Wie Onlinemedien berichtet, hat das Bundesjustizministerium nach dem umstrittenen »Diskussionsentwurf« (vgl. Meldung vom 4. Februar 2020) wohl weiter an einem ausformulierten Referentenentwurf für ein »erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes« gearbeitet. Laut »Golem« soll der aktuelle Entwurf im Unterschied zum Diskussionsentwurf vom Januar 2020 nun u.a. vorgeben, »dass die lizenzfrei nutzbaren ›einzelnen Wörter oder kurzen Auszüge eines Textbeitrages‹ in der Regel ›nicht mehr als acht Wörter‹ umfassen. Ferner sehe das BMJV nun davon ab, »die Überschriften eines Artikels, ein ›kleinformatiges Vorschaubild mit einer Auflösung von bis zu 128 mal 128 Pixeln‹ und eine Ton- bzw. Bildfolge ›mit einer Dauer von bis zu drei Sekunden‹ für nicht lizenzpflichtig zu erklären. »Presseveröffentlichungen könnten neben Textbeiträgen auch andere Arten von Werken und Schutzgegenständen enthalten wie ›Grafiken, Fotografien sowie Audio- und Videosequenzen‹, so die Verfasser des aktuellen Entwurfs laut »Golem«. Die vorgesehenen Ausnahmen bezögen sich auch auf diese. »Von einer näheren Bestimmung« sehe man jedoch insbesondere aufgrund der fortlaufenden Weiterentwicklung der technischen Standards für Bilder, Grafiken und audiovisuelle Inhalte ab.
Das BMJV soll, der Meldung bei »Golem« zufolge, den Entwurf am 1. April zunächst auf seiner Webseite veröffentlicht haben, es kurz darauf aber wieder offline genommen haben.
Dokumente:
Bericht bei Golem vom 3. April 2020
Meldung bei Heise Online vom 4. April 2020
Institutionen:
BMJV
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