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Dienstag, 4. Februar 2020

Wittenberger „Judensau“ darf hängen bleiben

Das mittelalterliche „Judensau“-Relief an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche darf hängen bleiben. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Berufungsklage eines jüdischen Mannes abgewiesen. Er hatte eine Abnahme gefordert, weil die Schmähplastik Juden antisemitisch beleidige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf dem Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert, das in etwa vier Metern Höhe an der evangelischen Wittenberger Stadtkirche hängt, ist ein Rabbiner zu sehen, der den Schwanz eines Schweins anhebt. Zwei weitere Menschen, die Juden darstellen sollen, saugen an den Zitzen des Tiers. Im Judentum gilt das Schwein als unrein.

dpa

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