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Freitag, 23. November 2018

Trilogverhandlungen zum Urheberrecht: Stellungnahme des Deutschen Kulturrats

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat eine Stellungnahme „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ zu den Trilogverhandlungen von Europäischen Parlament, Europäischem Rat und Europäischer Kommission vorgelegt. Der Deutsche Kulturrat begrüßt darin, dass im September dieses Jahres der Weg für die Trilogverhandlungen frei gemacht wurde.
Der Deutsche Kulturrat ruft die beteiligten Institutionen dringend auf, zügig eine Einigung zu erzielen, damit noch in dieser Wahlperiode des Europäischen Parlaments die Arbeiten an der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft abgeschlossen werden können. Eine Verzögerung würde vor dem Hintergrund der im nächsten Jahr anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament dazu führen, dass der Richtlinienvorschlag möglicherweise nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könnte. Das wäre für den gesamten Kulturbereich höchst problematisch.
Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass das Urheberrecht in erster Linie dazu dient, die Urheberpersönlichkeits- und die Verwertungsrechte der Urheberinnen und Urheber sowie der anderen Rechteinhaber zu sichern. Der Schutz geistigen Eigentums ist ebenso ein Menschenrecht wie das Recht auf Teilhabe an Kunst und Kultur (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27).
In seiner Stellungnahme geht der Deutsche Kulturrat unter anderem konkret auf Schrankenregelungen, die Nutzung vergriffener und verwaister Werke, Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen, Verlegerbeteiligung und die Plattformregulierung ein.

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