Die im Juni 2019 in Kraft getretene EU-Urheberrechtsrichtlinie muss bis Juni 2021 in nationales Recht umgewandelt werden. Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln hat jetzt einen konkreten Umsetzungsvorschlag für den umstrittenen Artikel 17 veröffentlicht. Danach soll den berechtigten Interessen der Kreativschaffenden Rechnung getragen werden, ohne durch eine übermäßige Filterung die Meinungsfreiheit einzuschränken. Der Entwurf sieht vereinfachte Lizenzen vor, eine gesetzliche Erlaubnis von Memes und anderen kreativen Nutzungen sowie besondere Pflichten für Social Media-Plattformen zur Verhinderung von Overblocking.
Der Umsetzungsvorschlag beinhaltet Anpassungen im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, im Verwertungsgesellschaftengesetz, sowie im Telemediengesetz. Im Mittelpunkt stehen dabei Erleichterungen bei der Lizenzierung, damit alle Nutzungen im Internet auch gerecht vergütet werden.
via https://idw-online.de/de/news743808
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