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Montag, 1. Oktober 2018
Wie weit geht die Haftung eines Plattformbetreibers für urheberrechtsverletzende Inhalte? / Oliver Hintes Blog
.... Mich würde nun interessieren was passiert, wenn in einem elektronischen Semesterapparat nach § 60a UrhG Inhalte auftauchen, die nicht urheberrechtskonform sind. Würde nur der- oder diejenige in Anspruch genommen, der die Inhalte eingestellt hat oder nicht auch die Bildungseinrichtung, die die Plattform betreibt? Ich hoffe nur, dass ein mögliches Haftungsrisiko den Betrieb und die Nutzung solcher Plattformen nicht noch weiter beeinträchtigt, als dies in der Praxis ohnehin schon der Fall ist. Fehler passieren… (via https://oliverhinte.wordpress.com/2018/09/23/wie-weit-geht-die-haftung-eines-plattformbetreibers-fuer-urheberrechtsverletzende-inhalte/)
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