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Freitag, 16. November 2018

Forschungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich am 16.11.2018 darauf geeinigt, eine Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) aufzubauen und gemeinsam zu fördern. Dieses Programm ist Teil eines für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wichtigen Förderpakets, auf das sich die GWK geeinigt hat. Hierzu gehören außerdem:
• Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen
• Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen
• Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und Nationalen Hochleistungsrechnern an Hochschulen

Das Beschlussverfahren soll innerhalb einer Woche im Umlauf abgeschlossen werden.

Für Aufbau und Förderung der NFDI wollen Bund und Länder bis 2028 jährlich bis zu 90 Mio. Euro im Endausbau bereitstellen, hiervon bringt der Bund 90 Prozent auf, 10 Prozent der Kosten tragen die Länder. Das Programm startet am 1. Januar 2019.
Derzeit oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerte Datenbestände von Wissenschaft und Forschung sollen im Rahmen der NFDI für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen werden. Die NFDI soll Standards im Datenmanagement setzen und als digitaler, regional verteilter und vernetzter Wissensspeicher Forschungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen. Auf diese Weise wird eine unverzichtbare Voraussetzung dafür geschaffen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und Innovationen in Forschung und Gesellschaft zu ermöglichen.

Die NFDI soll von Nutzern und von Anbietern von Forschungsdaten im Zusammenwirken mit Einrichtungen der wissenschaftlichen Infrastruktur – wie z.B. Fachinformationszentren – ausgestaltet werden. Sie werden zu diesem Zweck in Konsortien zusammenarbeiten, die im Rahmen des Programms eine finanzielle Förderung erhalten können. Der Förderbeginn der Konsortien ist für Sommer 2020 vorgesehen. Das wissenschaftsgeleitete Verfahren zur Begutachtung der Förderanträge von Konsortien führt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) durch; die Entscheidungen über die Förderung trifft die GWK auf der Grundlage der Begutachtungsergebnisse der DFG.


via https://idw-online.de/de/news706198

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