Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände,
hat eine Stellungnahme „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ zu
den Trilogverhandlungen von Europäischen Parlament, Europäischem Rat und
Europäischer Kommission vorgelegt. Der Deutsche Kulturrat begrüßt
darin, dass im September dieses Jahres der Weg für die
Trilogverhandlungen frei gemacht wurde.
Der Deutsche Kulturrat ruft die beteiligten Institutionen dringend auf,
zügig eine Einigung zu erzielen, damit noch in dieser Wahlperiode des
Europäischen Parlaments die Arbeiten an der Richtlinie zum Urheberrecht
in der Informationsgesellschaft abgeschlossen werden können. Eine
Verzögerung würde vor dem Hintergrund der im nächsten Jahr anstehenden
Wahlen zum Europäischen Parlament dazu führen, dass der
Richtlinienvorschlag möglicherweise nicht mehr in dieser
Legislaturperiode verabschiedet werden könnte. Das wäre für den gesamten
Kulturbereich höchst problematisch.
Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass das Urheberrecht in erster
Linie dazu dient, die Urheberpersönlichkeits- und die Verwertungsrechte
der Urheberinnen und Urheber sowie der anderen Rechteinhaber zu sichern.
Der Schutz geistigen Eigentums ist ebenso ein Menschenrecht wie das
Recht auf Teilhabe an Kunst und Kultur (Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte Artikel 27).
In seiner Stellungnahme geht der Deutsche Kulturrat unter anderem
konkret auf Schrankenregelungen, die Nutzung vergriffener und verwaister
Werke, Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale
Nutzungen, Verlegerbeteiligung und die Plattformregulierung ein.
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