Nach der Abstimmung des EU-Parlaments vom 12.09.2018 zur Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt hat der
Deutsche Bibliotheksverband Stellung zu
den für Bibliotheken besonders relevanten Entscheidungen genommen. Sie wurde an
das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, den Deutschen Vertreter
bei der EU sowie weitere Beteiligte gesendet, damit diese Aspekte in den weiteren
Trilog-Verhandlungen berücksichtigt
werden:
Auswirkungen auf die Bibliotheken können folgende Normen
haben:
Art. 3 Text- und Datenauswertung
Art. 4 Lehrtätigkeiten
Art. 5 Erhaltung des Kulturerbes
Art. 6 Verhinderung von nachfolgenden Schrankennutzungen
Art. 7 bis 9 Vergriffene Werke Art. 11 Schutz von Presseveröffentlichungen Art.
12 Ausgleichsansprüche der Verlage Art. 13 Upload-Filter
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