Mehr als 60 Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft – unter ihnen der
Börsenverein – rufen die Abgeordneten des EU-Parlaments dazu auf, die
Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses zur geplanten
Urheberrechts-Richtlinie zu unterstützen. Darin geht es auch um den
Verlegeranteil an Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments, intern JURI genannt, hatte am
20. Juni unter anderem eine Kompromissfassung des Artikels 12 der
geplanten Urheberrechts-Richtlinie für den digitalen Binnenmarkt
angenommen, in der die Beteiligung von Verlagen an Ausschüttungen von
Verwertungsgesellschaften (in Deutschland insbesondere der VG Wort)
wieder ermöglicht werden soll. Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses
betreffen auch andere verlagsrelevante Themen wie das Text & Data
Mining (Art. 3), die Veranschaulichung im Unterricht (Art. 4) und
Vergriffene Werke (Art. 7–9). Außerdem votierte der JURI für ein
Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Art. 13) und eine
Plattform-Regulierung (Art. 11, Stichwort "Upload-Filter").
Die Verbände und Institutionen der Kultur- und Medienwirtschaft
appellieren nun an das EU-Parlament, die Beschlussempfehlungen des
Rechtsausschusses mit ihrem Votum zu unterstützen: "Entscheiden Sie sich
für die Zukunft einer vielfältigen, wirtschaftlich starken europäischen
Kultur- und Medienlandschaft. Bestätigen Sie das Mandat des
Rechtsausschusses."
Den Appell mit dem Hashtag #vote4jurireport finden Sie auf der Website der Gema.
via https://www.boersenblatt.net/artikel-reform_des_urheberrechts.1485120.html
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