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Mittwoch, 30. November 2016
Neue Durchführungsverordnung zum Saarländischen Mediengesetz
Am 24. November 2016 ist die Verordnung zur Durchführung des
Saarländischen Mediengesetzes über die Ablieferung von Pflichtexemplaren
in Kraft getreten.
Mit der Novellierung des Saarländischen Mediengesetzes hatte sich im Dezember 2015 auch das Pflichtexemplarrecht
wesentlich geändert (s. Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 10.
Dezember 2015, §14). Anstelle der bisherigen Anbietungspflicht besteht seitdem eine
Abgabepflicht. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Abgabepflicht
auch für digitalisierte (unkörperliche) Werke. In der neuen Durchführungsverordnung wird nun auf
Grundlage des novellierten Saarländischen Mediengesetzes das
Ablieferungsverfahren und insbesondere die Entschädigung neu geregelt.
Der vollständige Text findet sich im Verkündungsportal des Saarlandes (Ausgabe Nr. 45 vom 24. November 2016 / Amtsblatt des Saarlandes Teil I).
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