Follower

Montag, 27. Juni 2016

Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen gewinnen Urheberrechtsstreit

Im Rechtsstreit der Reiss-Engelhorn-Museen (rem) in Mannheim gegen die Wikimedia Foundation und Wikimedia Deutschland hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Fotografien von gemeinfreien Gemälden urheberrechtlich geschützt sind. Stellt ein Autor von Wikipedia solche Fotografien unerlaubt in die Mediendatenbank Wikimedia Commons, die mit Wikipedia verknüpft ist, haftet die Wikimedia Foundation Inc. für diese Urheberrechtsverletzung als Störer. Die Wikimedia Deutschland dagegen soll für die über Wikimedia Commons begangenen Urheberrechtsverletzungen nicht haften, weil sie nur den Link der Muttergesellschaft setze, ohne Einfluss zu haben auf den Inhalt.

Dem Urteil lag ein Streit um den Urheberrechtsschutz für Reproduktionsfotografien von gemeinfreien Gemälden zugrunde. Die Reiss-Engelhorn-Museen sind unter anderem Eigentümer von 17 Gemälden, die von Künstlern geschaffen wurden, die seit mehr als 70 Jahren tot sind. Das Urheberrecht an diesen Gemälden ist erloschen. Einzelne dieser Gemälde werden derzeit in den Reiss-Engelhorn-Museen ausgestellt. In den Räumlichkeiten besteht für Besucher ein Fotografierverbot. Auf Anfrage wird jedoch im Einzelfall eine entsprechende Erlaubnis erteilt. Ein Wikipedia-Nutzer hatte Fotos dieser 17 Gemälde, die der Hausfotograf der Reiss-Engelhorn-Museen für eine Publikation erstellt hatte, eigenmächtig auf Wikimedia Commons hochgeladen, wo nicht nur die fotografierten Gemälde, sondern auch die Fotografien für gemeinfrei erklärt wurden. In der Folge kam es zu zahlreichen ungenehmigten, insbesondere auch gewerblichen Nachnutzungen der Fotografien. Hiermit waren die Reiss-Engelhorn-Museen nicht einverstanden, da ihnen als Inhaber der Urheberrechte an den Fotografien ein Mitbestimmungsrecht über die kostenfreie beziehungsweise - pflichtige Nutzung, insbesondere bei kommerziellen Verwendungen, zustehe. Die Wikimedia Foundation und Wikimedia Deutschland vertreten hingegen die Auffassung, dass die Bilder als 1:1-Reproduktionen gemeinfreier Gemälde nicht unter den Lichtbildschutz fielen und daher nicht nur die Gemälde, sondern auch die Fotografien der Gemälde gemeinfrei seien.

Das Gericht hatte in den Urteilsgründen ausgeführt, dass es jedem fotografischen Laien bekannt sei, dass eine farb- und kontrastgetreue, nicht verzerrte Wiedergabe eines Gemäldes in Katalogbildqualität bei zufällig vorgefundenen Beleuchtungsverhältnissen nicht einfach so nur durch spontanes Abknipsen erzielt werden könne. Im Gegenteil erfordere es erheblichen Aufwand, die Ausleuchtung, Ausrichtung und Belichtung des Motivs so zu justieren, dass ein möglichst naturgetreues, detailliertes Foto des Gemäldes mit Tiefen in Details, Farben und Schattierungen, aber ohne störende Spiegelungen und Verzerrungen entsteht.

Wikimedia Deutschland hat eine Erklärung zum Fall Reiss-Engelhorn-Museen in seinem Blog veröffentlicht (http://blog.wikimedia.de/2016/06/21/erklaerung-zum-fall-reiss-engelhorn-museen/).

Keine Kommentare: