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Mittwoch, 30. November 2016
Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium in Baden-Württemberg
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Anhörungsfreigabe für das Gesetz zur Erhebung von Gebühren
für internationale Studierende und das Zweitstudium beschlossen. Das
Gesetz sieht vor, dass internationale Studierende von außerhalb der EU
ab dem Wintersemester 2017/18 künftig 1.500 Euro Eigenbeitrag pro
Semester leisten. Für ein Zweitstudium sollen künftig generell 650 Euro
pro Semester erhoben werden. Es gilt Bestandsschutz: Wer bereits an der Hochschule eingeschrieben ist, ist nicht betroffen
und kann seinen Studiengang zu den geltenden Bedingungen abschließen.
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