"Das Ringen um die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften geht in die nächste Runde: Der Verlag C.H. Beck hat mittlerweile Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. April [2016] eingelegt. Der Börsenverein unterstützt die Beschwerde....
http://www.boersenblatt.net/artikel-reaktion_auf_das_vg-wort-urteil.1174198.html
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