Es spricht nichts dagegen, neben regulären Open-Access-Repositorien auch kommerzielle Netzwerke wie Academia.edu oder ResearchGate zu nutzen. Es spricht aber alles dagegen, diese exklusiv zu bedienen. Ihr kommerzieller Charakter bedeutet: Nutzungseinschränkungen (z.B. bei Academia.edu Download nur für Mitglieder), keine Permalinks, keine Langzeitarchivierung.
Es ist legal! Schaut nach, ob ihr einen Verlagsvertrag habt. Wenn nicht, könnt ihr auch ohne Genehmigung des Verlags nach § 38 I-II UrhG (DE) Zeitschriftenartikel und Beiträge in Sammelbänden ein Jahr nach erscheinen zweitveröffentlichen (Vergleichbares gibt es auch in Österreich und der Schweiz). Verbietet der Verlagsvertrag das, müsst ihr § 38 IV UrhG prüfen. In vielen Fällen geben Verlage eine entsprechende Erlaubnis. Bei älteren vergriffenen Monographien sind insbesondere bei kleineren Verlagen die Chancen hoch.
Es ist einfach! Es gibt verschiedene Möglichkeiten für diejenigen, die kein institutionelles Repositorium zur Verfügung haben (oder dieses nicht schätzen), die ich selbst getestet und für gut befunden habe.
Hcommons. Folgt dem Beispiel von Johannes Waldschütz! Ist auch mein Favorit.
Internet Archive. Wieso nicht? Dort kann ich problemlos Material von Dritten, das ich hochladen darf, unterbringen. Es gibt sogar ARK-Permalinks (nutzt leider nur niemand).
Qucosa. Es gab vor Jahren ein Problem mit unzumutbarer langer Bearbeitungszeit, aber eine Rückmeldung vor einigen Wochen klingt gut. Mail vom 12. November 2019:
Sie hatten mir in Ihrer E-Mail vom 5.11. einige Plattformen vorgeschlagen und qucosa war das einzige deutschsprachigeZenodo: Weder der Zwang, ein Tagesdatum anzugeben, noch der Zwang, eine Lizenz zu vergeben, finde ich überzeugend. Schwerpunkt sind nicht die Geisteswissenschaften, um es zurückhaltend zu formulieren.
Das Eingeben der Metadaten hat etwas Zeit in Anspruch genommen und bei den Feldern für Verweise fehlt ein Feld für die Autoren (also musste ich mich mit dem Freitextfeld behelfen). Sonst war es aber ok. „Negative“ Erfahrung war die Erkenntnis, dass man aus MS Word 2016 nur ein PDF/A-3A speichern kann, das für die Langzeitarchiv von qucosa bzw. der SLUB Dresden nicht zugelassen ist. Also mussten die SLUB-Mitarbeiter die Datei in PDF/A-2b konvertieren. Das und zwei Nachfragen der SLUB-Mitarbeiter (Änderung der Dokumentenart und Version/Begutachtungsstatus) hat nochmal für eine weitere E-Mail geführt, aber das dient ja der Qualität des Angebots.
Ich habe die Datei am 5.11. eingestellt, seit heute ist sie online.
Im Ganzen also ein akzeptables Prozedere.
via https://archivalia.hypotheses.org/108303
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