Mit einer Änderung des Telemediengesetzes wollen CDU/CSU und SPD festschreiben, dass die Haftungsprivilegien für Provider auch für WLAN-Anbieter gelten. Das Manko möglicher gerichtlicher Unterlassungsansprüche bleibt....[weiter]
http://heise.de/-3223499
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen