Nach langem Rechststreit sollen zwei sich im Eigentum des deutschen
Finanzministeriums befindliche Werke an Erben des jüdischen
Kaufhausmagnaten Max Emden zurückgehen: Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste
in Magdeburg gab am 26.03.2019 eine entsprechende Empfehlung zur Rückgabe von
NS-Raubkunst bekannt.
Der NS-Kunsthändler Karl Haberstock kaufte 1938 zwei Werke des
italienischen Meisters Bernardo Bellotto, genannt Canaletto, für die
Privatsammlung Adolf Hitlers. Veräußert wurden sie unter Fluchtdruck vom
aus Hamburg stammenden Kaufhausmagnaten Max James Emden. Er war während
der NS-Herrschaft als Jude verfolgt, floh in die Schweiz und verlor
seinen gesamten Besitz.
Nach Ende des 2.Weltkrieges gelangten die Gemälde aus Hitlers Besitz
über eine Sammelstelle bei den Alliierten, da der unmittelbare Erbe nach
Südamerika geflohen war, in den Besitz des Bundes, eine sogenannte
Treuhandverwaltung. Dieser gab die besten Stücke der wertvollen Kunst
in den 1960er Jahren zumeist als Leihgabe weiter, etwa an diplomatische
Vertretungen oder Ministerien. 15 Jahre lang stritt nun das
Finanzministerium, vertreten vom Bundesverwaltungsamt, mit dem
in Argentinien ansässigen Enkelsohn des Kunstsammlers um die Herausgabe.
Der Bund tat sich mit der Anerkennung der Position als Erbe schwer,
denn der Großvater hatte die Kunstwerke verkauft, so dass sie nicht im
herkömmlichen Sinne als Raubgut angesehen wurden. Dass die Transaktion
im besonderen Lichte der Umstände geschah, also unter Zwang, hat nun
wohl endlich Berücksichtigung gefunden, so Stötzl. Es handele sich dabei
um sogenanntes Fluchtgut, welches auch von der sogenannten Washingtoner
Erklärung erfasst sei.
Im Jahr 1998 vereinbarten mehr als 40 Staaten, die Verbrechen des
Nazi-Regimes gegenüber jüdischen Kunstsammlern und Kunsthändlern
rückhaltlos aufklären zu wollen. Und so zumindest den Nachfahren der
Opfer gerecht zu werden. Rechtlich sind diese Vereinbarungen zwar
unverbindlich, sollten aber moralisch verpflichtende Grundsätze sein.
Insbesondere auch, da wegen der im Zivilgesetzbuch festgeschriebenen
Verjährung keine Verpflichtung besteht, jüdischen Eigentümern
verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke zurückzugeben.
Noch im November vergangenen Jahres hatte sich auch der Bund erneut
zu diesem Abkommen bekannt. Bereits
im Jahr 2003 wurde aufgrund einer „Absprache“ zwischen Bund, Ländern
und Spitzenverbänden die sogenannte „Beratende Kommission im
Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen
Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ ins Leben gerufen. Sie
kann bei entsprechenden Streitigkeiten angerufen werden. Ihr gehören
Experten aus den Bereichen Geschichte, Kunst und Recht an: So der
ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Dr.Hans‐Jürgen Papier
als Vorsitzender, der Kunsthistoriker Dr. Wolf Tegethoff, die
Bundestagspräsidentin a.D. Dr.Rita Süssmuth.
Am 26.03.2019 gab die Kommission nun die Empfehlung der Rückgabe an die
Erben ab, allerdings ohne Begründung oder verpflichtende Wirkung. Zu
erwarten sei jedoch, dass sich der Bund angesichts der erneuerten
Absichtserklärung zu Aufklärung und Wiedergutmachung daran halte..
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