Presseverleger dürfen seit 2013 Geld verlangen, wenn
Suchmaschinen ihre Artikel ausschnittsweise im Internet verbreiten. Die
Details sind allerdings unklar. Das sieht auch das Verfassungsgericht
so. Yahoo soll aber zunächst die Fachgerichte bemühen. ... https://heise.de/-3496819
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen