Am 25. Mai [2018] endet die Schonfrist: Dann müssen Unternehmen die neue
EU-Datenschutz-Grundverordnung konsequent anwenden. Lässt sich die
Umstellung überhaupt aus Bordmitteln bewältigen? Antworten von
Adil-Dominik Al-Jubouri, Rechtsanwalt beim Börsenverein. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-tipps_zur_eu-datenschutz-grundverordnung.1461710.html
Die im Text erwähnten Informationen und Links zur EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen unter https://www.boersenverein.de/de/portal/Datenschutz/1438969 zum Abruf bereit. Ein Leitfaden der EU-Kommission kann auf den EU-Webseiten abgerufen werden.
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