Rechtssicherheit bei der VG Wort: Nachdem die Verfassungsbeschwerde von C.H. Beck gegen das Vogel-Urteil abgelehnt
wurde, will die Verwertungsgesellschaft jetzt die
Millionen-Rückstellungen auflösen, die sie mit Blick auf die unsichere
Rechtslage gebildet hatte.
Konkret geht es um eine Summe von 179,7 Mio Euro, die die VG Wort
aufgrund der Verteilungsrisiken im Hinblick auf die schwelende
Verfassungsbeschwerde bis zum 31. Dezember 2017 gebildet hatte. Wann
genau das Geld an die Urheber ausgeschüttet wird, ist noch offen. Von
der VG Wort heißt es, man werde „umgehend nach Ende der Durchführung der
diesjährigen Hauptausschüttung, deren Vorbereitung bereits läuft, mit
den Maßnahmen zur Programmierung und Abwicklung der
Rückstellungsauflösung beginnen.“ Die Ausschüttung werde dabei – „nach
derzeitigem Stand der Prüfung“ – auf Basis des aktuellen
Verteilungsplans erfolgt. Heißt: Verlage können beteiligt werden, wenn
die Autoren dem zustimmen.
Zudem erfolgten die Ausschüttungen an die Urheber zuletzt nur unter
Vorbehalt. Das erübrigt sich mit der endgültig geklärten Rechtslage
jetzt auch.
Im Vogel-Urteil hatte der Bundesgerichtshof
2016 entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft VG Wort nicht
berechtigt ist, einen pauschalen Betrag (je nach Sparte bis zu 50%)
ihrer Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen an Verlage
auszuzahlen. Der Verlag C.H. Beck, bei dem der klagende Wissenschaftsautor Martin Vogel veröffentlichte, war damals als Streithelfer am Verfahren beteiligt und legte – unterstützt vom Börsenverein – im Anschluss auch die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.
Neben der Verfassungsbeschwerde war auch noch ein Klageverfahren beim Amtsgericht München
anhängig, in dem sich ein Autor gegen die gebildeten Rückstellungen und
den Korrekturverteilungsplan der VG Wort wandte. Auch diese Klage wurde
abgewiesen. „Hier ist nicht bekannt, dass gegen die Entscheidung
Berufung eingelegt worden wäre”, heißt es auf buchreport-Nachfrage von der VG Wort.
via https://www.buchreport.de/2018/06/21/vg-wort-loest-millionen-rueckstellungen-auf/
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