Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen sich bereit erklärt haben, das Verbot der Presseähnlichkeit zu akzeptieren - mit der Konsequenz, dass die Sender künftig auf längere Texte óhne Sendungsbezug im Rahmen ihrer Online-Angebote verzichten. Ob dies bedeutet, dass die Websites und Apps komplett auf audiovisuelle Inhalte umgestellt werden, bleibt abzuwarten. Eine gemeinsame, paritätisch besetzte Schiedstelle soll künftige Streitigkeiten außergerichtlich klären.
Auf Anfrage von »Meedia« habe ein ARD-Sprecher lediglich betont, man wolle der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema »Telemedienauftrag« nicht vorgreifen. BDZV und ZDF äußerten sich gar nicht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen