Blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland sollen einen besseren Zugang zu Literatur
erhalten. Deshalb wird Betroffenen sowie Blindenbibliotheken jetzt das
Recht eingeräumt, ohne Zustimmung des Urhebers barrierefreie Kopien
literarischer Werke herzustellen - also Hörbücher oder Bücher in
Blindenschrift. Eine entsprechende Änderung des Urhebergesetzes hat der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet. Das Parlament setzt damit den Vertrag von Marrakesch aus dem Jahr 2013
um. Dieser regelt die barrierefreie Verfügbarkeit von urheberrechtlich
geschützten Werken auf internationaler Ebene. In Deutschland sind
Schätzungen zufolge derzeit nur fünf Prozent der veröffentlichten
Literatur für Blinde und Sehbehinderte zugänglich.
via http://www.spiegel.de/kultur/literatur/bundestag-blinde-und-sehbehinderte-sollen-besseren-zugang-zu-literatur-erhalten-a-1234017.html
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