Wem gehört der wissenschaftliche Fortschritt? Den Forschern selbst oder
der Allgemeinheit, die ihn finanziert hat? An der Universität Konstanz
läuft ein ziemlich beispielloser Rechtsstreit. Es geht um Geld und
Renommee. ... http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Konstanzer-Professoren-klagen-gegen-ihre-eigene-Universitaet;art372448,9013200
17 Hochschullehrer der Universität Konstanz haben beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Normenkontrollklage gegen die Open-Access-Satzung der Universität eingereicht. Die Wissenschaftler sehen in der Praxis der Universität, ihre Wissenschaftler zur Nutzung des Rechts auf Zweitveröffentlichung zu verpflichten, einen Verstoß gegen das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz).
Zum Hintergrund:
Die Universität Konstanz hatte am 10. Dezember 2015 eine "Satzung zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts" in Kraft gesetzt, die ihre Wissenschaftler dazu verpflichtet hatte, das sogenannte Recht auf Zweitveröffentlichung wahrzunehmen: Sämtliche wissenschaftlichen Beiträge, die in Zeitschriften veröffentlicht werden und die mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln finanziert sind, sollten der Satzung zufolge ein Jahr nach der Erstpublikation der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt und über den Konstanzer Publikationsserver KOPS öffentlich und kostenlos zugänglich gemacht werden.
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