Nach der Vorabentscheidung des EuGH am 10.11.2016 dürfen die
EU-Mitgliedstaaten Bibliotheken erlauben, E-Books zu verleihen. Danach
ist die europäische Vermiet- und Verleihrechts-Richtlinie aus dem Jahr
2006 (2006/115/EG) so auszulegen, dass das „Verleihen“, das dort als
„zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung“ definiert ist, auch die
„Leihe“ von E-Books umfasst. Voraussetzung dafür ist, dass das E-Book,
für das eine Bibliothek eine Lizenz besitzt, nur gleichzeitig von so
vielen Kunden auf ihre Computer geladen werden können, wie in der Lizenz
festgelegt wurde. Die E-Book-Datei auf dem Computer des Ausleihenden
muss sich nach der Nutzungsdauer wieder automatisch zerstören. Diese
Klärung der Rechtslage haben die Bibliotheken mit Spannung erwartet,
denn in der digitalen Welt erhalten elektronische Medien zunehmende
Bedeutung und ersetzen immer häufiger gedruckte Bücher.
Mehr: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2016/november/article/der-deutsche-bibliotheksverband-begruesst-eugh-entscheidung-bibliotheken-duerfen-rechtmaessig-herun.html?tx_ttnews[day]=10&cHash=1a6946049d01a30abbe0f6dbdaef797b
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