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Mittwoch, 27. März 2019

Bund soll Bilder an Emden-Erben zurückgeben

Nach langem Rechststreit sollen zwei sich im Eigentum des deutschen Finanzministeriums befindliche Werke an Erben des jüdischen Kaufhausmagnaten Max Emden zurückgehen: Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg gab am 26.03.2019 eine entsprechende Empfehlung zur Rückgabe von NS-Raubkunst bekannt.
Der NS-Kunsthändler Karl Haberstock kaufte 1938 zwei Werke des italienischen Meisters Bernardo Bellotto, genannt Canaletto, für die Privatsammlung Adolf Hitlers. Veräußert wurden sie unter Fluchtdruck vom aus Hamburg stammenden Kaufhausmagnaten Max James Emden. Er war während der NS-Herrschaft als Jude verfolgt, floh in die Schweiz und verlor seinen gesamten Besitz.
Nach Ende des 2.Weltkrieges gelangten die Gemälde aus Hitlers Besitz über eine Sammelstelle bei den Alliierten, da der unmittelbare Erbe nach Südamerika geflohen war, in den Besitz des Bundes, eine sogenannte Treuhandverwaltung. Dieser gab die besten Stücke der wertvollen Kunst in den 1960er Jahren zumeist als Leihgabe weiter, etwa an diplomatische Vertretungen oder Ministerien. 15 Jahre lang stritt nun das Finanzministerium, vertreten vom Bundesverwaltungsamt, mit dem in Argentinien ansässigen Enkelsohn des Kunstsammlers um die Herausgabe.
Der Bund tat sich mit der Anerkennung der Position als Erbe schwer, denn der Großvater hatte die Kunstwerke verkauft, so dass sie nicht im herkömmlichen Sinne als Raubgut angesehen wurden.  Dass die Transaktion im besonderen Lichte der Umstände geschah, also unter Zwang, hat nun wohl endlich Berücksichtigung gefunden, so Stötzl. Es handele sich dabei um sogenanntes Fluchtgut, welches auch von der sogenannten Washingtoner Erklärung erfasst sei.
Im Jahr 1998 vereinbarten mehr als 40 Staaten, die Verbrechen des Nazi-Regimes gegenüber jüdischen Kunstsammlern und Kunsthändlern rückhaltlos aufklären zu wollen. Und so zumindest den Nachfahren der Opfer gerecht zu werden. Rechtlich sind diese Vereinbarungen zwar unverbindlich, sollten aber moralisch verpflichtende Grundsätze sein. Insbesondere auch, da wegen der im Zivilgesetzbuch festgeschriebenen Verjährung keine Verpflichtung besteht, jüdischen Eigentümern verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke zurückzugeben.
Noch im November vergangenen Jahres hatte sich auch der Bund erneut zu diesem Abkommen bekannt. Bereits im Jahr 2003 wurde aufgrund einer „Absprache“ zwischen Bund, Ländern und Spitzenverbänden die sogenannte „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ ins Leben gerufen. Sie kann bei entsprechenden Streitigkeiten angerufen werden. Ihr gehören Experten aus den Bereichen Geschichte, Kunst und Recht an: So der ehemalige  Präsident des Bundesverfassungsgerichts Dr.Hans‐Jürgen Papier als Vorsitzender, der Kunsthistoriker Dr. Wolf Tegethoff, die Bundestagspräsidentin a.D. Dr.Rita Süssmuth.
Am 26.03.2019 gab die Kommission nun die Empfehlung der Rückgabe an die Erben ab, allerdings ohne Begründung oder verpflichtende Wirkung. Zu erwarten sei jedoch, dass sich der Bund angesichts der erneuerten Absichtserklärung zu Aufklärung und Wiedergutmachung daran halte..


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