Follower

Freitag, 29. März 2019

dbv begrüßt Zustimmung des europäischen Parlaments zur EU-Urheberrechtsrichtlinie bedingt

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) hat die Zustimmung des EU-Parlaments zur neuen Urheberrechtsrichtlinie nur bedingt begrüßt. Neben deutlichen Fortschritten für seine Mitglieder in einigen Schlüsselfeldern, bezieht der dbv weiterhin kritisch Stellung zu zwei bereits im Vorfeld umstrittenen Artikeln.
Aus der Zustimmung des Europäischen Parlaments über die Richtlinie zum EU-Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ergeben sich aus Sicht des Bibliotheksverbandes einerseits deutliche Fortschritte in einigen Schlüsselfeldern für seine Mitglieder. Das Ziel der Richtlinie war es, das Urheberrecht in den EU-Staaten zu harmonisieren, den Binnenmarkt zu stärken und die Teilhabe der Urheber zu fördern. Dieses Ziel unterstützen die Bibliotheken ausdrücklich.
In den Bereichen Text- und Data-Mining, bei den Ausnahmeregelungen zur Lizenzierung zwecks Veranschaulichung in der Lehre, beim Zugang zu vergriffenen Werken und bei der Ausnahmeregelung zur Digitalisierung von Werken zu Archivierungszwecken (auch in grenzüberschreitenden Netzwerken) sind deutliche Verbesserungen und Vereinfachungen für Bibliotheken erzielt worden.
Bezüglich der beiden im Vorfeld generell umstrittenen Artikel zum Leistungsschutzrecht (Artikel 15, vormals 11) und zur Lizenzierung von Plattformen (Artikel 17, vormals 13, Stichwort Uploadfilter) bezieht der dbv allerdings weiterhin kritisch Stellung. Die durch die beiden Artikel vorgeschriebenen Verfahren halten die Bibliotheken nach wie vor für falsch. 

via https://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2019/march/article/deutscher-bibliotheksverband-begruesst-bedingt-die-heutige-zustimmung-des-europaeischen-parlaments-z.html

Keine Kommentare: