Die
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) begrüßt die geplante grundlegende Änderung des
Urheberrechts durch die Bundesregierung und die Berücksichtigung der besonderen
Bedürfnisse von Bildung und Wissenschaft. Bereits seit Jahren zeige sich, dass
die bestehenden Regelungen eher Rechtsunsicherheit erzeugen, so HRK-Präsident
Prof. Dr. Horst Hippler in einer Pressemitteilung vom 17.11.2016. Davon zeugten
diverse Rechtsstreitigkeiten, die erst von den obersten Gerichten entschieden
wurden.
Die HRK spricht sich dafür aus,
1. dass Autorinnen und Autoren für die Nutzung ihrer Werke – auch im Rahmen von urheberrechtlichen Schrankenregelungen – fair und angemessen vergütet werden;
2. dass eine solche Vergütung jedoch pauschal erfolgt und nicht – wie jetzt im Rahmenvertrag zu § 52a UrhG vorgesehen – werkbezogen;
3. dass eine neu zu schaffende allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke gegenüber Lizenzangeboten von Verlagen stets Priorität hat
und
4. Lehrbücher ausdrücklich von der geplanten Schrankenregelung umfasst werden.
(vgl. dazu die Pressemitteilung der HRK vom 17.11.2016) PDF-Dokument
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen