Follower

Mittwoch, 27. März 2019

Europäisches Parlament stimmt für Reform des Urheberrechts

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben der umstrittenen Reform des Urheberrechts ohne Änderungen zugestimmt und die »Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt« mit 348 Ja-Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen. Der verabschiedete Text (pdf-Datei) umfasst auch umstrittene Regelungen wie dem EU-weiten Leistungsschutzrechts (Artikel 11) und sogenannten Upload-Filtern (Artikel 13, jetzt 17). Ein Antrag zur gesonderten Abstimmung über diese Punkte des Entwurfs scheiterte äußerst knapp mit 312 zu 317 Stimmen.
Damit endet das im Jahr 2016 begonnene Gesetzgebungsverfahren für das Europäische Parlament. Einen Überblick zum gesamten Gesetzgebungsverfahrens finden Sie hier. 
Medienberichten zufolge haben sich Gegner und Befürworter der Reform kurz vor der Abstimmung im Parlament heftige Wortgefechte geliefert. Von einer hitzigen Debatte ist die Rede. 
»Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die seit langer Zeit bestehenden Rechte und Pflichten des Urheberrechts auch für das Internet gelten. Direkt betroffen sind Internet-Plattformen wie ›YouTube‹, ›Facebook‹ und ›Google News‹«, so das EU-Parlament in seiner aktuellen Pressemitteilung. 
»Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Korrektur einer Situation, die es einigen wenigen Unternehmen ermöglicht hat, riesige Summen zu verdienen, ohne die Tausenden von Kreativen und Journalisten, von deren Arbeit sie abhängig sind, angemessen zu entlohnen«, lobt der Berchterstatter des Parlaments, Axel Voss (EVP). »Diese Richtlinie schützt das Einkommen vieler Menschen, sichert eine vielfältige Medienlandschaft, schreibt die Meinungsfreiheit fest und fördert Start-ups und die technologische Entwicklung. Sie hilft das Internet zukunftsfähig zu machen und schafft einen Raum, von dem alle profitieren, nicht nur einige wenige«, so Voss.
Die EU-Kommission begrüßt das Votum des Parlaments. Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt und Digitalkommissarin Mariya Gabriel erklären laut Pressemitteilung der EU-Kommission: »Diese Richtlinie schützt die Kreativität im digitalen Zeitalter und stellt sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU vom breiten Zugang zu Inhalten und von neuen Garantien zum Schutz ihrer Meinungsfreiheit im Netz profitieren. Die neuen Vorschriften werden unsere kreativen Branchen stärken, die für 11,65 Millionen Jobs und 6,8 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung stehen.«
Die Richtlinie muss nun noch von den Mitgliedstaaten final gebilligt werden. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, das Gesetz in nationales Recht umzusetzen. Die CDU hat kürzlich in Aussicht gesetllt, bei der nationalen Umsetzung, Upload-Filter vermeiden zu wollen (vgl. Meldung vom 18. März 2019). Ob dies wiederum mit Eurpoarecht vereinbar sein wird, bleibt abzuwarten. 

Dokumente:

Institutionen:

via http://www.urheberrecht.org/news/6193/


Keine Kommentare: