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Mittwoch, 13. März 2019
Sind Blogs von der EU-Urheberrechtsreform bedroht?
Der gerade viel diskutierte Artikel 13 bezieht sich nur auf kommerzielle
Plattformen. Nicht-kommerzielle Angebote sind ausgenommen. Es geht
zudem nur um solche Plattformen, die massenhaft urheberrechtlich
geschützte Werke zur Verfügung stellen und genau daraus Profite
generieren. Gemeint sind zudem nur Dienste, die in direkte Konkurrenz zu
legalen Angeboten treten, die diese Werke lizenzieren und gegen
Bezahlung anbieten. Damit sind die allermeisten Buch-Blogs, Foren und
andere Plattformen ohne Gewinnerzielungsabsicht überhaupt nicht von der
Richtlinie betroffen. Übrigens ist ein Angebot nach den Kriterien der
Richtlinie nicht gleich kommerziell, wenn es auch Einnahmen generiert,
etwa um seine Kosten zu decken. Ich gehe davon aus, dass der nationale
Gesetzgeber bei der Umsetzung genau definieren wird, wo zwischen
kommerziell und „not for profit“ die Grenze zu ziehen ist. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/2019-03-13-artikel-auswirkungen_der_eu-urheberrechtsreform_auf_buchblogs.1621538.html
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