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Freitag, 15. März 2019

Schweiz denkt über Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach

Auch die Schweiz denkt über die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger nach. Auf europäischer Ebene ist diese höchst umstritten. Einer Meldung des Max Planck Instituts zufolge hat der Verband Schweizer Medien einen der Regelung des Artikel 11 der geplanten EU-Urheberrechtsrichtlinie ähnelnden Vorschlag zur Einführung eines Leistungsschutzrechts eingebracht.
In der zuständigen vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Schweizer Ständerates fand der Vorschlag Zustimmung. Wie Onlinemedien berichten, soll der Ständerat die Beratung über die Vorlage aber zurückgewiesen haben. Die zuständige Kommission solle die Vorlage nochmals im Detail überprüfen, berichtet die »Neue Zürcher Zeitung«. 
Das Leistungsschutzrecht weicht laut Ständerat Pirmin Bischof klar von dem Kompromiss ab, den die Arbeitsgruppe Urheberrecht (»Agur12«) in zähem Ringen erzielt habe (vgl. Meldung vom 13. Dezember 2015). In seinem Rückweisungsantrag verlange Bischof ausdrücklich, dass sich die Kommission am »Agur12«-Kompromiss orientiere. Zudem seien aktuelle Entwicklungen beim Urheberrecht in der EU zu berücksichtigen und die Entschedung des EU-Parlaments abzuwarten. 

Dokumente:

Institutionen:

via http://www.urheberrecht.org/news/6185/

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