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Freitag, 11. November 2016

dbv begrüßt EuGH-Entscheidung zum Verleih von E-Books

Nach der Vorabentscheidung des EuGH am 10.11.2016 dürfen die EU-Mitgliedstaaten Bibliotheken erlauben, E-Books zu verleihen. Danach ist die europäische Vermiet- und Verleihrechts-Richtlinie aus dem Jahr 2006 (2006/115/EG) so auszulegen, dass das „Verleihen“, das dort als „zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung“ definiert ist, auch die „Leihe“ von E-Books umfasst. Voraussetzung dafür ist, dass das E-Book, für das eine Bibliothek eine Lizenz besitzt, nur gleichzeitig von so vielen Kunden auf ihre Computer geladen werden können, wie in der Lizenz festgelegt wurde. Die E-Book-Datei auf dem Computer des Ausleihenden muss sich nach der Nutzungsdauer wieder automatisch zerstören. Diese Klärung der Rechtslage haben die Bibliotheken mit Spannung erwartet, denn in der digitalen Welt erhalten elektronische Medien zunehmende Bedeutung und ersetzen immer häufiger gedruckte Bücher. 

Mehr: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2016/november/article/der-deutsche-bibliotheksverband-begruesst-eugh-entscheidung-bibliotheken-duerfen-rechtmaessig-herun.html?tx_ttnews[day]=10&cHash=1a6946049d01a30abbe0f6dbdaef797b

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