Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) hat die
Zustimmung des EU-Parlaments zur neuen Urheberrechtsrichtlinie nur
bedingt begrüßt. Neben deutlichen Fortschritten für seine Mitglieder in
einigen Schlüsselfeldern, bezieht der dbv weiterhin kritisch Stellung zu
zwei bereits im Vorfeld umstrittenen Artikeln.
Aus der Zustimmung des Europäischen Parlaments über die Richtlinie zum
EU-Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ergeben sich aus Sicht des
Bibliotheksverbandes einerseits deutliche Fortschritte in einigen
Schlüsselfeldern für seine Mitglieder. Das Ziel der Richtlinie war es,
das Urheberrecht in den EU-Staaten zu harmonisieren, den Binnenmarkt zu
stärken und die Teilhabe der Urheber zu fördern. Dieses Ziel
unterstützen die Bibliotheken ausdrücklich.
In den Bereichen Text- und Data-Mining, bei den Ausnahmeregelungen zur
Lizenzierung zwecks Veranschaulichung in der Lehre, beim Zugang zu
vergriffenen Werken und bei der Ausnahmeregelung zur Digitalisierung von
Werken zu Archivierungszwecken (auch in grenzüberschreitenden
Netzwerken) sind deutliche Verbesserungen und Vereinfachungen für
Bibliotheken erzielt worden.
Bezüglich der beiden im Vorfeld generell umstrittenen Artikel zum
Leistungsschutzrecht (Artikel 15, vormals 11) und zur Lizenzierung von
Plattformen (Artikel 17, vormals 13, Stichwort Uploadfilter) bezieht der
dbv allerdings weiterhin kritisch Stellung. Die durch die beiden Artikel vorgeschriebenen Verfahren halten die
Bibliotheken nach wie vor für falsch.
via https://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2019/march/article/deutscher-bibliotheksverband-begruesst-bedingt-die-heutige-zustimmung-des-europaeischen-parlaments-z.html
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