Bei einer Pressekonferenz im Kanzleramt stellten Bundeskanzlerin Angela Merkel, der bayerische Ministerpräsident Söder, der Hamburger Erste Bürgermeister Tschentscher und Finanzminister Scholz heute die Ergebnisse der Beratungen vor.
Bundesweit geltende Regelungen
Ab Montag, 20. April, dürfen Geschäfte bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen – unter strengen Hygiene-Auflagen. Für Buchhandlungen gilt keine Flächenbegrenzung, ebensowenig wie für Kfz-Betriebe und Fahrradläden.
Die Kontaktbeschränkungen sollen bis zum 3. Mai verlängert worden, so der Beschluss der Telefonrunde im Kanzleramt.
Eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasemasken (Alltagsmasken) haben die Regierungschefs bei ihrer Telefonkonferenz nicht beschlossen. Es soll lediglich eine "dringende Empfehlung" ausgesprochen werden, Alltagsmasken beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen.
Ab 4. Mai soll der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden, so die Übereinkunft von Bund und Ländern. Zuerst sollen Abschlussklassen, in einem weiteren Schritt Schüler, die vor Prüfungen oder einem Schulwechsel stehen, wieder die Schule besuchen können.
Restaurants und andere gastronomische Einrichtungen bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Großveranstaltungen wie Fußballspiele oder Konzerte wird es bis 31. August nicht geben.
Gottesdienste sollen bis auf weiteres nicht stattfinden. Noch in dieser Woche soll es Gespräche dazu mit dem Bundesinnenminister geben.
Den vollständigen Beschluss der Telefonschaltkonferenz finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
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