Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts steht die
langjährige Praxis der Verwertungsgesellschaft Gema vor dem Aus,
Musikverlage pauschal an den Einnahmen aus Nutzungsrechten zu
beteiligen. Vorbild war das BGH-Urteil gegen die VG Wort. ... [mehr] https://heise.de/-3465709
zum selben Thema: Das Kammergericht Berlin hat gestern in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA ab dem Jahr 2010 nicht berechtigt ist, die den Urhebern zustehenden Vergütungsanteile um Verlegeranteile zu kürzen. Da GEMA-Ausschüttungen bei Musikverlagen in der Regel 20 Prozent und mehr des Umsatzes ausmachen, könnte dieses Urteil erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Unternehmen haben. ... https://www.boersenblatt.net/artikel-urteil_des_kammergerichts_berlin_zu_gema-ausschuettungen.1249778.html
zum selben Thema: Das Kammergericht Berlin hat gestern in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA ab dem Jahr 2010 nicht berechtigt ist, die den Urhebern zustehenden Vergütungsanteile um Verlegeranteile zu kürzen. Da GEMA-Ausschüttungen bei Musikverlagen in der Regel 20 Prozent und mehr des Umsatzes ausmachen, könnte dieses Urteil erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Unternehmen haben. ... https://www.boersenblatt.net/artikel-urteil_des_kammergerichts_berlin_zu_gema-ausschuettungen.1249778.html
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