Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU hat sich heute [Anm.: am 02.10.2018] einstimmig für die steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books ausgesprochen. Dieser Schritt ist entscheidend dafür, dass Mitgliedsstaaten künftig den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Buchangebote einführen können. In Deutschland würde sich der Steuersatz bei E-Books und anderen digitalen Medien wie Hörbuch-Downloads dann von 19 Prozent auf 7 Prozent wie bei gedruckten Büchern reduzieren.
......
Die EU-Kommission hatte die steuerliche Gleichstellung bereits im Dezember 2016 vorgeschlagen. Im Juni 2017 hatte sich auch das EU-Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Bisher war aber die erforderliche einstimmige Zustimmung im Rat Wirtschaft und Finanzen nicht zustande gekommen. Nach der Entscheidung der Finanzminister wird nun die Mehrwertsteuersystemrichtlinie entsprechend geändert. Wenn diese Änderung in Kraft getreten ist, kann der nationale Gesetzgeber den Anwendungsbereich des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Verlagserzeugnisse erweitern. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag explizit für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgesprochen.
Der vollständige Text steht unter https://www.boersenblatt.net/artikel-entscheidung_der_eu-finanzminister.1526260.html zum Abruf bereit.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen