Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich am 16.11.2018 darauf
geeinigt, eine Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) aufzubauen
und gemeinsam zu fördern. Dieses Programm ist Teil eines für Hochschulen
und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wichtigen Förderpakets,
auf das sich die GWK geeinigt hat. Hierzu gehören außerdem:
• Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen
• Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen
• Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und Nationalen Hochleistungsrechnern an Hochschulen
Das Beschlussverfahren soll innerhalb einer Woche im Umlauf abgeschlossen werden.
Für Aufbau und Förderung der NFDI wollen Bund und Länder bis 2028
jährlich bis zu 90 Mio. Euro im Endausbau bereitstellen, hiervon bringt
der Bund 90 Prozent auf, 10 Prozent der Kosten tragen die Länder. Das
Programm startet am 1. Januar 2019.
Derzeit oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerte
Datenbestände von Wissenschaft und Forschung sollen im Rahmen der NFDI
für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen
werden. Die NFDI soll Standards im Datenmanagement setzen und als
digitaler, regional verteilter und vernetzter Wissensspeicher
Forschungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen. Auf diese Weise
wird eine unverzichtbare Voraussetzung dafür geschaffen, neue
wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und Innovationen in Forschung
und Gesellschaft zu ermöglichen.
Die NFDI soll von Nutzern und von Anbietern von Forschungsdaten im
Zusammenwirken mit Einrichtungen der wissenschaftlichen Infrastruktur –
wie z.B. Fachinformationszentren – ausgestaltet werden. Sie werden zu
diesem Zweck in Konsortien zusammenarbeiten, die im Rahmen des Programms
eine finanzielle Förderung erhalten können. Der Förderbeginn der
Konsortien ist für Sommer 2020 vorgesehen. Das wissenschaftsgeleitete
Verfahren zur Begutachtung der Förderanträge von Konsortien führt die
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) durch; die Entscheidungen über die
Förderung trifft die GWK auf der Grundlage der Begutachtungsergebnisse
der DFG.
via https://idw-online.de/de/news706198
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