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Donnerstag, 12. Dezember 2019

Rechtspolitische Entwicklungen: Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien

Zusammen mit weiteren Verwertungsgesellschaften setzt sich die VG WORT für eine rasche Umsetzung der neuen EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) ein. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Regelung zur Verlegerbeteiligung nach Art. 16 der DSM-Richtlinie, die es ermöglicht, eine erfolgreiche gemeinsame Rechtewahrnehmung für Autoren und Verlage fortzusetzen. Konkret analysiert die VG WORT außerdem, inwieweit eine kollektive Rechtewahrnehmung im Bereich von Plattformlizenzierungen nach Art. 17 der DSM-Richtlinie möglich ist.
Weitere wichtige Aspekte der DSM-Richtlinie für die VG WORT sind die Kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung (Art.12) sowie die Rechtewahrnehmung bei vergriffenen Werken (Art. 8). Auch hier beteiligt sich die VG WORT intensiv an den Diskussionen auf nationaler und internationaler Ebene. Im Kern geht es bei diesen Regelungen darum, dass die Verwertungsgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen auch Rechte für Rechtsinhaber wahrnehmen können, die keine Wahrnehmungsverträge mit ihnen abgeschlossen haben. Dadurch kann im Bereich von digitalen Massennutzungen die Lizenzierung und Vergütungszahlung deutlich erleichtert werden.
Neben der Umsetzung der DSM-Richtlinie steht außerdem die Umsetzung der sog. SatKab-Richtlinie an, die u.a. die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterverbreitung von audio- und audiovisuellen Werken über das Internet betrifft. Hier gilt es, eine kollektive Rechtewahrnehmung, ähnlich wie bei der Kabelweitersendung, sicherzustellen.
Dr. Robert Staats, Geschäftsführender Vorstand der VG WORT betont, dass „die Umsetzung der EU-Richtlinien für die Berechtigten der VG WORT erhebliche Chancen bietet. Bei den anstehenden Gesetzgebungsverfahren wird sich die VG WORT intensiv beteiligen und an sinnvollen Lösungen mitarbeiten.“

via VG Wort-Newsletter Dezember 2019

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