Seit dem 01.04.2018 hat die TU Berlin ihren
Publikationsfonds erweitert. Sie fördert über Aufsätze in qualitätsgeprüften
Open-Access-Zeitschriften hinaus nun auch Beiträge in Open-Access-Sammelbänden.
Zudem haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Berlin die
Möglichkeit, den Publikationsfonds für OA-Monografien und OA-Sammelbände in
Anspruch zu nehmen. Die Kriterien für die Mittelvergabe aus den
Publikationsfonds wurden vom Präsidium der TU Berlin beschlossen.
Für die Förderung von Beiträgen in OA-Sammelbänden gelten die DFG-Kriterien für Aufsätze: Kostendeckelung bei 2.000,- € inkl. MwSt., keine Förderung von Hybrid-Publikationen, keine anteilige Finanzierung. Die genauen Förderbedingungen finden sich hier: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-beitraege-in-open-access-journalen-und-sammelbaenden/.
Für OA-Monografien und OA-Sammelbände wurden zunächst die unten stehenden Förderkriterien festgelegt (siehe auch: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-open-access-monografien-und-sammelbaende/).
Für die Förderung von Beiträgen in OA-Sammelbänden gelten die DFG-Kriterien für Aufsätze: Kostendeckelung bei 2.000,- € inkl. MwSt., keine Förderung von Hybrid-Publikationen, keine anteilige Finanzierung. Die genauen Förderbedingungen finden sich hier: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-beitraege-in-open-access-journalen-und-sammelbaenden/.
Für OA-Monografien und OA-Sammelbände wurden zunächst die unten stehenden Förderkriterien festgelegt (siehe auch: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-open-access-monografien-und-sammelbaende/).
Förderkriterien Publikationsfonds der TU Berlin für
OA-Monografien und OA-Sammelbände:
Publikation:
- Gefördert werden Open-Access-Monografien und
-Sammelbände bis zu einer maximalen Fördersumme. Es ist eine Eigenfinanzierung
von mindestens 10 Prozent erforderlich.
- Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten
entstanden sind und für deren Finanzierung Publikationsmittel zur Verfügung
stehen, können nicht über den zentralen Publikationsfonds gefördert werden.
- Gefördert werden wissenschaftliche Publikationen, die
unter einer Creative-Commons-Lizenz erscheinen (bevorzugt CC BY).
- Gefördert werden ausschließlich
Open-Access-Publikationsgebühren, eine Förderung von Druckkosten, Satzkosten,
Zuschlägen für Farbe, Umfang etc. ist nicht möglich.
- Ausgezeichnete Dissertationen der TU Berlin sind durch
den Fonds förderfähig. Abschlussarbeiten und bereits anderweitig
veröffentlichte Dissertationen (online oder gedruckt) können durch den
Publikationsfonds nicht gefördert werden.
- Die Publikationen sollten bei Veröffentlichung den
Hinweis erhalten, dass sie aus dem Publikationsfonds der TU Berlin gefördert
wurden.
- Die TU-Berlin-Affiliation der Autorin bzw. des Autors
muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.
Verlag:
Verlag:
- Der Verlag sollte im Directory of Open Access Books
(DOAB) gelistet bzw. Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers
Association (OASPA) sein.
- Nicht förderfähig sind Monografien und Sammelbände, die
in (öffentlich finanzierten) Universitätsverlagen erscheinen.
Antragstellung:
Antragstellung:
- Ein Antrag auf Übernahme von Publikationskosten kann
gestellt werden, sobald Vertragsverhandlungen mit einem Verlag bestehen. Über
die Reihenfolge der Finanzierung entscheidet grundsätzlich das Datum der
Antragstellung.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller muss Autor/in der
Monografie bzw. Herausgeber/in des Sammelbandes und Mitglied der TU
Berlin nach § 43 Berliner Hochschulgesetz sein.
- Die Angabe der ORCiD (Open Researcher and Contributor
ID) des Antragstellers/der Antragstellerin wird erwartet.
- Mittelzusagen gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten.
Ist die Publikation nach Ablauf der Frist nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag
auf Förderung gestellt werden.
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