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Montag, 14. November 2016

Bund verabschiedet neues Filmförderungsgesetz

Die deutsche Filmförderung soll in Zukunft gezielter Qualitätsfilme fördern und damit eine Streuung der Gelder auf zu viele Projekte vermeiden. Der Bundestag beschloss am 24.11.2016 eine Novelle des Filmförderungsgesetzes. Demnach sollen vom 01.01.2017 an die Fördermittel auf weniger, dafür aber erfolgversprechendere Filme konzentriert werden. Mit dem neuen Gesetz könnten künstlerische Ideen und wirtschaftliche Wagnisse, wie zuletzt Maren Ades "Toni Erdmann", auch in Zukunft weiter möglich sein. Außerdem werden die Fördergremien verschlankt und geschlechtergerecht besetzt.

Der deutsche Film hat 2015 einen Marktanteil von 27,5 Prozent erreicht - so viele wie noch nie seit Erfassung der Besucherzahlen. Verantwortlich für die Abwicklung ist die Filmförderungsanstalt. Sie finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die von Kinos, der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben wird.  

via dpa

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