Die für die Buchbranche wichtigsten Beschlüsse und Positionen im Überblick:
- Verlegerbeteiligung: Bezüglich der Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften entschied sich der Ausschuss für einen Kompromiss. Dieser sieht vor, dass nur die Länder zur (gerichtlich gekippten) Verlegerbeteiligung zurückkehren dürfen, in denen diese Regelung bis zu einem bestimmten Stichtag schon existiert hatte. Im Hinblick auf den noch anstehenden Trilog halten einzelne Beobachter diese Stichtagsregelung jedoch für wenig durchsetzungsfähig. Bei den Buchtagen hatten die Verlage im Börsenverein hierzu noch einmal in einem „Berliner Appell“ Stellung bezogen und sich u.a. auch gegen eine Stichtagsregelung ausgeprochen.
- Werknutzung im Unterricht: Hinsichtlich der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im Unterricht einigte sich der Ausschuss auf eine Bereichsausnahme für Schulbücher.
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