Die Bibliotheken dürfen befristet bis zum 31. Mai 2020 im Rahmen des Deutschen Leihverkehrs nun auch Kopien per E-Mail an die Endnutzer liefern. Hier der Wortlaut des Schreibens der VG Wort vom 08.04.2020:
1. Abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesamtvertrages wird auf die Notwendigkeit einer Aushändigung von körperlichen Werkexemplaren an die Endnutzer vorübergehend verzichtet. Stattdessen wird den Bibliotheken die Möglichkeit eröffnet, im Anschluss an die Übermittlung von Bibliothek zu Bibliothek die entsprechenden Dokumente in elektronischer Form an die Endnutzer weiter zu übermitteln.
2. Die vorstehende Regelung ist befristet bis zum 31. Mai 2020.
3. Im Übrigen gelten alle Bestimmungen des Gesamtvertrages vom 14. Dezember 2018/17. Januar 2019/28. Januar 2019 unverändert fort.
vgl. auch dazu: Innerbibliothekarischer Leihverkehr - Gesamtvertrag mit befristeter Erweiterung für den elektronischen Versand
Beim Gesamtvertrag „Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr“ wurde mit der Kultusministerkonferenz kurz vor Ostern eine befristete Erweiterung vereinbart, die sich aus der aktuellen Situation der geschlossenen Bibliotheken ergibt. Die Übermittlung von Bibliothek zu Bibliothek sowie die anschließende Weitergabe des Werkes an nicht-kommerzielle Endnutzer sind nun auf Bitten der Kultusministerkonferenz auch auf elektronischen Wege möglich. Die Nutzung richtet sich weiterhin nach der gesetzlichen Erlaubnis („Schrankenregelung“) zu Gunsten der Bibliotheken und ist auf der Grundlage des Gesamtvertrages zu vergüten. Die Regelung ist bis zum 31. Mai 2020 befristet. Die VG WORT möchte mit dieser Vereinbarung – auf der Grundlage des geltenden Rechts – ihren Beitrag dazu leisten, dass die Auswirkungen der Corona-Krise im Bildungs- und Wissenschaftsbereich besser bewältigt werden können.
via Newsletter der VG Wort April 2020
und vgl. auch: Fernleihe: Bibliotheken dürfen Textauszüge elektronisch verschicken
Die Coronavirus-Krise verleiht der Online-Fernleihe zeitweilig Flügel. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben darauf verständigt, dass Bibliotheken Auszüge aus Fachliteratur über den wissenschaftlichen Dokumentenlieferdienst Subito auf elektronischem Weg verleihen können. Die bestehende Vergütungspflicht wird dabei auf den vorübergehend möglichen elektronischen Versand ausgeweitet.
Bibliotheken dürfen laut einer 2017 vom Bundestag beschlossenen Urheberrechtsreform seit März 2018 an Leseterminals in ihren Räumen je Sitzung bis zu zehn Prozent eines Werks sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Magazinen erschienen sind, für nicht-kommerzielle Zwecke verfügbar machen sowie prinzipiell auch Interessenten "auf Einzelbestellung" Kopien zuschicken. ... [mehr] https://heise.de/-4702428
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