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Freitag, 30. November 2018

"Contract for the Web": Das Internet als öffentliches Gut und Grundrecht

Am 28. November 2018 haben Digitalisierungsministerin Dorothee Bär und Justizministerin Katarina Barley die Prinzipien des «Contract for the web« unterzeichnet. Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, die Grundsätze dieses Vertrages einzuhalten. Dazu gehört laut Bundesregierung unter anderem sicherzustellen, dass sich jeder Mensch zu jeder Zeit mit dem Internet verbinden könne und das Grundrecht auf Schutz seiner Privatsphäre respektiert werde. »Das Internet ist ein öffentliches Gut. Der Zugang dazu muss allen Menschen offenstehen«, erklärte Barley laut »Golem« anlässlich der Unterzeichnung. 
Medienberichten zufolge geht der »Contract for the Web« zurück auf den www-Erfinder Tim Berners-Lee und der von ihm im Jahr 2008 gegründeten World Wide Web Foundation. Bis Mai 2019 sollen die Prinzipien zu einem Vertrag ausgearbeitet und dieser publiziert werden. Laut Bundesregierung ein symbolischer Termin, da bis dahin mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung online sein soll. 

Dokumente:

Institutionen:

via http://www.urheberrecht.org/news/6137/

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