hierarchien.
Das alles wurde niedergeschrieben in Büchern wie „The Bay Psalm Book“ aus dem Jahr 1640.
Aretha Franklin bei der Aufnahme ihres Gospel-Albums "Amazing Grace"Erst innerhalb des "Great
Awakening", einer großen protestantischen Erweckungsbewegung seit den
1730er-Jahren, und mit Aufkommen der Spirituals kam eine neue Richtung
in die Musik,
die sich nicht mehr an kirchliche Autoritäten halten wollte. Statt
strenger
Vorgaben herrschten größere Emotionalität und Spontaneität. Der Rhythmus
allerdings
blieb der gleiche, genau wie die Dominanz von Text über Musik. Das
änderte sich
erst mit Afroamerikanern, die mit dieser Musik in Berührung kamen und
eigene
musikalische Formen mit ihr kombinierten. Sklaverei, die 1641 in
Massachusetts legalisiert wurde, trug
einen nicht leicht zu lösenden Konflikt für die dominanten Weißen mit
sich.
Denn manche Prediger verkündeten, dass auch die Schwarzen eine Seele
hätten. Eine Taufe stand für viele Sklavenhalter aber außer Frage, da
dies den
Getauften einige Rechte geben würde, die man lieber für sich selbst
behalten
wollte. So entstand die Idee
einer „White Man’s Burden“. Es wäre die Pflicht der gläubigen Weißen,
ihre
Sklaven zu guten Christen zu machen. Sie nahmen sie mit zu den
improvisierten
Gottesdiensten, und so hörten die Schwarzen die Musik. Eines der
eindrücklichsten Bilder solcher Gottesdienste und Revivals bekommt man
(wenn
auch zeitlich später angesiedelt, zur Zeit des „Third Awakenings“, der
dritten großen protestantischen Erweckungsbewegung) in Paul Thomas
Andersons „There Will Be Blood“ zu sehen. Aus der Zeit zu Beginn des 20.
Jahrhunderts stammt auch das Konzept des Social Gospels, also der Anwendung
christlicher Prinzipien auf weltliche Themen wie Alkoholismus oder
Bildungsmangel.
Der
Aufstieg des „black gospel“
Die Schwarzen vermischten
die europäischen Einflüsse mit jener emotionalen, fiebrigen Variante der
„Holiness Songs“. Der oftmals langsam aufbauende Kirchengesang mit
plötzlichen
Zwischenrufen, tranceartigen Beschwörungen und Ausbrüchen hat seinen
Ursprung
in Afrika. Erst nach dem Bürgerkrieg wurde 1867 mit „Slave Songs of the
United States“ die erste Aufzeichnung von „black gospel“ publiziert. Das
lag
unter anderem daran, dass „black
gospel“ viel weniger als andere Formen der Kirchenmusik an feste Texte
oder wiederholte Formen gebunden war. Im Zentrum der Musik stand und
steht bis
heute Improvisation und Variation. Ein Lied kann in tausend
verschiedenen
Facetten gesungen werden, die Performance ist essentieller Teil des
Liedes. Gerade deshalb war es entscheidend für Reverend James Cleveland und
Aretha Franklin, ihre Aufnahme von „Amazing
Grace“ als Live-Performance in einer Kirche zu inszenieren.
Zwischenrufe, Tränen, sich überschlagende Stimmen und Interaktion mit der Menge
gehören zu einer Gospelperformance dazu.
Unmittelbare Direktheit und ekstatische Ausbrüche prägen die PerformanceAus der in die Filme
übertragenen Direktheit nehmen Arbeiten wie „Say Amen, Somebody“
oder „Aretha Franklin: Amazing Grace“ ihre mitreißende Kraft. Ed Lachman äußerte, dass es ihm bei
der Kameraarbeit vor allem darum ging, im Moment zu sein. Die Nähe herzustellen, um das
Ausbrechende filmisch einzufangen, ist äußerst schwer. Sydney Pollack ließ sich
so sehr mitnehmen, dass er am Ende auch aufgrund limitierter technischer
Möglichkeiten nicht mehr wusste, wie er das Material schneiden solle.
Synchronität zwischen Bild und Ton war unmöglich herzustellen. Die immense Nähe
seiner Bilder, der Schweiß auf dem Gesicht von Aretha Franklin, die rohe
Direktheit des Gefilmten tragen zum Gefühl des Wegfliegens bei, weil es bereits
in die Musik eingeschrieben ist. Mit der entscheidenden
Figur Thomas Dorsey samt seiner „Dorsey’s Gospel Singers Convention“ etablierte
sich „black gospel“ in den
1930er-Jahren mehr und mehr im Mainstream. Es war die Zeit der
Weltwirtschaftskrise, und die Musik bot einen aufmunternden, ja erlösenden
Ausweg. Sängerinnen wie Sallie Martin, Mahalia Jackson oder Rosetta Tharpe (wie viele
Gospelsängerinnen in den Kirchen und auf der Straße ausgebildet) verhalfen dem
Genre zu einer goldenen Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Mitverantwortlich für
den Erfolg war auch die zunehmende Präsenz von „black gospel“ im Fernsehen. Eigens übertragene Gottesdienste und
Shows für die größten Stars der Szene machten die Musik national bekannt.
Gemeinsame
Teilhabe an der Kunst
Inzwischen lag im „black gospel“ weit mehr als
geistliche Musik. Das Konzept des Social
Gospels
war keine Frage religiöser Überzeugung für eine unterdrückte Klasse. Gospel war
eine Überlebensform. Das Performative des Gospels ist eine Frage der
Überzeugung, des Glaubens, der Hingabe und nicht des Schauspiels. Die Musik
vermittelt eine Freude am Leben, ein spirituelles oder ekstatisches Momentum
gegen den Zynismus der Zeit. Womöglich wirken die séanceartigen Aufnahmen in „Aretha
Franklin: Amazing Grace“ auch deshalb so berührend. Die gemeinsame
Teilhabe an der Kunst, das Mitgerissenwerden stellt Fragen an die immersive,
aber doch distanzierte Erfahrung im Kino.
Für "Aretha Franklin: Amazing Grace" wurde bewusst eine Kirche für die Aufzeichnung gewählt.Wie stark die Musik mit
dem Leben der Schwarzen in den USA verknüpft war, zeigt James Clevelands „Gospel
Music Workshop of America“. Mit dem emphatischen Slogan „Where Everybody Is
Somebody“ richtete er sich gezielt an Arbeiter und an den Rand der Gesellschaft
gedrängte Menschen. Dass es dabei um eine Gemeinschaftserfahrung ging, die weit
über die „black communities“ Menschen
verband, war ein wundervoller Nebeneffekt. Welch Charisma und welch Feuer von
Cleveland ausging, kann man in „Aretha Franklin: Amazing Grace“ beobachten.
Seine Einleitungen zu den Songs geben Film und Musik etwas zugleich
Dialogisches und Erhabenes. Das emanzipatorische
Potenzial der Musik verbindet sich auch eindrücklich mit Blaxploitation-Filmen.
Von „Zehn Stunden Zeit für Virgil Tibbs“ (1970), in dem Sidney Poitier in einer entscheidenden Szene an der Orgel einer Kirche sitzt,
über „Sweet Sweetbacks Lied“
(1971), in dem nicht nur Gospel-Songs zu hören sind, sondern der von „Earth, Wind and Fire“ eingespielte Score mit
Gospelanspielungen gespickt ist, bis zum berühmten Curtis-Mayfield-Soundtrack
von „Superfly“ (1972), in dem sich der Einfluss von
Gospel auf Soul nachempfinden lässt, ließe sich eine eigene Geschichte von
Gospel und Blaxploitation schreiben. Bei Vorführungen von „Say
Amen, Somebody“ in Kirchen oder Gemeinschaftszentren kommt es bis
heute zu Zwischenrufen, Menschen singen mit, beten und weinen. Die Präsenz von
Musik und Kino breitet sich so von der Leinwand in den Saal aus. In Zeiten, in
denen die Legenden des Gospels verschwunden sind und jene des Kinos zur Debatte
stehen, können Filme wie „Say Amen, Somebody“ oder„Aretha
Franklin: Amazing Grace“ bewusst machen, was man verliert, wenn man
nicht teilnimmt an dem, was man sieht und hört und fühlt.
„Wer ganz viele Podcasts finden will, kann sich ja mein Podcast-Verzeichnis Panoptikum
ansehen. Da gibt es zur Zeit um die 50 Tausend Podcasts mit gut 5
Millionen Episoden. Über die Suchmaschine oben auf der Webseite findet
sich sicher etwas Neues.“
Der evangelische Theologe Christoph Markschies ist zum neuen Präsidenten
der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gewählt
worden. Er folgt auf den Mathematiker Martin Grötschel, dessen
fünfjährige Amtszeit 2020 endet. Markschies soll das Amt am 04.07.2020 übernehmen. Der ehemalige Präsident der Humboldt-Universität hatte auch
an den Universitäten Jena und Heidelberg gelehrt. Für sein Engagement im
ökumenischen und im jüdisch-christlichen Dialog wurde Markschies 2017
mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.
Die Gedichte-App Poesi wurde am 20.8.2019 im digithek blog
vorgestellt. Neu ist die App um über tausend Gedichte in englischer
Sprache erweitert und ist nun international ausgerichtet (via derhotlistblog.net):
„Richtig, neben einer Datenbank von über 1000 deutschen
Gedichten gibt es jetzt nahezu ebensoviele in englischer Sprache. Damit
soll natürlich deutlich gemacht werden, dass das Schreiben von Gedichten
ein weltweiter und vielsprachiger Brauch ist, der viele verschiedene
Weltsichten transportfähig macht.
Auch etwas Eigennutz steckt dahinter: Denn weil ich alle Gedichte vor
der Aufnahme in die Datenbanken selbst lese und mit wissenschaftlichen
Ausgaben abgleiche, lerne ich sowohl sprachlich als auch inhaltlich
täglich dazu.“
http://aidhp.com/ Researchers and students of indigenous studies, American history, and
political ecology may be particularly interested in the American Indian
Digital History Project (AIDHP). This ongoing initiative was "founded to
recover and preserve rare Indigenous newspapers, photographs, and
archival materials from all across Native North America." At this time
of writing, visitors to this project can browse digitized copies of the
influential twentieth-century Mohawk newspaper Akwesasne Notes as well as Honga: The Leader,
a newsletter from the American Indian Center, and the project plans to
expand its holdings. The goals of AIDHP are to partner with Tribal
communities and organizations and to "encourage responsible American
Indian research methods and the increased use of Native source
materials" in order to "raise the bar on academic and public research on
or about Indigenous peoples." AIDHP is led by Kent Blansett, Assistant
Professor of History, and Jason Heppler, Digital Engagement Librarian,
both at the University of Nebraska at Omaha.
https://nationalhistorycenter.org/teaching-decolonization-resource-collection/ History educators, scholars, and students who are interested in
postcolonialism and decolonization may want to check out the Teaching
Decolonization Resource Collection, a project of the National History
Center in Washington, DC. Officially launched in March 2018, this
project "is, in part, an outgrowth of the National History Center's
decade-long International Decolonization Seminar." Here, visitors will
find "a range of materials to support the study of decolonization in the
classroom." This includes numerous bibliographies of primary and
secondary sources that can be browsed by theme (e.g. culture,
nationalism, politics) or by region (e.g. Africa, Americas, Pacific).
Each well-organized bibliography includes a brief annotation and a link
to the resource, some of which are available for free. On the project's
main page under Educational Materials, readers will find a collection of
downloadable Sample Syllabi contributed by college-level educators on
topics such as "Comparative Colonialisms: Asia and Africa" and "Gender,
Sexuality, and Decolonization in the Global South." Those seeking an
overview of this field of study will find links to three introductory
publications under What Is Decolonization?, while those looking for
supplementary materials will find an annotated list of relevant articles
and books under Further Reading.
https://postcolonial.net/ Students and scholars of postcolonialism, as well as the generally
curious, may be interested in Postcolonial Space, a site that aims "to
offer free and open information on all aspects of postcolonial studies."
Begun in 2002 as its founder Dr. Masood Raja's personal website,
Postcolonial Space launched in its current incarnation in 2007 and has
continued evolving since then. Here, visitors will find an array of
resources on postcolonial studies with a particular emphasis on
literature. Those new to this subject may like to begin by reading "What
is Postcolonial Studies?" (found on the Postcolonial Space Blog). In
the Postcolonial Resources section, visitors will find numerous items of
interest, such as an extensive list of authors from postcolonial
cultures (organized by geographic region), a PhD reading list for
graduate students, and links to other websites and organizations that
focus on postcolonial studies. The Digital Library section also has much
to offer, including a glossary and webinars discussing topics such as
Terry Eagleton's book Literary Theory. In addition to running Postcolonial Space, Raja is the editor of Pakistaniaat: A Journal of Pakistan Studies
and an associate professor of English at the University of North Texas.
His course syllabi are available under Postcolonial Courses.
https://www.fashionandrace.com/ Fashion is one of the most visible ways that identity, culture, and
cultural memory can be expressed on an everyday basis, both in
contemporary and historical times. The Fashion and Race Database Project
examines the intersections between fashion, race, and the legacies of
colonialism. Describing itself as "an online platform filled with
open-source tools that expand the narrative of fashion history and
challenge mis-representation within the fashion system," this project
was initiated by its director, Kimberly M. Jenkins, who is also a
lecturer at Parsons School of Design and a visiting assistant professor
at the Pratt Institute. Visitors to the project should begin by reading
its Vision Statement & Purpose (under About) for an overview. In the
Articles & Studies section, readers will find written pieces on
topics such as representation, the politics of clothing and appearance,
and reviews of relevant exhibitions and runway shows. The project also
has a Resource Library, where readers will find links to a selection of
scholarly books, more than 30 videos of lectures and panel discussions,
and a directory of other organizations, projects, and blogs whose work
is relevant to this project. For readers interested in postcolonial
cultural studies, the Fashion and Race Database Project may be a helpful
resource.
https://scholarblogs.emory.edu/postcolonialstudies Postcolonial Studies @ Emory defines postcolonialism as "the study of
the interactions between European nations and the societies they
colonized in the modern period," which "allows for a wide-ranging
investigation into power relations in various contexts." Those wishing
to learn more about the discipline may enjoy this academic blog founded
in 1996 by Deepika Bahri, a professor of English at Emory University.
Readers unfamiliar with this field should begin by reading About
Postcolonial Studies (accessible from the About dropdown menu). The site
offers a variety of resources profiling Authors & Artists, Critics
& Theorists, and accessible overviews of key postcolonial studies
Terms & Issues (e.g. Apartheid Literature and Magical Realism).
Entries include biographical information, overviews of important
writings or theories by postcolonialist creatives and academics, and
bibliographical lists of related works and resources. These databases
are available under the Resources tab. Academics should check out the
You Can Contribute section, which offers two opportunities for
publication (Calls for Papers and Book Reviews) and the Digital
Bookshelf where published work is compiled in "an archive of important
scholarship in the field, searchable by tag words, and accessible to
readers around the world without a subscription or fees." Students
looking to cite information published on the website will want to access
the How to Cite Our Pages section (under About) for clear instructions.
Die beiden mit einem
Auslands-Oscar ausgezeichneten Filme „Der Garten der Finzi Contini“
(Regie: Vittorio de Sica) und „Die Blechtrommel“ (Regie: Volker Schlöndorff), der frühe
Experimentalfilm „Symphonie Diagonale“ (Regie: Viking Eggeling) und das
DEFA-Frauendrama „Christine“ (Regie: Slatan Dudow) gehören zu den
insgesamt 64 Filmen, die durch das Förderprogramm Filmerbe für die
Zukunft gesichert werden. Bei den
November-Sitzungen der Gremien Konservatorisches Interesse und
Kuratorisches Interesse und durch die Entscheidungen des FFA-Vorstands
nach Auswertungsinteresse wurden für die Restaurierung und
Digitalisierung
von 27 Spielfilmen, 20 Dokumentationen, drei Experimentalfilmen, drei
Kinderfilmen, sieben Animationsfilmen und vier Kompilationsfilmen bis zu
2.101.287,58 Euro zugesagt. Das Förderprogramm
Filmerbe ist Anfang 2019 gestartet und stellt für zehn Jahre bis zu zehn
Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, die zu gleichen Teilen von der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien, den Ländern und der Filmförderungsanstalt FFA aufgebracht
werden.
Berlin ehrt seinen Rockmusiker Rio Reiser mit einem nach ihm benannten
Platz in Kreuzberg. Im September 2020 werde der Heinrichplatz nach dem
„König von Deutschland“ umbenannt, erklärte das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg. An den Musiker zu erinnern, sei im Sinne der
Diversität. Im kommenden Jahr wäre Reiser 70 Jahre alt geworden, und die
Gründung seiner Band „Ton Steine Scherben“ liegt dann 50 Jahre zurück.
Die Berliner Schriftstellerin Julia Franck ist zwar erst 49 Jahre alt,
ihre Aufzeichnungen und Unterlagen gibt sie dennoch bereits ans Deutsche
Literaturarchiv in Marbach. Nach Angaben des Hauses sind
darin Manuskripte ihrer Romane und Erzählungen wie „Liebediener“ und
„Die Mittagsfrau“ zu sehen. Außerdem enthält die Übergabe Essays und
Übersetzungen, Briefe von Weggefährten und die Korrespondenz mit ihrem
Verlag. Das Archiv in Marbach am Neckar
wächst nach Angaben seiner Direktorin Sandra Richter Jahr für Jahr um
1300 Regalmeter. Gesammelt werden unter anderem Nachlässe, Sammlungen,
Archive, auch Büsten und Möbel. Im Fokus stehen Literatur und
Philosophie seit 1750 bis in die Gegenwart. Offiziellen Angaben zufolge
ruhen in rund 44.000 Archivkästen mehr als 1000 Nachlässe, Sammlungen
von Schriftstellern oder Übersetzern, dazu Archive von Verlagen und
Redaktionen.
Die Bundesregierung will vom Land Brandenburg wissen, wie es um den
Streit mit den Hohenzollern über mögliche Rückgaben und Entschädigungen
steht. Dabei geht es um Immobilien und Kunstschätze aus den Beständen
der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz und des Deutschen Historischen Museums.
Kulturstaatsministerin Grütters wünsche sich „eine gütliche Einigung, um
das Risiko eines Klageverfahrens mit einem für die öffentliche Hand
nachteiligen Ausgang zu vermeiden“, heißt es laut dpa in einem Brief an
die Ministerien für Finanzen und Kultur in Potsdam. Die Behörden
verhandeln seit 2014 mit der Familie Hohenzollern. Die Gespräche wurden
im Sommer unterbrochen, nachdem Brandenburg einen Prozess mit dem
Adelshaus um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat.
In a press conference in London earlier today, embattled-but-unbowed leader of the British Labour Party, lifelong democratic socialist, and absolute boy Jeremy Corbyn revealed a dossier
proving that the US is demanding that Britain’s National Health Service
(a remarkable civic institution born in 1948 out of the ideal that good
healthcare should be available to all, regardless of wealth) will be
“on the table” in talks on a post-Brexit trade deal—undermining Prime
Minister/dangerous buffoon Boris Johnson’s claims that the NHS would not
be part of any trade talks. Explosive as this development is, it threatens to overshadow
Wednesday’s other significant piece of Corbyn-related news, which is
that Jezza has guaranteed that Britain’s libraries will be protected
under a Labour government. As the Guardian reported:
…the Labour leader attacked the
Conservatives’ policy on libraries, saying that the party knows “the
price of everything and the value of nothing.”
“They’ve closed hundreds of libraries
because they don’t recognise, and don’t want to recognise, the lifeline
that libraries provide as a free service open to all regardless of
wealth,” said Corbyn in an interview with Penguin Books published on Wednesday.
…
He said that libraries gave him “a fantastic start in life and I want that for everybody.”
“I grew up in a small town in Shropshire.
My mum and dad loved books. I became a volunteer librarian at school. I
learned the Dewey Decimal system, which I still remember,” he said. “We
also had a branch library across the road and I’d go there after school
and look at the great big atlases and it was my way of looking at the
world, understanding it.”
Whether Corbyn and Labour’s one-two punch of (i) more libraries and
(ii) a fair and compassionate society freed from the rapacious tentacles
of a particularly cruel and venal Tory cabal will be enough to fell
Johnson and Co. remains to be seen, but here’s hoping.
Eine Behörde des US-Bundesstaats West Virginia, die dort staatliche
Gefängnisse betreibt, ist wegen eines fragwürdigen Deals mit einem
privaten Anbieter von Multimedia-Tablets in die Kritik geraten.
Bürgerrechtsorganisationen werfen der West Virginia Division of
Corrections and Rehabilitation (WVDCR) Abzocke vor, weil sie für die
Benutzung der Tablets Preise pro Minute verlangt. Die Geräte werden
dabei zunächst gratis an die Insassen von zehn staatlichen Gefängnissen
verteilt. Besonderen Anstoß nehmen sowohl das Appalachian Prison Book Project
als auch die amerikanische Autorenvereinigung PEN daran, dass das Lesen
von E-Books 5 Cent pro Minute kostet. Der Preis ist zur Einführung zwar
vorübergehend auf drei Cent reduziert, doch die Bücher, die über das
System des Anbieters Global Tel Link (GTL) angeboten werden, stammen
alle von der Webseite des Project Gutenberg und sind damit eigentlich
kostenlos. Das Projekt stellt E-Books von Werken online, die in den USA
gemeinfrei sind. ... [mehr] https://heise.de/-4598559
„Copyright 2016 by Heinz Mustermann“, „Alle Rechte vorbehalten“ … oft
finden sich in der Titelei von Büchern oder eBooks deutscher Autorinnen
und Autoren solche Bemerkungen. Einen rechtlichen Sinn haben diese
nicht – meist übernimmt man sie unüberlegt, weil man sie bei anderen so
gesehen hat. Welche Rechte hat ein Autor tatsächlich – und wie nimmt man
diese Rechte wahr?
1. Welche Rechte habe ich als Autor?
Die deutsche Rechtsordnung geht hier einen Sonderweg. Sie
unterscheidet das Urheberrecht von den Nutzungsrechten. Das Urheberrecht
ist direkt mit Ihrer Person verbunden. Sie können es weder verkaufen
noch kostenlos abtreten. Der einzige Weg, es loszuwerden, besteht darin,
dass Sie das Zeitliche segnen – dann geht es auf Ihre Erben über. Aus dem Urheberrecht leiten sich drei „Unterrechte“ ab:
Das Urheberpersönlichkeitsrecht (oder
Urheberrecht im engeren Sinn) bestimmt Ihre Ansprüche darauf, ob und
wann Ihr Werk veröffentlicht wird (Veröffentlichungsrecht), bei einer
Verbreitung Ihres Werks genannt zu werden und Ihr Werk zu ändern.
Das Verwertungsrecht tritt bei Vervielfältigungen Ihres Werks ein.
Das Nutzungsrecht legt fest, wer Ihre Werke wie verwenden darf.
Bei den abgeleiteten Rechten haben Sie (fast) sämtliche
Freiheiten. Sie können sämtliche Nutzungsrechte kostenlos freigeben (das
entspricht dann der CC0-Lizenz der Creative Commons), aber Sie können
sich auch einzelne Rechte vorbehalten oder nur einzelne Rechte
verkaufen. Sie können schließlich auch ein ausschließliches
Nutzungsrecht vergeben – in diesem Fall darf nur noch der Käufer Ihr
Werk nutzen, nicht einmal Sie selbst. Das Urheberrecht behalten Sie aber
selbst dann noch. Eine gewisse Ausnahme ist hier das Kopierrecht: In
Deutschland gilt das Recht auf eine Privatkopie, also das Herstellen
einer Kopie zu privaten Zwecken, ohne dass dafür Ihre Genehmigung nötig
ist. Dafür haben Sie als Urheber einen Ausgleichsanspruch, für den die
Hersteller der Kopiergeräte zur Kasse gebeten werden. Im Fall von
Büchern oder Artikeln sammelt die VG Wort die entsprechenden Beträge in Ihrem Namen ein. Eine weitere Ausnahme bildet das Zitatrecht, das die Übernahme einzelner Stellen in andere Werke unter bestimmten Umständen erlaubt – ein Thema für sich.
2. Wie entsteht mein Urheberrecht?
Ihr Urheberrecht entsteht, indem Sie etwas schöpfen.
Für Schreibende reicht es also aus, einen Text zu schreiben. Er muss
nicht einmal veröffentlicht sein (anderenfalls wäre es ja legal, einen
unveröffentlichten Text zu klauen). Es ist nicht nötig, einen Vermerk im
Buch anzubringen – ein solcher Hinweis schadet aber auch nicht. Sprachwerke (Texte) müssen allerdings eine gewisse Schöpfungshöhe
erreichen, ein Maß an Originalität und Individualität. Der Text auf dem
Formular Ihrer Einkommenssteuererklärung ist in diesem Sinn vom
Urheberrecht nicht erfasst.
3. Wir haben den Roman zusammen geschrieben…
Dann sind alle Autoren gemeinsam Urheber. Alle Entscheidungen müssen dann gemeinsam getroffen werden.
Voraussetzung ist, dass sich die Einzelbeiträge nicht trennen lassen.
Wenn etwa jeder Autor exakt ein Kapitel oder eine Geschichte einer
Anthologie verfasst hat, bleibt er Einzel-Urheber.
4. Ich habe mein Buch von einer Software schreiben lassen
Das ist zwar noch Zukunftsmusik – könnte aber in ein paar Jahren eine
wichtige Frage sein. Ein so verfasster Text würde vom Urheberrecht
nicht geschützt, denn Urheber können nur natürliche Personen sein. Auch Ihr Haustier können Sie demnach nicht als Urheber einsetzen.
5. Sind schon meine Ideen geschützt?
Nein, nur Werke genießen den Schutz des
Urheberrechts. Allerdings können bereits eine Skizze, ein Entwurf, ein
Exposé als Werk gelten. Wenn Sie jedoch Ihrem besten Freund den
spannenden Plot erzählen, der Ihnen gestern Nacht eingefallen ist, und
der macht daraus einen Bestseller – dann haben Sie wohl einen Freund und
eine Idee verloren.
6. Habe ich auch als Angestellter das Urheberrecht?
Ja, selbst wenn Sie ein Werk im Auftrag eines anderen schaffen, steht
Ihnen das Urheberrecht daran zu. Allerdings sind die Nutzungsrechte
dann meist mit Ihrem Arbeitslohn abgegolten. Sie haben aber zum Beispiel
das Recht auf Namensnennung (wenn Sie nicht schriftlich darauf
verzichten).
7. Wie kann ich mein Urheberrecht nachweisen?
Am besten in Form einer datierten Veröffentlichung. Bei einem
unveröffentlichten Manuskript können Sie Indizien sammeln, die im
Streitfall für Sie sprechen, z.B. den Text zusammen mit einer aktuellen
Tageszeitung fotografieren, Entwürfe aufbewahren, sich das Manuskript
per Einschreiben mit der Post zuschicken (Poststempel) und ähnliches.
Schließlich könnten Sie Ihren Text auch bei einem Anwalt oder Notar
hinterlegen (kostenpflichtig).
8. Wie lange gilt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei
unter Pseudonym oder anonym veröffentlichten Werken erlischt das
Urheberrecht 70 Jahre nach der Veröffentlichung – es sei denn, Sie
lassen es im Register anonymer und pseudonymer Werke eintragen.
9. Welche Nutzungsrechte kann ich vergeben?
Wenn Sie Ihr Werk nicht selbst ausdrucken und auf dem Flohmarkt
verkaufen wollen, müssen Sie anderen gewisse Nutzungsrechte erteilen.
Dazu gehören bei E-Book-Händlern etwa das Recht, Ihr Werk auf deren
Server zu speichern. Verlage werden das Verbreitungsrecht für bestimmte
Verwertungsarten von Ihnen fordern. Dafür steht Ihnen jeweils ein angemessenes Honorar
zu. Was „angemessen“ heißt, steht allerdings nicht konkret im Gesetz,
sondern wird in der Regel branchenüblich bestimmt, etwa durch gemeinsame
Vergütungsregeln der Branchenbeteiligten (weitere Details dazu). Wichtig: vergeben Sie Nutzungsrechte immer zeitlich begrenzt.
10. Erwerben Übersetzer oder Lektoren ebenfalls Urheberrechte?
Eine Bearbeitung Ihres Werkes, die selbst eine geistige Schöpfung
darstellt, genießt ebenfalls den Schutz des Urheberrechts. Das deutsche
UrhG nennt Übersetzungen ausdrücklich als Beispiel. Die
Bearbeitung selbst kann zwar auch ohne die Genehmigung des Urhebers
erfolgen, aber nicht die Veröffentlichung dieser Bearbeitung. Beim Lektorat
ist die Frage schwerer zu beantworten. Ein simples Korrektorat erfüllt
die Voraussetzungen sicher nicht. Wenn der Lektor jedoch tiefgreifende
Änderungen am Buch vornimmt, vielleicht sogar ganze Absätze oder Kapitel
neu schreibt, dann erwirbt er dadurch ebenfalls den Schutz des
Urheberrechts. Auch bei der Dramatisierung (für das Theater) oder der
Verfilmung entstehen neue Urheberrechte.
Nach dem Abschluss von Nationallizenzen in Norwegen, Polen und Ungarn
hat Elsevier nun mit dem französischen Hochschul- und
Forschungskonsortium Couperin einen nationalen Lizenzvertrag
unterzeichnet. Im Rahmen der Vereinbarung sollen die
Open-Access-Bestrebungen in Frankreich unterstützt werden. Die Vereinbarung zwischen Elsevier und Couperin
läuft laut Pressemitteilung über einen Zeitraum von vier Jahren
(2019-2022) und wird Forschern an Universitäten und
Forschungseinrichtungen in ganz Frankreich über ScienceDirect
Zugang zu den Inhalten von Elsevier ermöglichen. Außerdem beinhaltet
sie Publikationsmöglichkeiten, die auf Abonnement- und Open
Access-Modellen basieren. Darüber hinaus werden Couperin und Elsevier zusammenarbeiten, um den Open Science- Bemühungen der französischen Regierung Rechnung zu tragen, indem sie die Entwicklung des nationalen Repositoriums Hyper Articles en Ligne (HAL)
unterstützen. HAL ist ein von der Regierung unterstütztes offenes
Archiv, das französischen Autoren die Ablage wissenschaftlicher
Dokumente aus allen Forschungsbereichen ermöglicht. HAL bietet Zugang zu
französischen Forschungsergebnissen, die Open Access veröffentlicht werden und nach einer Embargofrist frei zugänglich werden. Zukauf von 3D4Medical Gestern hatte Elsevier bekannt gegeben, das irische Anatomie-Bildungsunternehmen 3D4Medical erworben zu haben. Das in Dublin beheimatete Unternehmen hat "Complete Anatomy",
nach eigener Einschätzung die weltweit fortgeschrittenste
dreidimensionale Anatomie-Plattform, entwickelt. Diese revolutioniere
die Art und Weise, in der sich Studenten, Ausbilder, Mediziner und
Patienten mit der menschlichen Anatomie auseinandersetzen.
Im Rahmen des großen Dialogprozesses „Kulturpolitik für die Zukunft“ fand in Mannheim die Abschlussveranstaltung zum Thema „Kultur
und Demokratie“ statt. Kunst und Kultur sind zentrale Pfeiler einer
demokratischen Gesellschaft, denn sie fordern Austausch und fördern
Begegnung.
Welchen Beitrag leisten Kunst und Kultur zur Demokratie und zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt? Welche gelungenen Beispiele für
kulturelle Teilhabe, bürgerschaftliches Engagement und sogenannte Dritte
Orte gibt es im Land? Wie befördern Kunst und Kultur die Vorstellung
und Ideen von Identität und Heimat der Bürgerinnen und Bürger? Darüber
diskutierte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski mit Expertinnen und Experten in Mannheim bei der letzten großen öffentlichen Veranstaltung des Themenforums „Neue gesellschaftliche Bündnisse“ im Rahmen des im Juni 2018 gestarteten Dialogprozesses „Kulturpolitik für die Zukunft“. Im Fokus steht die Rolle der Kunst in der Demokratie.
Die Veranstaltung begann mit einem Impulsvortrag
zum Thema „Überlegungen zum Verhältnis von Kunst und Demokratie“ von
Thea Dorn, Autorin, Philosophin und TV-Moderatorin. Davon ausgehend
diskutieren Thea Dorn, Kunststaatssekretärin Petra Olschowski,
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und Christian Holtzhauer, Intendant
Schauspiel des Nationaltheaters Mannheim, über die daraus erwachsenden
Aufgaben für die Kulturpolitik.
In Arbeitsgruppen werden danach Best
Practice-Beispiele zu den Themen Partizipation in der Kunst,
bürgerschaftliches Engagement, Identität und Heimat in der Kunst sowie
Dritte Orte in der Kunst vorgestellt und diskutiert.
Kunstministerin Theresia Bauer und
Kunststaatssekretärin Petra Olschowski haben einen umfangreichen,
partizipativen Dialog zur „Kulturpolitik für die Zukunft“ gestartet und
gehen damit ein zentrales kulturpolitisches Vorhaben der Landesregierung
an. Seit dem Auftakt des Dialogprozesses im Juni 2018 haben bereits
eine Vielzahl von Arbeitsgesprächen und Formaten in den vier Themenforen
„Digitale Welten“, „Neue gesellschaftliche Bündnisse“, „Strategien der
Transformation – Neue Wege der Öffnung, Vermittlung und Verortung von
Kultur“ sowie „Kunst und Kultur in ländlichen Räumen“ mit mehr als 1.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden. Aus den Ergebnissen der
Diskussionen mit Künstlerinnen und Künstlern, den Kunsteinrichtungen und
dem Publikum wird das Kunstministerium die Grundlagen einer
Kulturpolitik für das nächste Jahrzehnt entwickeln.
Der Aufsichtsrat der Baden-Württemberg Stiftung
hat unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Programme für das Wirtschaftsjahr 2020 beschlossen. Zunächst fließen in
einer ersten Tranche rund 33 Millionen Euro sowohl in neue Projekte als
auch in bestehende Programme aus den drei Bereichen Forschung, Bildung
sowie Gesellschaft und Kultur. Insgesamt stehen für das Jahr 2020 41,4
Millionen. Euro zur Verfügung, inklusive des Budgets der Stiftung
Kinderland. Über weitere Projektmittel wird im Frühjahr 2020
entschieden. Die Baden-Württemberg Stiftung verwaltet ein Vermögen von 2,3 Milliarden
Euro und zählt damit zu den größten Stiftungen in Deutschland. Mit rund
1,5 Milliarden Euro ist ein großer Anteil des Vermögens an den
internationalen Finanzmärkten angelegt, der durch die erfreuliche
Entwicklung an den Kapitalmärkten im Jahr 2019 einen wesentlichen Anteil
zur Rendite des Vermögens beitrug. Aufgrund der Erhöhung des
Immobilienanteils in den letzten Jahren wurden in diesem weiteren
wichtigen Vermögensbereich die Renditen erhöht.
Forschung
In einem neuen Forschungsprogramm sollen Strategien
für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels entwickelt werden. Das
Programm nimmt damit den Schutz betroffener Menschen und mögliche
Anpassungsstrategien in den Fokus. Dies ist notwendig, da durch die
Verweildauer der Treibhausgase in der Atmosphäre deutliche klimatische
Veränderungen nicht mehr aufzuhalten sind. Betroffene sollen unterstützt
werden, adäquat auf Extremwetterlagen zu reagieren. Denkbar sind
Projekte zur Anpassung des Agrarsektors und der Forstwirtschaft. Zur
Abkühlung überhitzter städtischer Zentren könnten neue Technologien wie
Sensorik und KI zur Anwendung kommen. Das Programm wird transdisziplinär
angelegt und soll konkrete Anwendungen hervorbringen, dazu bezieht es
betroffene Gruppen und Einrichtungen mit ein. Dafür werden 5
Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Quantentechnologien bergen enorme Potenziale für die
Informationsübertragung und -verarbeitung, für hochpräzise Mess- und
Abbildungsverfahren oder die Simulation komplexer Systeme. In diesem
stark interdisziplinär arbeitenden Gebiet forscht eine große Zahl an
Wissenschaftlern in Baden-Württemberg auf international höchstem Niveau.
Mit dem neuen Forschungsprogramm „Quantentechnologien" will die
Baden-Württemberg Stiftung gezielt exzellente Forschung im Land stärken,
bestehende Forschergruppen unterstützen und deren Forschungsergebnisse
weiter in die Anwendung bringen. Dabei sollen vor allem der
Vernetzungsgedanke im Vordergrund stehen und ausschließlich
standortübergreifende Kooperationsprojekte gefördert werden. Das
Programm wird mit 5 Millionen Euro dotiert.
Bildung
Der internationale Austausch junger Menschen durch
das Baden-Württemberg-STIPENDIUM wird fortgeführt. Das Programm wird für
das nächste Studienjahr erneut mit 8 Millionen Euro ausgestattet, wovon
6,5 Millionen in der Sitzung beschlossen wurden. Weitere 1,5 Millionen
Euro sollen in der Frühjahrssitzung beschlossen werden. Die Mittel
werden verwendet für die allgemeine Studierendenlinie, für das
Walter-Hallstein-Programm für den Austausch unter europäischen
Verwaltungen, für Studierende der Filmakademie Ludwigsburg mit der
Sonderlinie für Filmproduktion sowie für Berufstätige. Der regionalen
entwicklungspolitische Komponente zur Stärkung des Austauschs mit
AKP/LDC-Ländern werden davon 1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Das BW Stipendium wird jährlich an rund 1.500 Stipendiaten vergeben, die
nach Baden-Württemberg kommen oder von hier aus ins Ausland gehen. Das
Stipendienprogramm ist eines der größten Austauschprogramme in
Deutschland.
Neben dem neuen Programm „Gesellschaft und Natur“
wird das erfolgreiche Demokratiebildungsprogramm „Läuft bei dir“
fortgeführt. Das 2018 gestartete Programm besteht aus vier Modulen: dem
Demokratietraining, einem Lerntagebuch, dem mobilen Escape-Room „Hacker
Attack“ und einem Fortbildungsangebot für Fachkräfte. Das
Demokratietraining richtet sich an außerschulische Träger, während der
Escape Room vorwiegend von beruflichen Schulen gebucht wird. Der
Aufsichtsrat bewilligte dafür 3 Millionen Euro.
Der Kunstfonds der Baden-Württemberg Stiftung, mit
dem kleinere und mittlere innovative Kulturprojekte unterstützt werden,
wird für 2020 mit 2 Millionen Euro ausgestattet.
Seit dem 26. November 2019 verhandelt der EuGH über die mögliche Haftung von YouTube für illegale Musik-Uploads. Es geht darum, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß Youtube für
Urheberrechtsverletzungen durch Tonaufnahmen und Darbietungen
Verantwortung übernehmen muss, die von Nutzern der Plattform hochgeladen
werden. Seine Fragen dazu hatte der BGH im Wege des
Vorabentscheidungsersuchens dem EuGH vorgelegt (Az.: I ZR 140/15). Der Kläger ist Musikprozent und verklagte neben der Youtube LLC als Plattformbetreiberin auch die Google, Inc. als deren Muttergesellschaft. Er stützt sein Klagebegehren in erster Linie darauf, dass Youtube und Google für die geltend gemachten Rechtsverletzungen als Täter einzustehen hätten. Youtube veröffentliche
nicht lediglich fremde Inhalte, sondern trete als eigenverantwortlich
handelnder Anbieter auf, mache sich die fremden Inhalte zu eigen und
nehme selbst urheberrechtliche Nutzungshandlungen vor. Auf dieser
Grundlage verlangt der Kläger u.a. die Feststellung, dass Youtube und Google zu Ausgleichzahlungen verpflichtet sind. Diese Sichtweise zu einer täterschaftlichen Verantwortung haben sich
die Vorinstanzen nicht angeschlossen und eine Haftung aus diesem
Gesichtspunkt verneint. Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem
EuGH Fragen zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlnie (Richtlinie 2001/29/EG), der E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2001/31/EG) und der Durchsetzungsrichtlinie (Richtlinie 2004/48/EG) vorgelegt.
Mit zwei sich ergänzenden Beschlüssen vom 6. November 2019 hat das
BVerfG das sog. »Recht auf Vergessen« im Internet gestärkt. Gleichzeitig
hat das BVerfG klargestellt, dass es zu seinen Aufgaben gehöre,
Grundrechtsschutz am Maßstab der europäischen Grundrechte zu
gewährleisten, wenn bestimmte Regeln europarechtlich vollständig
vereinheitlicht sind und in allen EU-Staaten einheitlich gelten.
Eröffnet das Europarecht den Mitgliedstaaten jedoch
Gestaltungsspielräume prüft das BVerfG weiterhin primär die deutschen
Grundrechte. Mit dem Beschluss »Recht auf Vergessen I« hat das BVerfG einer
Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BGH stattgegeben (Az.: 1 BvR
16/13 - Recht auf Vergessen I; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD
folgt). Der BGH hat eine Klage des Beschwerdeführers abgewiesen, mit der
dieser von der damaligen Spiegel Online GmbH Unterlassung
forderte, weil über das Online-Archiv der Website sowie vor allem über
Suchmaschinen mehr als 30 Jahre zurückliegenden Presseberichten
auffindbar waren, in denen unter namentlicher Nennung über seine
Verurteilung wegen Mordes berichtet wurde. Laut BVerfG wären zumutbare
Vorkehrungen gegen die Auffindbarkeit der Artikel in Betracht zu ziehen
gewesen. Die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit seien gegen
das allgemeine Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Das berechtigte Interesse
an einer identifizierenden Berichterstattung nehme mit zunehmendem
zeitlichen Abstand zur Tat ab. In diesem Fall, so das BVerfG, seien
trotz gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte primär die deutschen
Grundrechte zu prüfen, das das Fachrecht unionsrechtlich nicht
vollständig vereinheitlicht und in den Mitgliedstaaten unterschiedlich
ausgestaltet sei. In seiner zweiten Entscheidung »Recht auf Vergessen II« hat das
BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Celle
zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 276/17 - Recht auf Vergessen II;
Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Das OLG Celle hatte eine
Klage der Beschwerdeführerin gegen den Suchmaschinenbetreiber Google
abgewiesen, mit der sie sich dagegen wandte, dass auf Suchabfragen zu
ihrem Namen der Link zu einem 2010 in ein Onlinearchiv eingestellten
Beitrag des Norddeutschen Rundfunks (NDR) angegeben
wurde, in dem ihr unter dem Titel »Kündigung: Die fiesen Tricks der
Arbeitgeber« mit namentlicher Nennung ein unfairer Umgang mit einem
gekündigten Arbeitnehmer vorgeworfen wurde. Hier sind nach Auffassung
des BVerfG grundsätzlich nicht die deutschen, sondern die
Unionsgrundrechte maßgeblich. Dabei seien die Grundrechte auf Achtung
des Privat- und Familienlebens und der Schutz der personenbezogenen
Daten gegen das Recht auf unternehmerische Freiheit und das
Informationsinteresse der Öffentlichkeit abzuwägen. Ein wichtiger Faktor
sei auch in diesem Fall die Zeit. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden, so das BVerfG, dass das OLG Celle einen Anspruch auf
Auslistung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht als gegeben angesehen hat.
Mit genügend zeitlichem Abstand entfalten auch verheerende Ereignisse ihren Reiz. Momente 4|2019
nimmt daher mit einem eigenen Themenschwerpunkt die
Katastrophengeschichte des Südwestens in den Blick: Überschwemmungen am
Bodensee und Hochwasser am Neckar, Erdbeben am Kaiserstuhl oder
Brandkatastrophen in Stuttgart wurden oft gut dokumentiert. Die im Heft
vorgestellten Unglücksfälle reichen vom Mittelalter bis ins 20.
Jahrhundert. Die Beiträge präsentieren aktuelle Ausstellungen (wie in
Konstanz) und gerade abgeschlossene Forschungen (wie im Fall der
Erdbeben), außerdem stellt die Rubrik Wirtschaftsschätze wieder
unbekanntes Quellenmaterial vor.
„Japan und Deutschland haben das Thema des digitalen
Umfelds junger Menschen zu einem Schwerpunkt in der Zusammenarbeit ab
2019 gemacht. Im Frühjahr war eine deutsche Delegation in Japan. Im
Rahmen des Studienprogramms haben die beteiligten Fachkräfte einen
Einblick in die aktuellen Diskussionen erhalten und Ansätze
medienpädagogischer Arbeit in Japan kennengelernt. Im Fokus standen
dabei verschiedene Fragen: Wodurch kennzeichnet sich das mediale Umfeld
junger Menschen in Japan und welche Herausforderungen stellt es an
Jugendliche? Wie wird diesen Herausforderungen insbesondere in der
außerschulischen Jugendbildung begegnet? Welche innovativen Ansätze im
Bereich der Mediennutzung und zur Förderung von Medienkompetenz gibt es?
Welche Angebote existieren im Bereich der Elternarbeit?“