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Montag, 7. Mai 2018

Publikationsfonds für Open-Access-Monografien und -Sammelbände: Förderkriterien der TU Berlin

Seit dem 01.04.2018 hat die TU Berlin ihren Publikationsfonds erweitert. Sie fördert über Aufsätze in qualitätsgeprüften Open-Access-Zeitschriften hinaus nun auch Beiträge in Open-Access-Sammelbänden. Zudem haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Berlin die Möglichkeit, den Publikationsfonds für OA-Monografien und OA-Sammelbände in Anspruch zu nehmen. Die Kriterien für die Mittelvergabe aus den Publikationsfonds wurden vom Präsidium der TU Berlin beschlossen.
Für die Förderung von Beiträgen in OA-Sammelbänden gelten die DFG-Kriterien für Aufsätze: Kostendeckelung bei 2.000,- € inkl. MwSt., keine Förderung von Hybrid-Publikationen, keine anteilige Finanzierung. Die genauen Förderbedingungen finden sich hier: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-beitraege-in-open-access-journalen-und-sammelbaenden/.
Für OA-Monografien und OA-Sammelbände wurden zunächst die unten stehenden Förderkriterien festgelegt (siehe auch: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-open-access-monografien-und-sammelbaende/). 
 

Förderkriterien Publikationsfonds der TU Berlin für OA-Monografien und OA-Sammelbände:

Publikation:

- Gefördert werden Open-Access-Monografien und -Sammelbände bis zu einer maximalen Fördersumme. Es ist eine Eigenfinanzierung von mindestens 10 Prozent erforderlich.

- Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind und für deren Finanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen, können nicht über den zentralen Publikationsfonds gefördert werden.

- Gefördert werden wissenschaftliche Publikationen, die unter einer Creative-Commons-Lizenz erscheinen (bevorzugt CC BY).

- Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Publikationsgebühren, eine Förderung von Druckkosten, Satzkosten, Zuschlägen für Farbe, Umfang etc. ist nicht möglich.

- Ausgezeichnete Dissertationen der TU Berlin sind durch den Fonds förderfähig. Abschlussarbeiten und bereits anderweitig veröffentlichte Dissertationen (online oder gedruckt) können durch den Publikationsfonds nicht gefördert werden.

- Die Publikationen sollten bei Veröffentlichung den Hinweis erhalten, dass sie aus dem Publikationsfonds der TU Berlin gefördert wurden.

- Die TU-Berlin-Affiliation der Autorin bzw. des Autors muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.

Verlag:

- Der Verlag sollte im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet bzw. Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) sein.

- Nicht förderfähig sind Monografien und Sammelbände, die in (öffentlich finanzierten) Universitätsverlagen erscheinen.

Antragstellung:

- Ein Antrag auf Übernahme von Publikationskosten kann gestellt werden, sobald Vertragsverhandlungen mit einem Verlag bestehen. Über die Reihenfolge der Finanzierung entscheidet grundsätzlich das Datum der Antragstellung.

- Die Antragstellerin/der Antragsteller muss Autor/in der Monografie bzw. Herausgeber/in des Sammelbandes und Mitglied der TU Berlin nach § 43 Berliner Hochschulgesetz sein.

- Die Angabe der ORCiD (Open Researcher and Contributor ID) des Antragstellers/der Antragstellerin wird erwartet.

- Mittelzusagen gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten. Ist die Publikation nach Ablauf der Frist nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag auf Förderung gestellt werden.


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