Google Mail-Dienst ist kein Telekommunikationsdienst im rechtlichen
Sinne, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
in Münster entschieden. Damit wird ein vorheriges Urteil des
Verwaltungsgerichts Köln geändert, das Gmail als eben solchen eingestuft
hatte. Hintergrund ist ein seit Jahren währender Rechtsstreit zwischen
der Bundesnetzagentur und Google.
Die deutsche Regulierungsbehörde ist der Meinung, dass Gmail ein
Telekommunikationsdienst sei, was bestimmte Pflichten beim Datenschutz
und der öffentlichen Sicherheit mit sich bringt – zum Beispiel
Ermittlungsbehörden Schnittstellen für den Datenzugriff einzurichten.
2012 und 2014 wollte die Bundesnetzagentur Google mit Bescheiden
verpflichten, Gmail entsprechend anzumelden. Google wehrte sich erst
vorm Verwaltungsgericht Köln dagegen, unterlag jedoch und legte Berufung
ein. Die Streitfrage wurde schließlich dem EuGH vorgelegt. ... [mehr] https://heise.de/-4654087
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