Bund-Länder-Vereinbarungen
Die im November 2018 verabschiedeten gemeinsamen Bund-Länder-Programme
zur Etablierung eines Nationalen Hochleistungsrechnens (NHR), zum Aufbau
einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und zur Förderung
der Personalgewinnung- und -entwicklung an Fachhochschulen befinden sich
auf gutem Wege: Die GWK hat heute weitere wichtige Weichen für eine
erfolgreiche Umsetzung gestellt.
Mit dem Aufbau eines Nationalen Hochleistungsrechnen-Systems (NHR)
entwickeln Bund und Länder die fachlichen und methodischen Stärken von
Hochleistungsrechenzentren in einem nationalen Verbund weiter. In diesem
Jahr sind die Vorbereitungen für das wissenschaftsgeleitete
Auswahlverfahren der Zentren, die künftig im NHR-System gefördert
werden, planmäßig angelaufen: Heute hat die GWK auf Empfehlung eines von
ihr im Mai 2019 eingesetzten Strategieausschusses das
Ausschreibungskonzept für die Auswahl der NHR-Zentren beschlossen und
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gebeten, das Antrags- und
Begutachtungsverfahren durchzuführen. Die Ausschreibung wird im Januar
2020 veröffentlicht. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die GWK nach
einer Bewertung der eingegangenen Anträge durch die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) und auf der Grundlage einer darauf
beruhenden Empfehlung des Strategieausschusses Ende 2020 die zu
fördernden NHR-Zentren auswählt. Bund und Länder stellen gemeinsam für
die Förderung der NHR-Zentren bis zu 62,5 Mio. Euro jährlich bereit, mit
denen die Beschaffung von Rechenanlagen und der Betrieb der geförderten
Zentren über einen Zeitraum von grundsätzlich jeweils 10 Jahren
finanziert werden.
Auch die Umsetzungsmaßnahmen für die Etablierung der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) kommen gut voran. Derzeit oft
dezentral, projektförmig und temporär gelagerte Datenbestände von
Wissenschaft und Forschung sollen im Rahmen der NFDI im gesamten
deutschen Wissenschaftssystem systematisch erschlossen werden. Für
Aufbau und Förderung der NFDI werden Bund und Länder von 2019 bis 2028
jährlich bis zu 90 Mio. Euro im Endausbau bereitstellen, hiervon bringt
der Bund 90 Prozent auf, 10 Prozent der Kosten tragen die Länder.
Bereits im Mai 2019 hat die GWK beschlossen, das Direktorat der NFDI am
FIZ Karlsruhe - Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur und dem
Karlsruher Institut für Technologie – KIT anzusiedeln. Heute hat sie
über die Höhe der finanziellen Zuwendung an das Direktorat entschieden:
für die Aufbauzeit der Jahre 2019 und 2020 wird dieses mit 1,7 Mio.
Euro ausgestattet.
Die Bund-Länder-Vereinbarung zur "Personalgewinnung und -entwicklung an
Fachhoch-schulen", die die GWK im November des Jahres 2018 beschlossen
hat, nimmt Fahrt auf. Nachdem die Konzeptphase des Programms noch im
Jahr 2019 begonnen werden konnte, hat die GWK die Mitglieder des
Auswahlgremiums bestimmt, das über die Förderanträge der Hauptphase des
Programms entscheiden wird. Das Gremium wird aus 20 Expertinnen und
Experten bestehen, auf die sich Bund und Länder einvernehmlich – unter
Einbeziehung von Vorschlägen der Hochschulrektorenkonferenz, des
Wissenschaftsrats, des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft
sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft – verständigt haben. Zudem
sind der Bund mit zwei, die Länder mit vier Mitgliedern im
Auswahlgremium vertreten. Mit dem Programm werden Fachhochschulen bei
der Personalgewinnung und -entwicklung von Professorinnen und
Professoren unterstützt. Bund und Länder stellen hierfür gemeinsam
insgesamt über 430 Mio. Euro zur Verfügung, die im Verhältnis 71 Prozent
Bund und 29 Prozent Länder aufgebracht werden.
Haushaltsentscheidungen für 2020
Die GWK hat heute weiterhin die Haushaltsentscheidungen für das Jahr
2020 für die Leibniz-Gemeinschaft (WGL), acatech - die Deutsche Akademie
für Technikwissenschaften und für das Akademienprogramm getroffen.
Die Leibniz-Gemeinschaft (WGL) erhält von Bund und Ländern im Jahre 2020
entsprechend den im Pakt für Forschung und Innovation III erfolgten
Zusagen einen Aufwuchs ihrer Zuwendungen in Höhe von 3 Prozent. Der
Aufwuchs wird gemäß dem Pakt für Forschung und Innovation III vom Bund
getragen. Insgesamt erhält die Leibniz-Gemeinschaft von Bund und Ländern
2020 1,277 Mrd. Euro. Die GWK hat heute auch das Akademienprogramm für
das Jahr 2020 verabschiedet. Mit diesem Programm, das von der Union der
deutschen Akademien der Wissenschaften durchgeführt wird, werden
besonders langfristige Forschungsvorhaben gefördert. Bund und Länder
stellen hierfür 2020 rund 70,8 Mio. Euro zur Verfügung. Die Deutsche
Akademie für Technikwissenschaften (acatech) wird im Jahre 2020 eine
gemeinsame institutionelle Zuwendung des Bundes und der Länder in Höhe
von 3,54 Mio. Euro erhalten.
via https://idw-online.de/de/news728588
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