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Donnerstag, 24. November 2016

Konstanzer Professoren klagen gegen ihre eigene Universität

Wem gehört der wissenschaftliche Fortschritt? Den Forschern selbst oder der Allgemeinheit, die ihn finanziert hat? An der Universität Konstanz läuft ein ziemlich beispielloser Rechtsstreit. Es geht um Geld und Renommee. ... http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Konstanzer-Professoren-klagen-gegen-ihre-eigene-Universitaet;art372448,9013200


17 Hochschullehrer der Universität Konstanz haben beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Normenkontrollklage gegen die Open-Access-Satzung der Universität eingereicht. Die Wissenschaftler sehen in der Praxis der Universität, ihre Wissenschaftler zur Nutzung des Rechts auf Zweitveröffentlichung zu verpflichten, einen Verstoß gegen das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz).

Zum Hintergrund:
Die Universität Konstanz hatte am 10. Dezember 2015 eine "Satzung zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweit­veröffentlichungsrechts" in Kraft gesetzt, die ihre Wissenschaftler dazu verpflichtet hatte, das sogenannte Recht auf Zweitveröffentlichung wahrzunehmen: Sämtliche wissenschaftlichen Beiträge, die in Zeitschriften veröffentlicht werden und die mindestens zur Hälfte aus öffent­lichen Mitteln finanziert sind, sollten der Satzung zufolge ein Jahr nach der Erstpublikation der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt und über den Konstanzer Publikationsserver KOPS öffentlich und kostenlos zugänglich gemacht werden.

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