Die deutsche Filmförderung soll in Zukunft gezielter Qualitätsfilme
fördern und damit eine Streuung der Gelder auf zu viele Projekte
vermeiden. Der Bundestag beschloss am 24.11.2016 eine Novelle des Filmförderungsgesetzes. Demnach sollen vom 01.01.2017 an die Fördermittel
auf weniger, dafür aber erfolgversprechendere Filme konzentriert
werden. Mit dem neuen Gesetz könnten künstlerische Ideen und
wirtschaftliche Wagnisse, wie zuletzt Maren Ades "Toni Erdmann", auch in
Zukunft weiter möglich sein. Außerdem werden die Fördergremien verschlankt und geschlechtergerecht besetzt.
Der deutsche Film hat 2015 einen Marktanteil von 27,5 Prozent erreicht -
so viele wie noch nie seit Erfassung der Besucherzahlen. Verantwortlich
für die Abwicklung ist die Filmförderungsanstalt. Sie finanziert sich
über die sogenannte Filmabgabe, die von Kinos, der Videowirtschaft und
dem Fernsehen erhoben wird.
via dpa
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