Kopiervergütung: Kein Grundrecht auf Ausschüttungen für Verlage
Im Streit um die
Kopiervergütung der VG Wort hat das Verfassungsgericht eine Beschwerde
des C.H.-Beck-Verlags abgewiesen. Der Verlag habe nicht ausreichend
begründet, dass er in seinen Grundrechten verletzt werde, wenn er kein
Geld der Verwertungsgesellschaft erhalte. Der Beck-Verlag wandte sich mit seiner Beschwerde gegen ein vom Urheberrechtler und Autor Martin Vogel erstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs.
Der BGH hatte 2016 festgestellt, dass die Ausschüttungspraxis der
Verwertungsgesellschaft VG Wort über viele Jahre rechtswidrig war. Sie
hatte pauschal Geld an Verlage überwiesen, die darauf keinen Anspruch hatten. Der Verlag sah durch das BGH-Urteil sein Eigentumsrecht, den
Grundsatz der Gleichbehandlung und Verfahrensregeln verletzt. Eine
solche Verletzung seiner Grundrechte habe er jedoch „nicht hinreichend
substantiiert“ dargelegt, so das Verfassungsgericht in seinem Beschluss
(Aktenzeichen 1 BvR 1213/16 vom 18. April 2018). ... [mehr] https://irights.info/artikel/kopierverguetung-vg-wort-verfassungsgericht-beck/29106
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen