Mit dem Hashtag »#yes2copyright« setzen Musikschaffende bei der
elften Verleihung des Deutschen Musikautorenpreises sich für die Reform
des EU-Urheberrechts ein. Zu den Unterstützern zählen auch Promi-Musiker
wie Mark Forster, Lena Meyer-Landrut oder Sabrina Setlur.
Rund 130 europäischen IT-Firmen und Startups warnen hingegen vor einer stärkeren Dominanz der großen US-amerikanischen IT-Konzerne durch die geplante EU-Urheberrechtsreform. »Der Zweck dieser Regelung besteht zwar darin, die Befugnisse großer US-Internetunternehmen wie Google oder Facebook zu beschränken, die vorgeschlagene Gesetzgebung würde aber letztendlich den gegenteiligen Effekt haben«, zitiert »Golem« aus dem am 19. März 2019 veröffentlichten offenen Brief (pdf-Datei) an die Abgeordneten des EU-Parlaments. Neben Uploadfiltern lehnen die Unterzeichner auch die mit Artikel 11 geplante Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts ab. »Die Erfahrung mit ähnlichen Gesetzen in Deutschland und Spanien nähren ernsthafte Zweifel an den zu erwartenden Vorteilen, die negativen Auswirkungen wären jedoch sehr real«, heißt es in dem Schreiben.
Ähnlich äußert sich der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) anlässlich der Eröffnung des 7. Bibliothekskongresses. Der Vorschlag enthalte zwar wichtige Regelungen in einigen Schlüsselbereichen für Bibliotheken, insbesondere zu Text- und Data-Mining, Bildung und zur Bewahrung und Nutzung von vergriffenen Werken. »Die allgemeine Ausrichtung der Regelungen in den beiden Artikel 11 und 13 steht jedoch im Widerspruch zu den professionellen ethischen Grundwerten: freier Zugang zu Informationen - einem breiten Spektrum an Wissen, Ideen, medialen Inhalten und Meinungen.« Der DBV empfiehlt daher, die Artikel 11 und 13 nachzuarbeiten. »Das Europäische Parlament sollte daher Ende März über die Richtlinie ohne Artikel 11 und 13 abstimmen und über diese beiden Sachverhalte erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.«
Onlineberichten zufolge verteidigt Bundeskanzlerin Merkel in diesem Zusammenhang die von der CDU vorgelegte Kompromisslösung zur EU-Urheberrechtsreform, nach der die Reform in Deutschland ohne die umstrittenen Uploadfilter umgesetzt werden könne (vgl. Meldung vom 18. März 2019).
Die finale Abstimmung im EU-Parlament ist in der kommenden Woche vorgesehen. Am 21. März will die deutschsprachige »Wikipedia« aus Protest gegen die Reform für einen Tag komplett abschalten (vgl. Meldung vom 11. März 2019). In ganz Europa sind große Demonstrationen gegen die umstrittenen Regelungen geplant.
Rund 130 europäischen IT-Firmen und Startups warnen hingegen vor einer stärkeren Dominanz der großen US-amerikanischen IT-Konzerne durch die geplante EU-Urheberrechtsreform. »Der Zweck dieser Regelung besteht zwar darin, die Befugnisse großer US-Internetunternehmen wie Google oder Facebook zu beschränken, die vorgeschlagene Gesetzgebung würde aber letztendlich den gegenteiligen Effekt haben«, zitiert »Golem« aus dem am 19. März 2019 veröffentlichten offenen Brief (pdf-Datei) an die Abgeordneten des EU-Parlaments. Neben Uploadfiltern lehnen die Unterzeichner auch die mit Artikel 11 geplante Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts ab. »Die Erfahrung mit ähnlichen Gesetzen in Deutschland und Spanien nähren ernsthafte Zweifel an den zu erwartenden Vorteilen, die negativen Auswirkungen wären jedoch sehr real«, heißt es in dem Schreiben.
Ähnlich äußert sich der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) anlässlich der Eröffnung des 7. Bibliothekskongresses. Der Vorschlag enthalte zwar wichtige Regelungen in einigen Schlüsselbereichen für Bibliotheken, insbesondere zu Text- und Data-Mining, Bildung und zur Bewahrung und Nutzung von vergriffenen Werken. »Die allgemeine Ausrichtung der Regelungen in den beiden Artikel 11 und 13 steht jedoch im Widerspruch zu den professionellen ethischen Grundwerten: freier Zugang zu Informationen - einem breiten Spektrum an Wissen, Ideen, medialen Inhalten und Meinungen.« Der DBV empfiehlt daher, die Artikel 11 und 13 nachzuarbeiten. »Das Europäische Parlament sollte daher Ende März über die Richtlinie ohne Artikel 11 und 13 abstimmen und über diese beiden Sachverhalte erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.«
Onlineberichten zufolge verteidigt Bundeskanzlerin Merkel in diesem Zusammenhang die von der CDU vorgelegte Kompromisslösung zur EU-Urheberrechtsreform, nach der die Reform in Deutschland ohne die umstrittenen Uploadfilter umgesetzt werden könne (vgl. Meldung vom 18. März 2019).
Die finale Abstimmung im EU-Parlament ist in der kommenden Woche vorgesehen. Am 21. März will die deutschsprachige »Wikipedia« aus Protest gegen die Reform für einen Tag komplett abschalten (vgl. Meldung vom 11. März 2019). In ganz Europa sind große Demonstrationen gegen die umstrittenen Regelungen geplant.
Dokumente:
- Meldung bei Focus Online vom 19. März 2019
- Meldung bei Golem vom 19. März 2019
- Pressemitteilung des DBV vom 18. März 2019
- Meldung bei Heise Online vom 19. März 2019
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