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Mittwoch, 30. November 2016

Neue Durchführungsverordnung zum Saarländischen Mediengesetz

Am 24. November 2016 ist die Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Mediengesetzes über die Ablieferung von Pflichtexemplaren in Kraft getreten. Mit der Novellierung des Saarländischen Mediengesetzes hatte sich im Dezember 2015 auch das Pflichtexemplarrecht wesentlich geändert (s. Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 10. Dezember 2015, §14). Anstelle der bisherigen Anbietungspflicht besteht seitdem eine Abgabepflicht. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Abgabepflicht auch für digitalisierte (unkörperliche) Werke. In der neuen Durchführungsverordnung wird nun auf Grundlage des novellierten Saarländischen Mediengesetzes das Ablieferungsverfahren und insbesondere die Entschädigung neu geregelt. Der vollständige Text findet sich im Verkündungsportal des Saarlandes (Ausgabe Nr. 45 vom 24. November 2016 / Amtsblatt des Saarlandes Teil I).

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