Ein neues Gutachten der Grünen im Bundestag wirft erneut Zweifel an
der EU-Urheberrechtsrichtlinie auf. Als problematisch wird darin der
Aspekt eingestuft, dass eine Online-Plattform von bestimmten
Rechteinhabern eine Erlaubnis einholen muss, damit der Inhalt öffentlich
gemacht werden darf, wie der Rechtswissenschaftler Gerald Spindler am
Freitag in Berlin erläuterte. Um überhaupt herauszufinden, welche
Inhalte Lizenzen brauchen, müsse ein Provider zunächst alle Inhalte
durchsuchen. Das führe zu einer allgemeinen Kontrolle.
Die EU-Staaten hatten der Copyright-Reform im April 2019 mehrheitlich
zugestimmt. Sie soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale
Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere
Vergütung sichern. In vielen EU-Ländern, darunter auch Deutschland, gab
es dagegen große Proteste. ... [mehr]
https://heise.de/-4651306
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen