RatSWD begrüßt Digitale Versorgungsgesetz
Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) begrüßt das am
07.11.2019 durch den Bundestag und am 29.11.2019 durch den Bundesrat
verabschiedete Digitale Versorgungsgesetz. Durch die vorgesehene
Einrichtung eines Forschungsdatenzentrums (FDZ) kann der Zugang der
Wissenschaft zu Gesundheitsdaten (GKV-Versorgungsdaten) erheblich
verbessert und gesellschaftsrelevante Forschung mit Gesundheitsdaten
erleichtert werden. Ein FDZ ermöglicht die Datenauswertung für die
unabhängige wissenschaftliche Forschung unter strenger Einhaltung des
Datenschutzes. Dafür wird der geeignete Datenzugangsweg auf das
jeweilige Forschungsprojekt und auf die Sensibilität der für die
jeweilige Forschungsfrage notwendigen Daten abgestimmt.
Weitere Informationen:
https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=19-983-12 Zum Beschluss des Bundesrates
https://www.ratswd.de/pressemitteilung/29112019 PM auf der Webseite des RatSWD
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