Die geplante EU-Urheberrechtsreform nimmt Betreiber von
Internetplattformen in die Pflicht. Die Anbieter sollen zukünftig
bereits ab dem Moment des Hochladens von Videos, Bildern und Musik für
eventuelle Urheberrechtsverletzungen mithaftbar sein. Dr. Steffen J.
Roth vom Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln
sieht das ktitisch:
„Sollte die Urheberrechtsreform der EU umgesetzt werden, müsste nach
Ansicht vieler Experten eine flächendeckende Filtertechnologie
aufgebaut, betrieben und ständig verbessert werden. Die zur Filterung
der Daten notwendige Bündelung der Internetinhalte bei wenigen großen
Stellen führt neben Datenschutzproblemen dazu, dass die ohnehin großen
Unternehmen weiter gestärkt werden, die sich die sehr teure Technologie
der Uploadfilter leisten können. Viele kleine Plattformanbieter werden
verschwinden und diejenigen, die übrig bleiben, geraten in die
Abhängigkeit der ganz großen Player. Artikel 13 der
EU-Urheberrechtsreform scheint daher in seiner aktuellen Fassung
wettbewerbsfeindlich und würde das Oligopol der ganz Großen deutlich
stärken.“
via https://idw-online.de/de/news712479
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