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Mittwoch, 8. August 2018

Warum Verlinken immer die sichere Variante ist / Oliver Hintes Blog

https://oliverhinte.wordpress.com/2018/08/07/warum-verlinken-immer-die-sichere-variante-ist/

Der EuGH hat heute eine wichtige Entscheidung zur Zugänglichmachung von frei verfügbaren Inhalten im Netz getroffen. Es handelt sich um die sogenannte Córdoba Entscheidung.
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-keine-einstellung-frei-zugaenglicher-fotografie-auf-andere-website-ohne-zustimmung-des-urhebers
Entgegen des Antrags des Generalanwalts https://netzpolitik.org/2018/cordoba-und-das-urheberrecht-eugh-generalanwalt-moechte-position-nicht-kommerzieller-nutzer-staerken/ hat der Gerichtshof nun entschieden, dass auch für den Fall, dass Inhalte an einer Stelle kostenlos im Netz zur Verfügung stehen, diese nicht an anderer Stelle ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
Im vorliegenden Fall wollte eine Schülerin ihr Referat über die Stadt Córdoba mit einem Foto einer Stadtansicht illustrieren. Das Foto hatte sie von der Website eines Reisemagazin Portals heruntergeladen. Diesem hatte der Fotograf und Urheber des Fotos dieses kostenlos zur Verfügung gestellt. Obwohl das Foto ohne technische Schutzmaßnahmen gegen Download gesichert war, durfte die Schülerin nach Ansicht des Gerichts ohne Zustimmung des Fotografen nicht für Referat verwenden. In diesem Fall hätte eine Verlinkung natürlich nicht den gleichen Effekt wie der Upload des Fotos gehabt. Aber in diesem Fall hätten Schülerin und Schule vom Fotografen eine Genehmigung einholen müssen. Oder auf das Bild verzichten bzw. sich einer über eine cc Lizenz zur weiteren Verwendung vorgesehene Quelle bedienen müssen.

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