Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat am 15. Januar 2020 einen ersten »Diskussionsentwurf«
vorgelegt, der einen Teil der im Juni vergangenen Jahres in Kraft
getretenen EU-Urheberrechtsrichtlinie (EU 2019/790 »Digital Single
Market«) in deutsches Recht umsetzen soll (vgl. Meldung vom 17. Januar 2020). Seit dem gingen zahlreiche Stellungnahmen insbesondere aus Wissenschaft und Wirtschaft beim BMJV ein.
Scharfe Kritik an den Plänen für ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger äußern erwartungsgemäß der Verband der Internetwirtschaft eco sowie der Verein Digitale Gesellschaft. Beide halten die Einführung des Leistungsschutzrechts nach wie vor für den falschen Ansatz. Die Neuregelung sei praxisfern und verhindere jede Weiterentwicklung technischer Innovation, so eco in seiner seiner Pressemitteilung zur Stellungnahme. Der Verein Digital Gesellschaft fordert radikal, die Neuregelungen zum Leistungsschutzrecht »ersatzlos« zu streichen und auf die Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung zu verzichten.
Die VG Wort begrüßt hingegen im Grundsatz die Vorlage des Diskussionsentwurfs für eine schnelle Regelung der Verlegerbeteiligung in Deutschland. Diese ist für die VG Wort von zentraler Bedeutung. In ihrer ausführlichen Stellungnahme kritisiert die VG Wort jedoch u.a. den Wortlaut der Vorschrift zum Beteiligungsanspruchs als nicht eindeutig und unterbreitet konkrete Formulierungsvorschläge.
Auch die VG Bild-Kunst befürwortet im Grundsatz, dass die Frage der Verlegerbeteiligung als eigenständiger Regelungsbereich vorgezogen wird. Kritisch sieht die VG Bild-Kunst hierbei jedoch, »dass der Diskussionsentwurf vor allen Dingen auf die Nutzung von Textwerken abstellt und die Besonderheiten des Bild-Repertoires (...) keine Berücksichtigung gefunden haben«. Die durch die neuen Regelungen erhoffte Rechtssicherheit für die Beteiligten sei zweifelhaft.
Für den Deutschen Kulturrat befindet sich die Gesetzgebung »auf dem richtigen Weg«. Positiv betont er in seiner Pressemitteilung, »dass die Bundesregierung besonders eilbedürftige Regelungen, zu denen vor allem die Verlegerbeteiligung (Art. 16 DSM-Richtlinie) zählt, schnell umsetzen will«. In seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf stellt der Deutsche Kulturrat jedoch klar, dass noch einige wichtige Fragen zu klären seien.
Der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht haben sich nach eigener Aussage der Initiative einige Verbände angeschlossen. Insgesamt bezeichnet die Initiative Urheberrecht den Diskussionsentwurf als »unausgewogen«. Moniert wird u.a., »dass die Vorschläge einseitig zugunsten der Verleger formuliert sind«. Für die Erwerbssituation der Urheber und ausübenden Künstler wichtige Ergänzungen des Urhebervertragsrechts würden »offensichtlich auf die lange Bank geschoben werden«.
Auch der Deutsche Journalisten-Verband e.V. (DJV) hält die Vorschriften im Diskussionsentwurf des BMJV zum Urheberrecht für unzureichend. »Der Gesetzentwurf greift zu kurz«, erklärte der DJV. Das BMJV müsse Rechte und Ansprüche der Urheber so konkret wie möglich fassen. Dazu gehöre auch die bislang fehlende Umsetzung des in der Richtlinie enthaltenen Urhebervertragsrechts. Der DJV fordert das BMJV auf, »bei der Teilumsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie nicht einseitig die Interessen der Verleger zu verfolgen«. Der kürzlich vorgelegte Diskussionsentwurf stelle die Anliegen der Urheber, darunter Journalisten und Fotografen hinten an und bedürfe der Nachbesserung.
Scharfe Kritik an den Plänen für ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger äußern erwartungsgemäß der Verband der Internetwirtschaft eco sowie der Verein Digitale Gesellschaft. Beide halten die Einführung des Leistungsschutzrechts nach wie vor für den falschen Ansatz. Die Neuregelung sei praxisfern und verhindere jede Weiterentwicklung technischer Innovation, so eco in seiner seiner Pressemitteilung zur Stellungnahme. Der Verein Digital Gesellschaft fordert radikal, die Neuregelungen zum Leistungsschutzrecht »ersatzlos« zu streichen und auf die Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung zu verzichten.
Die VG Wort begrüßt hingegen im Grundsatz die Vorlage des Diskussionsentwurfs für eine schnelle Regelung der Verlegerbeteiligung in Deutschland. Diese ist für die VG Wort von zentraler Bedeutung. In ihrer ausführlichen Stellungnahme kritisiert die VG Wort jedoch u.a. den Wortlaut der Vorschrift zum Beteiligungsanspruchs als nicht eindeutig und unterbreitet konkrete Formulierungsvorschläge.
Auch die VG Bild-Kunst befürwortet im Grundsatz, dass die Frage der Verlegerbeteiligung als eigenständiger Regelungsbereich vorgezogen wird. Kritisch sieht die VG Bild-Kunst hierbei jedoch, »dass der Diskussionsentwurf vor allen Dingen auf die Nutzung von Textwerken abstellt und die Besonderheiten des Bild-Repertoires (...) keine Berücksichtigung gefunden haben«. Die durch die neuen Regelungen erhoffte Rechtssicherheit für die Beteiligten sei zweifelhaft.
Für den Deutschen Kulturrat befindet sich die Gesetzgebung »auf dem richtigen Weg«. Positiv betont er in seiner Pressemitteilung, »dass die Bundesregierung besonders eilbedürftige Regelungen, zu denen vor allem die Verlegerbeteiligung (Art. 16 DSM-Richtlinie) zählt, schnell umsetzen will«. In seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf stellt der Deutsche Kulturrat jedoch klar, dass noch einige wichtige Fragen zu klären seien.
Der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht haben sich nach eigener Aussage der Initiative einige Verbände angeschlossen. Insgesamt bezeichnet die Initiative Urheberrecht den Diskussionsentwurf als »unausgewogen«. Moniert wird u.a., »dass die Vorschläge einseitig zugunsten der Verleger formuliert sind«. Für die Erwerbssituation der Urheber und ausübenden Künstler wichtige Ergänzungen des Urhebervertragsrechts würden »offensichtlich auf die lange Bank geschoben werden«.
Auch der Deutsche Journalisten-Verband e.V. (DJV) hält die Vorschriften im Diskussionsentwurf des BMJV zum Urheberrecht für unzureichend. »Der Gesetzentwurf greift zu kurz«, erklärte der DJV. Das BMJV müsse Rechte und Ansprüche der Urheber so konkret wie möglich fassen. Dazu gehöre auch die bislang fehlende Umsetzung des in der Richtlinie enthaltenen Urhebervertragsrechts. Der DJV fordert das BMJV auf, »bei der Teilumsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie nicht einseitig die Interessen der Verleger zu verfolgen«. Der kürzlich vorgelegte Diskussionsentwurf stelle die Anliegen der Urheber, darunter Journalisten und Fotografen hinten an und bedürfe der Nachbesserung.
Dokumente:
- Pressemitteilung des eco vom 31. Januar 2020
- Ausführliche Stellungnahme des eco vom 31. Januar 2020
- Pressemitteilung der Digitalen Gesselschaft vom 4. Februar 2020
- Ausführliche Stellungnahme der Digiatlen Gesellschaft vom 31. Janaur 2020
- Pressemitteilung der VG Wort vom 17. Januar 2020
- Ausführliche Stellungnahme der VG Wort vom 3. Februar 2020
- Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates vom 5. Februar 2020
- Ausführliche Stellungnahme des Deutschen Kulturrates vom 4. Februar 2020
- Pressemitteilung der Initiative Urheberrecht vom 31. Januar 2020
- Stellungnahme der Initiative Urheberrecht vom 31. Januar 2020
- Pressemitteilung des DJV vom 16. Januar 2020
- Pressemitteilung des DJV vom 03. Februar 2020
- Ausführliche Stellungnahme des DJV vom 30. Januar 2020
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