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Mittwoch, 13. März 2019

Sind Blogs von der EU-Urheberrechtsreform bedroht?

Der gerade viel diskutierte Artikel 13 bezieht sich nur auf kommerzielle Plattformen. Nicht-kommerzielle Angebote sind ausgenommen. Es geht zudem nur um solche Plattformen, die massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke zur Verfügung stellen und genau daraus Profite generieren. Gemeint sind zudem nur Dienste, die in direkte Konkurrenz zu legalen Angeboten treten, die diese Werke lizenzieren und gegen Bezahlung anbieten. Damit sind die allermeisten Buch-Blogs, Foren und andere Plattformen ohne Gewinnerzielungsabsicht überhaupt nicht von der Richtlinie betroffen. Übrigens ist ein Angebot nach den Kriterien der Richtlinie nicht gleich kommerziell, wenn es auch Einnahmen generiert, etwa um seine Kosten zu decken. Ich gehe davon aus, dass der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung genau definieren wird, wo zwischen kommerziell und „not for profit“ die Grenze zu ziehen ist. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/2019-03-13-artikel-auswirkungen_der_eu-urheberrechtsreform_auf_buchblogs.1621538.html

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