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Donnerstag, 6. Februar 2020

Oberverwaltungsgericht: Googles Gmail ist kein Telekommunikationsdienst / heise online

Google Mail-Dienst ist kein Telekommunikationsdienst im rechtlichen Sinne, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Damit wird ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln geändert, das Gmail als eben solchen eingestuft hatte. Hintergrund ist ein seit Jahren währender Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und Google.
Die deutsche Regulierungsbehörde ist der Meinung, dass Gmail ein Telekommunikationsdienst sei, was bestimmte Pflichten beim Datenschutz und der öffentlichen Sicherheit mit sich bringt – zum Beispiel Ermittlungsbehörden Schnittstellen für den Datenzugriff einzurichten. 2012 und 2014 wollte die Bundesnetzagentur Google mit Bescheiden verpflichten, Gmail entsprechend anzumelden. Google wehrte sich erst vorm Verwaltungsgericht Köln dagegen, unterlag jedoch und legte Berufung ein. Die Streitfrage wurde schließlich dem EuGH vorgelegt. ... [mehr] https://heise.de/-4654087

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