Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10.11.2016 entschieden (Verfahren C-174/15), dass E-Books
und gedruckte Bücher beim Verleih durch Bibliotheken unter bestimmten
Voraussetzungen gleich zu behandeln sind. Demnach sollen Bibliotheken
digitale Bücher verleihen dürfen, ohne mit den Verlagen und Autoren
marktgerechte Lizenzverträge abzuschließen.
Pressemitteilung des EuGH vom 10.11.2016: Das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Verleihen herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden
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