Das mittelalterliche „Judensau“-Relief an der Außenfassade der
Wittenberger Stadtkirche darf hängen bleiben. Das Oberlandesgericht
Naumburg hat die Berufungsklage eines jüdischen Mannes abgewiesen. Er
hatte eine Abnahme gefordert, weil die Schmähplastik Juden antisemitisch
beleidige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf dem
Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert, das in etwa vier Metern Höhe an
der evangelischen Wittenberger Stadtkirche hängt, ist ein Rabbiner zu
sehen, der den Schwanz eines Schweins anhebt. Zwei weitere Menschen, die
Juden darstellen sollen, saugen an den Zitzen des Tiers. Im Judentum
gilt das Schwein als unrein.
dpa
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