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Freitag, 16. November 2018
Freie Bildungsmaterialien: Loslassen als OER-Prinzip
Mit der Freigabe löst man die Werke aus der Umklammerung des üblichen „Alle Rechte vorbehalten“, wonach ein Verändern oder kommerzielles Verwerten eines Werkes an eine explizite Erlaubnis gebunden ist. Wer seine Texte und Bilder, Arbeitsbögen oder auch Filme oder interaktive Medien hingegen nutzungsrechtlich freigibt, entscheidet sich dafür, sie in die freie Wildbahn zu entlassen. Denn wer anderen (fast) alles erlaubt, der kann ihnen (fast) nichts mehr verbieten.
Das heißt aber auch: Es ist nicht mehr kontrollierbar, wer die Werke und Materialien weiter nutzt, verändert und bearbeitet, ganz oder teilweise übernimmt, weiter verteilt oder verkauft. Und auch nicht, was mit den Werken geschieht, wie sie bearbeitet, variiert oder neu zusammengestellt werden. Betrachtet man dies nun als Kontrollverlust oder als Kontrollverzicht? ... [mehr] https://irights.info/artikel/loslassen-als-oer-prinzip-von-kontrollverzicht-zu-bedeutungsgewinn/29270
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